Gartennutzung Unterschiedlich von den Mietern

  • Hi,

    kurz zur "Story"
    Wir haben eine Mietwohnung ca 80 qm groß, diese befindet sich auf Garagen als Anbau, hinten raus befindet sich ein großer Garten, mit großer Fensterfront und Terassentür an unserem Wohnzimmer, der rechtsseitig auch von anderen Mietern des nachbarhauses zugängig ist...

    vor ein paar Tagen waren jene Personen in diesem Garten und wir wiesen die darauf hin, das dies kein Allgemeiner Garten sei, sonder uns alleine zur Verfügung steht!

    Nun haben wir gestern dies unserem Hausverwalter mitgeteilt und ihn gebeten dies mit dem anderen Parteien zu klären.

    Seine Antwort:
    [I][U][U]zwei weitere Mieter dürfen den (sehr großen) Garten per Mietvertrag mit nutzen.
    In Ihrem Mietvertrag ist die Mitnutzung durchgestrichen und zur alleinigen Nutzung umgewidmet worden.
    Wer hat diese Änderung vorgenommen?
    Der Mietvertrag wurde in meiner Abwesenheit gefertigt und von meinem Kollegen unterschrieben.
    Ich war bei Abschluss des Mietvertrages Anfang August 2013 noch im Urlaub.


    Bei der Unterzeichnung des Vertrages war die Maklerin, seine Vertretung, meine Freundin und ich anwesend und wir haben "nur" die Wohnung genommen wenn wir die alleinige Nutzung bekommen, was ja auch im Vertrag festgehalten wurde.

    Er meinte jetzt dass er die Garten Nutzung der anderen Mieter nicht mehr ändern kann.

    Was heißt das denn jetzt, ist unser Mietvertrag ungültig,...???

  • Ungültig nicht, aber der Vermieter kann nicht liefern, was er vertraglich versprochen hat.
    Andere Mieter haben ebenfalls Rechte an dem Garten.

    Er kann jetzt wählen, ob er den anderen Mietern die Nutzung untersagt, dann ist er denen gegenüber Schadensersatzpflichtig, oder er erklärt Euch, dass Ihr den Garten teilen müsst.
    Somit ist er Euch gegenüber Schadensersatzpflichtig.

    Verträge sind da, um erfüllt zu werden. Und Verträge sind auch nicht da, um sich zu vertragen, oder um miteinander was zu regeln, das kann man auch mündlich. Der einzige Zweck von Verträgen ist der, vor Gericht zu beweisen, welchen Anspruch man hat.
    Dumm nur, wenn der Vermieter eine Sache "doppelt" vermietet... dann ist er gegen einem der "Opfer" Schadensersatzpflichtig.

    Wie hoch der Schadensersatz ist, muss ein Richter beurteilen. Das wird hier keiner sagen können.

  • Nur weil evtl. eine Klausel ungültig ist, ist nicht der ganze Vertrag ungültig.

    Zitat

    In Ihrem Mietvertrag ist die Mitnutzung durchgestrichen und zur alleinigen Nutzung umgewidmet worden.
    Wer hat diese Änderung vorgenommen?

    Berechtigte Frage. Hat jemand von der HV diese Änderung gegengezeichnet?

  • Hi, ja die Vertretung (Bruder) hat dies Unterzeichnet,...

    Dann hoffen wir mal das er dazu berechtigt, sprich vom Vermieter bevollmächtigt war.

    Leg bei der HV Dein Exemplar des Vertrages vor.

  • Selbst wenn der Eigentümer diesbezüglich keine Berechtigung ausgesprochen hat, ist dies ja nicht mein Problem. Die Hausverwaltung sollte in der Lage zu wissen, wenn der zuständige Bearbeiter im Urlaub, wer einen Mietvertrags unterschreiben darf und wer nicht.

    Bei dem Vertrag, wurde es ja in beiden Exemplaren geändert,.....

    Finde es nur ne Frechheit, das ich eventuell bald "fremde" Leute vor meinem Wohnzimmerfenster sitzen habe!

  • Finde es nur ne Frechheit, das ich eventuell bald "fremde" Leute vor meinem Wohnzimmerfenster sitzen habe!


    Auch dann, wenn sie einen Kasten gut gekühltes Bitburger Pils mitbringen würden?

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