Haus wird verkauft, meine rechte als Mieter

  • Hallo Liebe Forengemeinde.
    Ich hoffe das mir hier vieleicht geholfen werden kann.

    Vor zwei Monaten haben wir erfahren, das das Haus welches wir gemietet haben, verkauft werden soll.
    Nun waren die ersten Intressenten hier, die bisher leider das Haus zum Eigenbedarf kaufen wollen.

    Nun haben wir in den 8 Jahren die wir hier wohnen, viel am/Im Haus geändert.
    Z.b. haben wir Zimmertüren ausgetauscht, da die alten sehr schäbig aussahen.
    (die alten kamen in den Keller, welcher aber abgesoffen ist, und die Türen (nach Rücksprache mit der Hausverwaltung) entsorgt wurden.)
    (Das ganze Haus wurde von unseren Vormietern verwarlost und wir haben es mit viel Liebe und Geld wieder hergerichtet)
    Ausserdem haben wir im Badezimmer sämtliche Amaturen ausgetauscht ( originale wurden aufbewart)
    Waschbecken wurde auch ausgetauscht, ebenso die Toiletten.
    Ausserdem haben wir das gesammte Grundstück eingezäunt (auf unsere kosten)
    Ebenso wie eine Terasse gebaut, inklusieve Pflastersteine, da vorher nur eine Betonsteinplatten Fläche als Terrasse diente.

    Nun fragte ich den Markler, ob man den Käufintressenten sagen muss, was NICHT zum Haus gehört,
    und er meinte, das wenn sie es Kaufen, es "Kaufen wie gesehen" eintreten würde, das heisst das alles was wir ein/an/umgebaut haben dann den neuen Käufern gehören würde...
    Ähm bitte was?????
    Das ist unser Geld, unser Eigentum, und das soll dann mit Haus verkauft werden??
    Der Vermieter bekommt Kohle und unsere Sachen gehören dann anderen??
    Ist das rechtens??

    Und sollte es zum Verkauf kommen, was ist dann wenn wir nach ablauf der Frist nichts neues haben?
    Es sollte schwer werden da es a.) keine Häuser /Wohnungen zur Miete hier frei sind. und b.) Wir noch 2 Jahre in Privat Insolvenz sind, und das wird ja kein Vermieter akzeptieren. c.) wir nicht mal Geld für eine neue Mietkaution hätten.

    Ich bin derzeit so durcheinander und verängstlicht,
    weil ich nicht weiß wie es weiter gehen wird, wenn wir ausziehen müssen.
    Ich würde am liebten keinen mehr hier reinlassen, dann gibts kein "Kaufen wie gesehen" ,
    dann gibts nur Kaufen Ohne sehen...


    LG Hope

  • Bevor Sie nicht die ordentliche Kündigung in der Hand halten ist es lediglich Ihr Gemüt, was strapaziert wird. Das können Sie nur selbst unterbinden.

    Die Dinge welche Sie selbst verbaut haben, sind und bleiben Ihr Eigentum. Der Vermieter kann höchstens einen Rückbau fordern; wäre wohl für alle Seiten die schlechteste Lösung.

    "Nun fragte ich den Markler, ob man den Käufintressenten sagen muss, was NICHT zum Haus gehört,
    und er meinte, das wenn sie es Kaufen, es "Kaufen wie gesehen" eintreten würde, das heisst das alles was wir ein/an/umgebaut haben dann den neuen Käufern gehören würde..."

  • "Nun fragte ich den Markler, ob man den Käufintressenten sagen muss, was NICHT zum Haus gehört,
    und er meinte, das wenn sie es Kaufen, es "Kaufen wie gesehen" eintreten würde, das heisst das alles was wir ein/an/umgebaut haben dann den neuen Käufern gehören würde..."

  • Nun fragte ich den Markler, ob man den Käufintressenten sagen muss, was NICHT zum Haus gehört,
    und er meinte, das wenn sie es Kaufen, es "Kaufen wie gesehen" eintreten würde, das heisst das alles was wir ein/an/umgebaut haben dann den neuen Käufern gehören würde...

    Das muß Sie nicht interessieren. Was der Makler seinen Kunden erzählt ist seine Sache. Wenn Sie nicht ausdrücklich dazu gefragt werden, schweigen Sie.

  • Zitat

    Das ist unser Geld, unser Eigentum, und das soll dann mit Haus verkauft werden??
    Der Vermieter bekommt Kohle und unsere Sachen gehören dann anderen??
    Ist das rechtens??

    Tut mir Leid aber ist es.


    Zitat

    Und sollte es zum Verkauf kommen, was ist dann wenn wir nach ablauf der Frist nichts neues haben?

    Nach Ablauf der Kündigungsfrist nehme ich an.

    Zum Ersten beträgt die Kündigungsfrist des Vermieters ab 8 Jahre Wohndauer des Mieters 9 Monate.

    Zum Zweiten, muß der Käufer den bestehenden Vertrag unverändert übernehmen.


    Zum Dritten, verkauft sich eine Immo nicht so schnell.

  • Das sich die Frist seitens der VM 9 Monate beträgt weiß ich...
    und auch das der Vertrag übernommen werden muss.
    Aber meine Frage war, Was ist wenn wir nach der Frist NICHTS neues haben??

    Ob sich die Immo schnell oder langsam verkauft, ändert ja eigentlich nichts an der Lage.
    Außer der Verkauf zieht sich hin, bis wir mit der Insolvenz durch sind (noch 2 Jahre), und es dann freie Wohnungen/Häuser zu Mieten gibt.

  • Zitat

    Aber meine Frage war, Was ist wenn wir nach der Frist NICHTS neues haben??

    Dann wird der Vermieter Räumungsklage erheben und Euch zwangsräumen lassen müssen.

  • Zitat

    Ich würde am liebten keinen mehr hier reinlassen, dann gibts kein "Kaufen wie gesehen" ,
    dann gibts nur Kaufen Ohne sehen...

    Wenn du die dann folgende Reaktion des Noch-Eigentümers vertragen kannst, dann kannst du das machen. Du bist nämlich dazu verpflichtet, Besichtigungen zu ermöglichen. Wie und wann kannst du hier nachlesen: Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter

    Zitat

    Was ist wenn wir nach der Frist NICHTS neues haben??

    Dann kann der neue Eigentümer eine Räumungsklage beantragen. Und was dann bedeutet, muss ich wohl nicht erzählen, oder?

  • Hope77:

    "Nun haben wir in den 8 Jahren die wir hier wohnen, viel am/Im Haus geändert.
    Z.b. haben wir Zimmertüren ausgetauscht, da die alten sehr schäbig aussahen.
    (die alten kamen in den Keller, welcher aber abgesoffen ist, und die Türen (nach Rücksprache mit der Hausverwaltung) entsorgt wurden.)"
    - Ich schätze, dass die von Euch eingebauten Türen nun zur Mietsache gehören.

    "Ausserdem haben wir im Badezimmer sämtliche Amaturen ausgetauscht ( originale wurden aufbewart)
    Waschbecken wurde auch ausgetauscht, ebenso die Toiletten.
    Ausserdem haben wir das gesammte Grundstück eingezäunt (auf unsere kosten)
    Ebenso wie eine Terasse gebaut, inklusieve Pflastersteine, da vorher nur eine Betonsteinplatten Fläche als Terrasse diente."
    - Das könnt Ihr ja alles auf Eure Kosten wieder rückbauen...

    "Nun fragte ich den Markler, ob man den Käufintressenten sagen muss, was NICHT zum Haus gehört,
    und er meinte, das wenn sie es Kaufen, es "Kaufen wie gesehen" eintreten würde, das heisst das alles was wir ein/an/umgebaut haben dann den neuen Käufern gehören würde..."
    - Es liegt an Euch, vor dem Hausverkauf wieder zurückzubauen und den Eigentümer zu informieren.

    "Ist das rechtens??"
    - Das kann nur ein Gericht beantworten.

    "sollte es zum Verkauf kommen, was ist dann wenn wir nach ablauf der Frist nichts neues haben?"
    - Wenn Ihr dann gezwungenermassen drinnen bleibt, müsste der neue Eigentümer=Vermieter Euch 'rausklagen.

  • Ok danke für eure Info.
    Werd mir den Link mit den Besichtigungen mal durchlesen, das gilt dann auch für Markler oder?
    Unser Vermieter nimmt an keiner Besichtigung teil.
    Das mit einer Räumungsklage hatte ich schon gelesen, hab mir auch schon eine Brücke ausgesucht :)

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