Unklare Abrechnung

  • Ich habe meine Abrechnung für 2013 erhalten. Und da ich eine extreme Nachzahlung leisten soll, habe ich die Belege angefordert. Dabei habe ich folgendes festgestellt:

    Bei den Hausmeisterkosten war eine Rechnung für Winterdienst, allerdings für den Leistungszeitraum 2012 und eine Sonderentsorgung von Farbeimern, die Nachbar vor die Haustür gestellt, Verursacher also bekannt und auch so gemeldet.

    Dann bei den Wasserkosten wurde pro Kubikmeter 2,76 abgrechnet, obwohl lt. Rechnung der Stadtwerke 2,02 kostet und beim Abwasser ebenfalls 2,76 obwohl lt. Stadtwerke der Kubikmeter nur 1,65 kostet. Die Zählerkosten werden separat abgerechnet.

    Habe ich hier Anspruch dass mir der Preis der Stadtwerke berechnet wird oder kann der Verwalter einfach die überhöhten Kosten berechnen? Wir sprechen hier von fast 280 Euro Differenz.


  • Habe ich hier Anspruch dass mir der Preis der Stadtwerke berechnet wird oder kann der Verwalter einfach die überhöhten Kosten berechnen? Wir sprechen hier von fast 280 Euro Differenz.

    Wenn Sie glauben, Fehler in Ihrer Nebenkostenabrechnung gefunden zu haben, müssen Sie diese beim Vermieter monieren. Hier brauchen Sie keinen Widerspruch einzulegen; denn hier wird diese Rechnung nicht korrigiert werden.

  • Habe ich hier Anspruch dass mir der Preis der Stadtwerke berechnet wird oder kann der Verwalter einfach die überhöhten Kosten berechnen?


    Der Vermieter darf an den Betriebskosten nichts verdienen.

  • Zitat

    Habe ich hier Anspruch dass mir der Preis der Stadtwerke berechnet wird oder kann der Verwalter einfach die überhöhten Kosten berechnen?

    Natürlich. Aber auch die Grundgebühr und die evtl. Miete der Nebenwasserzähler.

  • Zählermiete und Grundkosten wie Bereitstellung wurde extra berechnet.
    D.h. ich kann die Abrechnung entsprechend kürzen?

    Zitat aus Post 2 zu dieser Antwort:

    Zitat

    Wenn Sie glauben, Fehler in Ihrer Nebenkostenabrechnung gefunden zu haben, müssen Sie diese beim Vermieter monieren.

  • Einen detaillierten schriftlichen Widerspruch habe ich bereits an den Vermieter geschickt.
    Folgendes habe ich aufgeführt:
    Die Hausmeisterabrechnung (siehe oben)
    die falschen Wasserpreise
    Strom für den Haustrockner, der als Allgemeinstrom abgerechnet wurde
    abgelaufene Eichung des Wasserzähler und die Wartungskosten für den Zähler
    Allerdings hat mir der Vermieter mit der Zusendung der Belege eine Frist bis zum 15.06. gesetzt. Den Widerspruch habe ich am Freitag per Post geschickt.
    Jetzt ist doch eigentlich der Vermieter am Zug oder soll ich die Abrechnung entsprechend kürzen und den Betrag überweisen.

    Ach ja, eine Frage noch, für 2012 habe ich keine Abrechnung bekommen und für 2011 habe ich nach heutigem Wissenstand auch zu viel für Wasser, Abwasser und Allgemeinstrom bezahlt. Forderung des Vermieters sind ja mittlerweile verjährt, aber kann ich die Überzahlung aus 2011 noch zurückfordern?

  • Einen detaillierten schriftlichen Widerspruch habe ich bereits an den Vermieter geschickt.
    [...]
    Jetzt ist doch eigentlich der Vermieter am Zug oder soll ich die Abrechnung entsprechend kürzen und den Betrag überweisen.


    Meines Wissens löst eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung keine Zahlungspflicht aus. Dass die Abrechnung offensichtlich fehlerhaft ist, hast Du mit dem Widerspruch mitgeteilt. Ich würde sagen, der Vermieter ist am Zug.

    Ach ja, eine Frage noch, für 2012 habe ich keine Abrechnung bekommen und für 2011 habe ich nach heutigem Wissenstand auch zu viel für Wasser, Abwasser und Allgemeinstrom bezahlt. Forderung des Vermieters sind ja mittlerweile verjährt, aber kann ich die Überzahlung aus 2011 noch zurückfordern?


    Deine gesetzliche Widerspruchsfrist liegt bei einem Jahr ab Zugang der Nebenkostenabrechnung. Danach bist Du auf die Freiwilligkeit des Vermieters angewiesen.

  • Zitat

    Jetzt ist doch eigentlich der Vermieter am Zug oder soll ich die Abrechnung entsprechend kürzen und den Betrag überweisen.

    Nun warte doch erst mal die Belege ab. Vorher mußt Du doch nicht zahlen.

    Zitat

    Ach ja, eine Frage noch, für 2012 habe ich keine Abrechnung bekommen und für 2011 habe ich nach heutigem Wissenstand auch zu viel für Wasser, Abwasser und Allgemeinstrom bezahlt. Forderung des Vermieters sind ja mittlerweile verjährt, aber kann ich die Überzahlung aus 2011 noch zurückfordern?

    2011 ist Geschichte.

    Die Abrechnung für 2012 kannst Du noch fordern. Denn ein evtl. Guthaben würde Dir noch zustehen.

  • Bin ich eigentlich der einzige, der aus dem Eingangsposting herausgelesen hat, dass der Threadersteller die Belege sehr wohl bereits eingesehen hat? :confused:

  • Bin ich eigentlich der einzige, der aus dem Eingangsposting herausgelesen hat, dass der Threadersteller die Belege sehr wohl bereits eingesehen hat? :confused:


    Nöö, biste (jetzt) nicht. Dann dürfte doch wohl inzwischen alles gesagt worden sein...

  • Bin ich eigentlich der einzige, der aus dem Eingangsposting herausgelesen hat, dass der Threadersteller die Belege sehr wohl bereits eingesehen hat? :confused:

    Nun nicht mehr! Ich bin der Zweite.

  • Ohne Belege wüsste ich ja nicht was im Einzelnen berechnet wurde.

    Naja, ich warte jetzt erst mal mit welchen Ausreden der Vermieter um die Ecke kommt. Der hat selbst keine Ahnung von Nebenkosten, er ist der Meinung, er könnte einfach die Hausgeldabrechnung oder den Wirtschaftsplan der WEG-Verwaltung und einfach die Instadnsetzungskosten rausrechnen.

  • Zitat

    Wie kann ich einen neuen Beitrag eröffnen?

    Im jeweiligen Unterforum gibt es oben links einen blauen Button mit der Beschriftung + Thema erstellen

    Und bitte die entsprechende Seite öfter mal mit F5 neu laden. Mietrecht.de hat seit einiger Zeit eine kleine Macke.

  • Im jeweiligen Unterforum gibt es oben links einen blauen Button mit der Beschriftung + Thema erstellen

    Und bitte die entsprechende Seite öfter mal mit F5 neu laden. Mietrecht.de hat seit einiger Zeit eine kleine Macke.

    F5 hat geholfen! Der Button war vorher nicht sichtbar!

    Danke!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!