Seit 01.04.2013 bin ich Mieter mittels einem 3jahres Mietvertrag (qualifizierter Zeitmietvertrag?). Heute ist mir aufgefallen, dass der im Mietvertrag verankerte Befristungsgrund zum einen unwahr und zum anderen unwirksam sein könnte.
Ich zitiere aus meinem Mietvertrag:
"Grund der Befristung ist: Der Mieter sieht die Mietung als Übergangslösung an, da seine gekaufte Wohnung im Bau ist."
Ich weiss, dass lt. §575 BGB nur drei Befristungsgründe wirksam wären, worunter diese Begründung nicht fällt.
Z. Info, über einen Befristungsgrund hatte ich mit dem Vermieter nie gesprochen, da ich gar keine Wohnung habe die sich im Bau befindet ![]()
In meinem Mietvertrag wird auf die Staffelmiete (Erhöhung nach den 3 Jahren) eingegangen.
Meine Fragen:
- Kann ich aufgrund des unwirksamen Befristungsgrundes das Mietverhältnis unbefristet und innerhalb der 3 Jahre kündigen?
- Muss ich aufgrund des unwirksamen Befristungsgrundes nach 3 Jahren ausziehen?
- Kann ich aufgrund der erwähnten Staffelmiete (Höhere Miete nach 3 Jahren um 10€, nach 4 Jahren um 20€) davon ausgehen, dass der Vermieter gar keinen "qualifizierten Zeitmietvertrag" beabsichtigt hat?
Nette Grüße,
Jens