Zeitmietvertrag - unzulässig durch falschen Befristungsgrund ?

  • Seit 01.04.2013 bin ich Mieter mittels einem 3jahres Mietvertrag (qualifizierter Zeitmietvertrag?). Heute ist mir aufgefallen, dass der im Mietvertrag verankerte Befristungsgrund zum einen unwahr und zum anderen unwirksam sein könnte.

    Ich zitiere aus meinem Mietvertrag:
    "Grund der Befristung ist: Der Mieter sieht die Mietung als Übergangslösung an, da seine gekaufte Wohnung im Bau ist."

    Ich weiss, dass lt. §575 BGB nur drei Befristungsgründe wirksam wären, worunter diese Begründung nicht fällt.
    Z. Info, über einen Befristungsgrund hatte ich mit dem Vermieter nie gesprochen, da ich gar keine Wohnung habe die sich im Bau befindet :)

    In meinem Mietvertrag wird auf die Staffelmiete (Erhöhung nach den 3 Jahren) eingegangen.

    Meine Fragen:

    - Kann ich aufgrund des unwirksamen Befristungsgrundes das Mietverhältnis unbefristet und innerhalb der 3 Jahre kündigen?

    - Muss ich aufgrund des unwirksamen Befristungsgrundes nach 3 Jahren ausziehen?

    - Kann ich aufgrund der erwähnten Staffelmiete (Höhere Miete nach 3 Jahren um 10€, nach 4 Jahren um 20€) davon ausgehen, dass der Vermieter gar keinen "qualifizierten Zeitmietvertrag" beabsichtigt hat?

    Nette Grüße,
    Jens

  • § 575 BGB Zeitmietvertrag
    (1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit

    1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,

    2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder

    3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will

    und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

    (2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.

    (3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

  • Ich zitiere aus meinem Mietvertrag:
    "Grund der Befristung ist: Der Mieter sieht die Mietung als Übergangslösung an, da seine gekaufte Wohnung im Bau ist."

    [...] über einen Befristungsgrund hatte ich mit dem Vermieter nie gesprochen, da ich gar keine Wohnung habe die sich im Bau befindet :)


    Wieso unterschreibst Du denn einen Mietvertrag, wo so etwas drinsteht?

    - Kann ich aufgrund des unwirksamen Befristungsgrundes das Mietverhältnis unbefristet und innerhalb der 3 Jahre kündigen?


    Du kannst das Mietverhältnis deswegen nicht unbefristet kündigen. (So klingt Deine Frage).

    Falls Du meinst, ob das Mietverhältnis bei unwirksamen Befristungsgrund ein unbefristetes ist und Du auch innerhalb der ersten 3 Jahre ordentlich kündigen kannst, so würde ich sagen: Ja.

    Muss ich aufgrund des unwirksamen Befristungsgrundes nach 3 Jahren ausziehen?


    Muss jemand 50 € zahlen, wenn er unwirksam dazu aufgefordert wurde? :rolleyes:
    Da das Mietverhältnis dann ein unbefristetes wäre, gibt es allem Anschein nach kein mietvertraglich, wirksam vereinbartes Auszugsdatum.

    Kann ich aufgrund der erwähnten Staffelmiete (Höhere Miete nach 3 Jahren um 10€, nach 4 Jahren um 20€) davon ausgehen, dass der Vermieter gar keinen "qualifizierten Zeitmietvertrag" beabsichtigt hat?


    Sicher könntest Du. Wer sollte Dich hindern? :eek: :p

    Falls Du fragen wolltest, was wir anderen glauben, was der Vermieter meinte, so kann ich nur sagen: Warum darüber spekulieren? Was der Vermieter beabsichtigt hatte, wird wohl nur der Vermieter wissen. Daher würde ich an Deiner Stelle ihn fragen.

    Wir hier kennen den Wortlaut der Klauseln nicht und wir können nicht wissen, welche Formulierungen und Klauseln im Mietvertrag vielleicht noch zusätzlich enthalten sind, die die Erwähnung einer Befristung mit späterer Staffelmiete vielleicht doch nicht mehr so völlig sinnlos erscheinen lassen.

  • Falls Du fragen wolltest, was wir anderen glauben, was der Vermieter meinte, so kann ich nur sagen: Warum darüber spekulieren? Was der Vermieter beabsichtigt hatte, wird wohl nur der Vermieter wissen. Daher würde ich an Deiner Stelle ihn fragen.


    So meine ich auch.

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