Ablufttrockner

  • Mieter X wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt drei Mieteinheiten. Ein Mieter trocknet die Wäsche in dem eigens dafür vorgesehenen Wäsche- und Trockenkeller, und haben noch einen Waschtrockner. Mieter XY hat einen Ablufttrockner ohne entsprechende Abluftvorrichtung in der Wand. Mieter X wohnt erst seit Mai in der Wohnung und hat gemerkt das Mieter XY den kurzen Abluftschlauch nur auf dem Kellerboden lässt und man ihn auch nicht wirklich aus dem Fenster hängen kann.

    Der Vermieter D wies uns schon daraufhin das es im Keller Probleme mit der Feuchtigkeit gab.
    Da Mieter X erst seit kurzem drinnen wohnt hat er angst um seine Geräte die ebenfalls vorhanden sind und laut nachfrage bei einem Elektro Verkäufer kann die heiße Luft den Geräten schaden.

    Im Mietvertrag von Mieter X steht drinnen dass das benutzen von Ablufttrocknern nur erlaubt ist wenn eine vorhandenen Abluftschlauchvorrichtung vorhanden ist. Was im Mietvertrag von XY steht ist unbekannt. Sind verschiedene Mietverträge.

    Kann der Vermieter D dem Mieter XY das Trocknen mit einem Ablufttrockner verbieten? Welche Möglichkeiten der Abhilfe gibt es für Mieter X? Besteht eventuell die Möglichkeit eine Waschmaschinen Anschluss auf kosten des Vermieters in der Wohnung des Mieters X machen zu lassen?

    Wie ist die Rechtslage?


  • Kann der Vermieter D dem Mieter XY das Trocknen mit einem Ablufttrockner verbieten? Welche Möglichkeiten der Abhilfe gibt es für Mieter X? Besteht eventuell die Möglichkeit eine Waschmaschinen Anschluss auf kosten des Vermieters in der Wohnung des Mieters X machen zu lassen?
    Wie ist die Rechtslage?

    Dazu gibt es keine. In den einschlägigen §§ über das Mietrecht habe ich nichts gefunden. Die Suche nach eventuell vorhandenen Gerichtsentscheidungen führe Sie selbst durch.
    Für mich ist das nur Nachbarschaftskrieg und kann Ihnen dafür auch nicht einen ominösen "Persilschein" erteilen.

  • Zitat

    kurzen Abluftschlauch nur auf dem Kellerboden lässt und man ihn auch nicht wirklich aus dem Fenster hängen kann.


    Schon mal gehört, gesehen, dass diese Abluftschläuche verlängert werden können?

  • [...] Mieter XY den kurzen Abluftschlauch nur auf dem Kellerboden lässt [...]
    Der Vermieter D wies uns schon daraufhin das es im Keller Probleme mit der Feuchtigkeit gab.
    Da Mieter X erst seit kurzem drinnen wohnt hat er angst um seine Geräte die ebenfalls vorhanden sind und laut nachfrage bei einem Elektro Verkäufer kann die heiße Luft den Geräten schaden.

    Unsinn. :rolleyes: Wenn der Abluftschlauch nicht direkt und gleichzeitig sehr nahe auf die Geräte des Mieters X gerichtet ist, passiert den Geräten wegen heißer Luft mit ziemlicher Sicherheit überhaupt gar nichts. Was der Mieter XY hier tut, ist dasselbe, als würde er seine Wäsche über eine Wäscheleine in dem Raum trocknen - nur, dass er es mit einem Trockner macht und damit noch den Keller heizt.

    Der Nachteil ist: Sobald der Keller und die Kellerluft nach dem Trocknen wieder auskühlt und der Kellerraum insgesamt schlecht belüftet ist, kann die in der Luft gebundene Feuchtigkeit - meistens an den kälteren Wänden - auskondensieren. Das ist dann das Problem mit der Feuchtigkeit. Wer die Feuchtigkeit der Wäsche in einen schlecht belüftetem Kellerraum entlässt (egal, ob mit Trockner oder nur auf Wäscheleine), der schafft diese Probleme herbei.

    (Ein weiterer Nachteil ist allerhöchstens noch, dass beim Einsatz von Trocknern eine Menge Gewebestaub freigesetzt wird, der in diesem Fall dann im Keller verwirbelt wird, anstatt nach draußen gepustet zu werden.)

    Im Mietvertrag von Mieter X steht drinnen dass das benutzen von Ablufttrocknern nur erlaubt ist wenn eine vorhandenen Abluftschlauchvorrichtung vorhanden ist.


    Sehr sinnvoll. :)

    Was im Mietvertrag von XY steht ist unbekannt. Sind verschiedene Mietverträge.

    Kann der Vermieter D dem Mieter XY das Trocknen mit einem Ablufttrockner verbieten?


    Sollte der Mietvertrag diesbzgl. den gleichen Inhalt haben wie beim Mieter X, dann sowieso. Aber auch wenn nicht, würde ich als Vermieter mit dem Herrn XY mal reden. Ein Kellerraum ist meistens nicht der beste Raum, um Wäsche zu trocknen (wie gesagt: Leine oder Ablufttrockner, der in den Raum bläst, ist da dasselbe). Nicht umsonst sind oftmals Trockenräume extra ausgewiesen. Die sind dann meist auch beheizt und gut belüftet.

    Welche Möglichkeiten der Abhilfe gibt es für Mieter X? Besteht eventuell die Möglichkeit eine Waschmaschinen Anschluss auf kosten des Vermieters in der Wohnung des Mieters X machen zu lassen?


    Wenn der Vermieter die Kosten freiwillig übernimmt, bestimmt. ;)

    Jetzt mal eben die Pferde im Dorf lassen: Was genau ist denn dem Mieter X jetzt negatives aufgefallen? Hat er schonmal ein Hygrometer aufgestellt, um überhaupt eine erhöhte Luftfeuchtigkeit nach dem Trocknerlauf des Mieters XY zu belegen? Vielleicht gibt es gar kein Feuchteproblem.

    Und über die Möglichkeit, den Abluftschlauch in eine andere Richtung zu drehen, damit er die Maschinen des Mieters X nicht angreift, müssen wir ja gar nicht erst reden, denke ich.

  • Mieter X wohnt ...
    Mieter XY ...
    Mieter X wohnt ...
    Mieter XY den ...
    Vermieter D wies ....
    Da Mieter X erst ...
    von Mieter X steht ...
    Mietvertrag von XY steht ....
    Vermieter D dem
    Mieter XY ...
    für Mieter X? ...
    Mieters X machen ...

    Wie ist die Rechtslage?


    Die teilt Dir Rechtsanwalt E, evtl. auch noch Richter F, mit.
    Dafür brauchste noch nicht mal doppelt zu posten.

  • Dafür brauchste noch nicht mal doppelt zu posten.


    Schreibt der, der seinen überflüssigen Kommentar auch in beide Threads geschmiert hat, und der vor allem wissen sollte, dass allermeistens der uraltbekannte Forum-Fehler für solche Doppelthreads verantwortlich ist ... :rolleyes::p

  • Schreibt der, der seinen überflüssigen Kommentar auch in beide Threads geschmiert hat,
    *** ... und sonstige Dummheiten sind dabei möglich,... ***


    Du sagst es. Dein Erguss wurde trotzdem gemeldet.

  • Du sagst es. Dein Erguss wurde trotzdem gemeldet.


    Heute etwas empfindlich, hm ...? :eek:

    Was hat dich daran gestört? Das "überflüssig" - das wirst Du kaum bestreiten können. Das "geschmiert" - nun ja, flappsige Ausdrucksweise, gebe ich zu, mehr aber auch nicht. Man beachte schließlich die Smileys ...

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