Beiträge von Malu

    Mieter X wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt drei Mieteinheiten. Ein Mieter trocknet die Wäsche in dem eigens dafür vorgesehenen Wäsche- und Trockenkeller, und haben noch einen Waschtrockner. Mieter XY hat einen Ablufttrockner ohne entsprechende Abluftvorrichtung in der Wand. Mieter X wohnt erst seit Mai in der Wohnung und hat gemerkt das Mieter XY den kurzen Abluftschlauch nur auf dem Kellerboden lässt und man ihn auch nicht wirklich aus dem Fenster hängen kann.

    Der Vermieter D wies uns schon daraufhin das es im Keller Probleme mit der Feuchtigkeit gab.
    Da Mieter X erst seit kurzem drinnen wohnt hat er angst um seine Geräte die ebenfalls vorhanden sind und laut nachfrage bei einem Elektro Verkäufer kann die heiße Luft den Geräten schaden.

    Im Mietvertrag von Mieter X steht drinnen dass das benutzen von Ablufttrocknern nur erlaubt ist wenn eine vorhandenen Abluftschlauchvorrichtung vorhanden ist. Was im Mietvertrag von XY steht ist unbekannt. Sind verschiedene Mietverträge.

    Kann der Vermieter D dem Mieter XY das Trocknen mit einem Ablufttrockner verbieten? Welche Möglichkeiten der Abhilfe gibt es für Mieter X? Besteht eventuell die Möglichkeit eine Waschmaschinen Anschluss auf kosten des Vermieters in der Wohnung des Mieters X machen zu lassen?

    Wie ist die Rechtslage?

    Mieter X wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt drei Mieteinheiten. Ein Mieter trocknet die Wäsche in dem eigens dafür vorgesehenen Wäsche- und Trockenkeller, und haben noch einen Waschtrockner. Mieter XY hat einen Ablufttrockner ohne entsprechende Abluftvorrichtung in der Wand. Mieter X wohnt erst seit Mai in der Wohnung und hat gemerkt das Mieter XY den kurzen Abluftschlauch nur auf dem Kellerboden lässt und man ihn auch nicht wirklich aus dem Fenster hängen kann.

    Der Vermieter D wies uns schon daraufhin das es im Keller Probleme mit der Feuchtigkeit gab.
    Da Mieter X erst seit kurzem drinnen wohnt hat er angst um seine Geräte die ebenfalls vorhanden sind und laut nachfrage bei einem Elektro Verkäufer kann die heiße Luft den Geräten schaden.

    Im Mietvertrag von Mieter X steht drinnen dass das benutzen von Ablufttrocknern nur erlaubt ist wenn eine vorhandenen Abluftschlauchvorrichtung vorhanden ist. Was im Mietvertrag von XY steht ist unbekannt. Sind verschiedene Mietverträge.

    Kann der Vermieter D dem Mieter XY das Trocknen mit einem Ablufttrockner verbieten? Welche Möglichkeiten der Abhilfe gibt es für Mieter X? Besteht eventuell die Möglichkeit eine Waschmaschinen Anschluss auf kosten des Vermieters in der Wohnung des Mieters X machen zu lassen?

    Wie ist die Rechtslage?

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