Allgemeine Fragen zu Rechten des Mieters/Vermieters

  • Hallo zusammen :D

    Da die ganze Sache etwas umfangreicher ist, dachte ich mir ich stelle das ganze unter Sonstiges rein, ich hoffe das ist in Ordnung so ^^

    Ich war letztens bei meinen Eltern zu Besuch und die haben derzeit etwas Stress mit dem Vermieter. Daher hoffe ich auf ein paar Fragen ein paar Antworten zu erhalten.
    Zum Sachverhalt: Meine Eltern bewohnen eine 120qm große Erdgeschosswohnung und sind in diesem "Einfamilienhaus" derzeit die einzigste Partei. Unter dieser Wohnung befindet sich eine leerstehende Kellerwohnung, darüber ein unausgebauter Dachboden, zu beiden Örtlichkeiten haben sie keinen Zugang/Schlüssel.
    Laut Mietvertrag ist es so geregelt das Wasser u. Heizung in der Miete enthalten sind, ABER der Strom läuft nur über einen Zähler für das gesamte Haus vorallem da die Warmwasseraufbereitung der Heizanlage über eine per Strom betriebene Wärmepumpe läuft. Der gesamte Strom für das Haus muss laut Vermieter von meinen Eltern getragen werden da sie ja bis jetzt die einzigsten Bewohner des Hauses sind.
    Nun soll aber ein neuer Mieter in die untere Kellerwohnung einziehen. Der Vermieter will dabei eine Pauschale für die Entstandenen Stromkosten an meine Eltern entrichten. Laut seiner Aussage ist es nämlich zu teuer einen 2. Stromzähler einbauen zu lassen, auch wegen der Gebühren dafür.

    Für mich klingt das i-wie so, dass der Vermieter auf Kosten der Mietparteien sich um Pflichten drücken möchte und dabei kräftig abkassier will...

    Ist diese Vorgehensweise eig. rechtens? Ich kann mir das nämlich kaum vorstellen, da es doch glaub ich heißt das alles genauestens abgerechnet werden muss oder?

    Ich hoffe ihr könnt mir da ein wenig weiterhelfen ^^

    Viele Grüße Apryllion

    PS: Zugang zum einzigsten Wasserzähler im Haus (der ist im Heizungsraum) wird meinen Eltern verwährt.

  • Ich würde mich auf sowas nicht einlassen. Ein teuerer Stromzähler ist eine faule Ausrede. Diese Kosten kann er in die Kaltmiete beim neuen Mieter mit einbinden. Ansonsten laufen Sie Gefahr das Ihre Stromkosten explodieren und nicht nur wegen des unvorherbar zusehenden Verbrauches, sondern auch der ständig steigenden Strompreisentwicklung geschuldet.
    Korrektheit zahlt sich aus. Alles andere ist Mauschelei und fürht über kurz oder lang zu Streitigkeiten.

  • Zitat

    ABER der Strom läuft nur über einen Zähler für das gesamte Haus vorallem da die Warmwasseraufbereitung der Heizanlage über eine per Strom betriebene Wärmepumpe läuft.

    Da dieser Strom zu den Nebenkosten der Heizung zählt, benötigt die Pumpe einen eigenen Zähler. Denn in diesem Fall müssen auch die Kosten für Wärme und Warmwasser nach der Heizkostenverordnung erfasst und abgerechnet werden.

  • Apryllion:

    "Laut Mietvertrag ist es so geregelt das Wasser u. Heizung in der Miete enthalten sind,"
    - Prima!

    "der Strom läuft nur über einen Zähler für das gesamte Haus vorallem da die Warmwasseraufbereitung der Heizanlage über eine per Strom betriebene Wärmepumpe läuft. Der gesamte Strom für das Haus muss laut Vermieter von meinen Eltern getragen werden da sie ja bis jetzt die einzigsten Bewohner des Hauses sind."
    - Falsch. Für Leerstandskosten hat allein der VM aufzukommen.

    "Nun soll aber ein neuer Mieter in die untere Kellerwohnung einziehen. Der Vermieter will dabei eine Pauschale für die Entstandenen Stromkosten an meine Eltern entrichten."
    - So völlig uneigennützig...:confused:

    "Woran er Laut seiner Aussage ist es nämlich zu teuer einen 2. Stromzähler einbauen zu lassen, auch wegen der Gebühren dafür."
    - Rechtlich ist es völlig unrelevant, wie hoch evtl. entstehende Kosten für rechlich erforderliche Massnahmen sind.

    "Ist diese Vorgehensweise eig. rechtens? Ich kann mir das nämlich kaum vorstellen, da es doch glaub ich heißt das alles genauestens abgerechnet werden muss oder?"
    - Bitte studiere die Betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung.

    "Zugang zum einzigsten Wasserzähler im Haus (der ist im Heizungsraum) wird meinen Eltern verwährt."
    - Weshalb wird der Zugang zum einzigen WZ Deinen Eltern verwehrt?

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