Besichtung, Probleme mit Makler

  • Hallo zusammen,

    ich ziehe zum 1.8. aus meiner kleinen Wohnung aus. Der beauftragte Immobilienmakler ist ziemlich unverschämt was Besichtigungen angeht, so hat er Termine vereinbart, die ich aufgrund einer bevorstehenden Reise nicht wahrnehmen kann. Er besteht darauf, dass ich mir einen Vertreter organisiere, was ich allerdings nicht tun werde,da ich gerne persönlich anwesend sein möchte. Sobald ich wieder da bin, etwa in 2 Wochen, kann er kommen wann er will. Das passt dem netten Herren aber nicht, er meint "es wäre unmöglich länger zu warten, da ein Nachmieter gesucht werden MUSS".
    Nun ist doch aber bis zum 1.8. noch genug Zeit dafür.
    Bin ich verpflichtet meine Urlaubspläne umzuwerfen nur weil der Makler unbedingt Besichtigungstermine haben will? Kann ich Probleme bekommen bezüglich Schadensersatz?
    ich hoffe ich habe hier den richtigen Bereich erwischt... Danke für die Hilfe!

  • Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihren Urlaub abzusagen o. ä.
    Der Vermieter muss sich IHREM Zeitplan anpassen.
    siehe auch: https://www.mietrecht.de/wohnungsbesich…ermieter-recht/

    Vorsicht!

    Der von Dir benannte Link bezieht sich nur auf spontane Besichtigungen.
    In der Regel muss der Termin mindestens 24 Stunden zuvor bekannt gegeben werden.
    Das im Link benannte Urteil(AG Münster, WM 1982, 282), wonach die Frist auch deutlich länger sein kann, bezieht sich auf eine Berufstätigkeit (und nicht Urlaub) und beinhaltet weiterhin, dass eine Anmeldefrist bis zu 4 Tagen betragen kann.
    14 Tage sind deutlich zu lang.

    Entweder Urlaub absagen oder jemanden bevollmächtigen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht

    Zitat

    Nun ist doch aber bis zum 1.8. noch genug Zeit dafür.


    Tatsächlich? Der Makler muss in 6 Wochen einen geeigneten Nachmieter finden (Er wird nicht den Erstbesten nehmen) und einen Mietvertrag ausarbeiten. kommst Du erst in 14 Tagen zurück, hätte er dafür nur 4 Wochen Zeit.

    Zitat

    Kann ich Probleme bekommen bezüglich Schadensersatz?


    Probleme könntest Du meiner Einschätzung nach bekommen. Ich habe aber keine Ahnung, wie die aussehen könnten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich denke, der Leipziger hat zwar prinzipiell Recht, und das grundsätzliche Verweigern der Besichtigung würde einen Schadensersatzanspruch des Vermieters begründen, aber die Fragestellerin will ja nicht grundsätzlich die Besichtigungen verweigern. Oder?

    Der Vermieter muss sich an den Zeitplan der Mieterin halten. Der Mieter muss aber auch Kooperation zeigen und Terminvorschläge machen. Einen Urlaub abzusagen, das wäre eine unangemessene Härte in meinen Augen. Und der Mieter hat Recht darauf bei der Begehung der Wohnung anwesend zu sein, muss also keine fremde Person bevollmächtigen.
    Auch müssen die Mietinteressenten angekündigt sein. Wer nicht angemeldet ist, braucht nicht in die Wohnung gelassen werden.
    Spontan zur Besichtigung mitgekommene ("Da wir ja sowieso zur Besichtigung da sind, haben die sich spontan der Besichtigung angeschlossen, da sie gerade in der Nähe waren...") müssen nicht reingelassen werden. Nur die angemeldeten Besucher.

    Mehr Infos vom berliner Mieterverein (auch zu Besichtigunge: http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0406/040628.htm]Berliner Mieterverein Menu Mietermagazin[/url]

    Auf Urlaubszeiten des Mieters muss der Vermieter dabei Rücksicht nehmen, sagt auch der Haus- und Grundverlag. Haus- und Grundbesitzerverein und Umgebung e.V. (gut, an den DM-Beträgen erkennt man, dass der Artikel älter sein muss, aber die Rechte der Mieter sind seitdem eher stärker geworden als schwächer).

    und auch in diesem Bericht wird davon ausgegangen, dass der Vermieter den Urlaub des Mieters berücksichtigen muss: Darf der Vermieter ungefragt in die gemietete Wohnung? Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

    Der Makler ist übrigens nicht Dein Vertragspartner sondern der Vermieter. Der Makler muss einen Auftrag oder Vollmacht zur Vermittlungstätigkit nachweisen. Fotos fürfen ohne Deine Zustimmung nicht gemacht werden.
    Du darfst die Wohnung oder das Haus nicht schlechtreden. Wohl aber wahrheitsgemäß Auskunft geben, wenn es echte Mängel gibt und Du danach gefragt wurdest.

  • Schlüsselhinterlegung

    Für den Fall, dass der Mieter längere Zeit (mehrere Tage) abwesend (Arbeit, Urlaub, Krankheit) ist, muss er dem Vermieter oder einer anderen Vertrauensperson die Schlüssel überlassen, damit eine Besichtigung durchgeführt werden kann. Es genügt aber auch, dass der Mieter für den Vermieter (Handy) zumindest erreichbar ist, und so sichergestellt ist, das der Vermieter eine angemeldete Besichtigung auch in Abwesenheit des Mieters durchführen kann. In aller Regel (Ausnahme Verkaufbesichtigungen) ist es dem Vermieter aber zuzumuten so lange abzuwarten, bis eine persönliche Teilnahme des Mieters möglich ist.

    Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter


    Zitat

    so hat er Termine vereinbart ...

    Dem wirkt man entgegen in dem man als Mieter selbst Termine festlegt und diese dem VM und Makler schriftlich mitteilt.

    Übrigens muß man als Mieter nicht mehr als 1 - 2 Besichtigungen pro Woche a ca. 45 - 60 Minuten nicht dulden.


    Mein Vorschlag leg jetzt für die nächsten Wochen, ausgenommen der Urlaubszeit, 2 Termine pro Woche (1 davon möglichst am WE)
    fest und teile diese dem Makler und Vermieter nachweisbar per Einwurfeinschreiben mit.

    Das erleichtert allen beteiligten die Terminplanung und erspart Ärger.

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