Lärmbelästigung?!

  • Hallo,
    da ich über die Suchfunktion noch nichts vergleichbares gefunden habe hier mein Anliegen:

    Ich wohne derzeit in einer WG, in der ich als Haupt- und mein Mitbewohner als Untermieter fungiert. Seit einigen Monaten bekommt dieser regelmäßig und meist tagsüber Besuch von seiner Freundin, wobei sie lautstark Geschlechtsverkehr haben. Dies geht soweit, dass man es durch die komplette Wohnung hört (auch jedes einzelne Wort ihres Dirty Talks mehr als deutlich versteht) und dies oftmals auch den laufenden Fernseher übertönt. Auch hört man es bei offenen Fenster im Innenhof des Wohnhauses (wir wohnen im 4. Stock). Mittlerweile habe ich schon keine Lust mehr in meine eigene Wohnung zu gehen, wenn ich weiß dass die beiden gerade "aktiv" sind.
    Nun zu meiner Frage: Da dies meist tagsüber geschiet, kann man das Treiben dennoch als Lärmbelästigung sehen? Ich bin mir fast sicher dass man es nicht nur in meiner Wohnung hört. Wenn es Lärmbelästigung ist, kann man etwas dagegen tun, bzw. fordern dass sich das ganze wirklich nur auf Zimmerlautstärke beschränkt? Ist klar dass man vl noch leise etwas davon im Flur mitbekommt, aber in der ganzen Wohnung denke ich muss ich nicht dulden.

    Ich danke schon einmal für eure Antworten und Ratschläge!

  • wie wäre es mit reden? Der verbalen Kommunikation sollte man mächtig sein. Auch wenn es peinlich ist, kann man sagen, dass der überlaute Sex doch störend ist, und ob man da nicht ein wenig Rücksicht nehmen kann. Soltle das nicht helfen, kann man immer noch zu härteren Mitteln greifen, sofern diese möglich sind.
    ggf. kannst Du den Untermietvertrag mit ihm kündigen.

  • Ich habe erst heute mit ihm gesprochen. Jedoch war seine Antwort mehr oder weniger dass es niemanden zu stören hat, da es ja wohl sein gutes Recht ist und seine Freundin nicht leiser sein kann.
    Die Frage ist nur, kann auch ich als Mitbewohner dem entgegenbringen dass es dennoch Lärmbelästigung ist oder, da es ja innerhalb meiner Wohnung deutlich lauter ist als nebenan, nur Wohnungsnachbarn dies so bezeichnen könnten.

  • [...] und seine Freundin nicht leiser sein kann.


    Schenke ihr ein Buch über Fessel- und Knebelspiele und die passenden Utensilien dafür. Wenn Du Glück hast, steht sie drauf ... :D

    Ernst beiseite:

    Die Frage ist nur, kann auch ich als Mitbewohner dem entgegenbringen dass es dennoch Lärmbelästigung ist oder, da es ja innerhalb meiner Wohnung deutlich lauter ist als nebenan, nur Wohnungsnachbarn dies so bezeichnen könnten.


    Das habe ich nicht ganz verstanden.
    Lärmbelästigung kann Dich theoretisch auch aus dem Dorf nebenan treffen, und selbstverständlich auch aus dem Zimmer nebenan, egal in welcher Wohnung sich das befindet. Oder anders: Lärmbelästigung ist Lärmbelästigung (... wenn es denn eine ist).

    Die Wohnung wird dann richtig interessant, wenn die Nachbarn sich beschweren. Dann wendet sich nämlich Dein Vermieter an Dich!

    Es ist und bleibt die Frage, wo Lärmbelästigung (Ruhestörung) beginnt, also ab wann und in welchen Tages- und Nachtzeiten solcherlei Geräusche zu laut werden. Da würde ich mich an Deiner Stelle mal im Internet schlaulesen.

    Mietrechtlich wäre für einen "kurzen Prozess" interessant, ob Du die/das Zimmer des Untermieters überwiegend ausgestattet hast oder es bei Vermietung eher leer war. Wie war das also?

  • Die Wohnung wird dann richtig interessant, wenn die Nachbarn sich beschweren. Dann wendet sich nämlich Dein Vermieter an Dich!

    Ganz genau. Dem Vermieter ist das Untervermietungsverhältnis scheiss egal. der Lärm kommt aus DEINER Wohnung und somit bist DU dafür verantwortlich. Der Vermieter kann Dir sogar deswegen die Untervermietung verbieten.

    Wenn ich Du wäre, würde ich an MEINE Interessen denken, um MEIN Mietverhältnis zu schützen. Ich würde dem WG-Mitbewohner sagen, dass der Lärm unverzüglich aufzuhören hat, da er sich ansonsten eine neue WG suchen darf.
    Wenn er das ignoriert, dann solltest Du ihm unbedingt kündigen und einen anderen Untermieter suchen, ehe Du ihm kündigen MUSST weil Du entweder selber die Kündigung vom Vermieter bekommen hast oder das Verbot zur Untervermietung. DANN hast Du nämlich richtige Probleme.

    Und sag nicht, das würde Dein Vermieter nicht machen, denn wenn sich irgendein Nachbar beschwert, MUSS Dein Vermieter handeln. Sprüche wie "Der Vermieter und ich sind gute Stammtischkumpel" (o. A.) haben rechtlich keinerlei Bewandnis.

  • AndreasC1977:

    "Dem Vermieter ist das Untervermietungsverhältnis scheiss egal. der Lärm kommt aus DEINER Wohnung und somit bist DU dafür verantwortlich. Der Vermieter kann Dir sogar deswegen die Untervermietung verbieten."
    - Richtig.

    "Wenn ich Du wäre, würde ich an MEINE Interessen denken, um MEIN Mietverhältnis zu schützen. Ich würde dem WG-Mitbewohner sagen, dass der Lärm unverzüglich aufzuhören hat, da er sich ansonsten eine neue WG suchen darf."
    - Nein, sondern ihn nachweislich schriftlich abmahnen: Wann War Was, Wie Wirkte es sich aus, Wer ist Zeuge, Welche Konsequenzen drohen?

  • Vielen Dank für euere Antworten!
    Das Zimmer war leer, er hat also dementsprechend eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
    Seit unserem Gespräch verhielten sich die beiden unerwartet ruhig, mal sehen wie lange dieser Zustand anhält. Aber wenn es wieder so weitergeht wie vorher dann werde ich ihm wohl kündigen, bevor mein eigenes Mietverhältnis gefährdet wird.

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