Hallo,
ich bin eher gemütlich, und so konnte es dazu kommen: mit der Familie, meiner Frau und zwei Kindern, bewohne ich eine Zweieinhalb-Zimmerdachgeschoßwohnung. Es handelt sich um ein aufgesetztes Dachgeschoss. Von der Stube geht es über eine Balkontür auf den Balkon. Vor ca. drei Jahren war der Boden des Balkons so desolat, dass er größere Blasen und Risse bildete. Bei stärkerem Regen kam die Nässe in die Stube. Das meldete ich der Hausverwaltung. Die schickten einen Fachmann, der das ganze fotografierte und eine Maßskizze anfertigte. Er meinte, das müsse unbedingt gemacht werden. Doch nichts geschah. Es wechselte die Hausverwaltung, es wechselten die Baufirmen. Unter weiteren Anrufen kamen immer wieder neue Fachleute mit den gleichen Ergebnissen. Letztes Jahr Herbst hieß es: „Vor dem Winter geht da nichts.“ Dieses Jahr im Frühling erklärte man mir, dass die Aufträge über die Jahreswende gelöscht werden. So löste ich einen neuen aus. Und wieder kam ein Fachmann und sagte er gibt es weiter. Anfang Mai dann rief ich wieder an. Nun erklärte man mir, wir haben uns von dieser Baufirma getrennt und schicken ihnen einen neuen Sachverständigen. Auf den warte ich noch immer. Da alle übereinstimmend betonten, dass es sich hierbei um eine größere Baumaßnahme handelt, habe ich die fällige Renovierung der Stube immer wieder zurückgestellt.
Nur platzt mir der Kragen.
Kann ich das machen?
1. Ich möchte ab sofort die Kaltmiete bis zur Erledigung um 25 % senken.
2. Dazu möchte ich aber spätestens ab Juli die Stube renovieren. Was habe ich hier für Möglichkeiten, dass mir die Renovierung durch die Baumaßnahme nicht wieder zerstört wird?
Bitte geben Sie mir hierfür einen Hinweis.
Meine Nachbarin hat im Übrigen das gleiche Problem. Sie ließ es privat auf eigene Kosten provisorisch versiegeln.
Mit freundlichen Grüßen
ein Berlin Mieter
Unterlassene Reparatur
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Berlin-Mieter -
2. Juni 2014 um 18:34 -
Erledigt
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Zitat
1. Ich möchte ab sofort die Kaltmiete bis zur Erledigung um 25 % senken.
Ist der Balkon durch diesen Mangel nicht mehr zu benutzen, oder stören dich die Blasen und Risse "nur" optisch?
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BGB § 536 und 536a.
Hier finden Sie die rechtliche Grundlage für Ihr weiteres vorgehen. Den Rest ergoogeln Sie im Internet.
Da gibt es viele, wenn auch gegensätzliche, Antworten.
Die Entscheidung nimmt Ihnen hier niemand ab. Hier kann nur auf das bestehende Recht hingewiesen werden. -
25 % für einen Balkon der rissig ist? warum nicht gleich 100 %? Eventuell lebenslang kostenloses Wohnen wegen diesem Übel!
Wenn einer meiner Mieter wegen eines rissigen Balkons mehr als 5 % fordern würde, würde ich Mittel und Wege finden, dass er sich eine neue Bleibe sucht.
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BGB § 536 und 536a.
Hier finden Sie die rechtliche Grundlage für Ihr weiteres vorgehen. Den Rest ergoogeln Sie im Internet.
Da gibt es viele, wenn auch gegensätzliche, Antworten.
Die Entscheidung nimmt Ihnen hier niemand ab. Hier kann nur auf das bestehende Recht hingewiesen werden.Danke, diese Möglichkeit werde ich nutzen.
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Es geht mir hierbei nicht ums Geld. Aber wie kann man eine Verwaltung dazu bewegen, einen Mangel zu beseitigen, der über Jahre hin von den verschiedensten Gutachtern als dringend reparaturbedürftig eingestuft wird. Natürlich kann man den Balkon noch betreten, nur eben nicht barfuß. Aber bei Regen nässt es in die Stube rein.
An Ihrer Reaktion erkenne ich, dass ich genau an den richtigen Knöpfen drehe. Ich glaubte immer, die Werterhaltung ist das wichtigste. Aber es geht immer nur um die Einnahmen von heute. -
25% Mietminderung dürfte kein Gericht in Deutschland als angemessen betrachten. Selbst undichte Fenster, die ein viel größeres Problem darstellen, sind zumeist nur mit 10 % angesetzt.
Für einen undichten Balkon ist wahrscheinlich nur zwischen 2 - allerhöchstens 5 % anzusetzen. Wobei der Balkon dann schon unbenutzbar sein sollte... und das ist er hier ja wohl nicht.
Die meisten Urteile, die einen undichten Balkon(oder eine undichte Balkontüre) behandeln, liegen bei 2%.Du kannst natürlich 25 % mindern. Das steht Dir frei. Aber der Vermieter darf Dir dann irgendwann die fristlose Kündigung übergeben und dann hast Du kein Problem mehr mit dem Balkon, weil Du eine neue Wohnung brauchst.
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Ich glaubte immer, die Werterhaltung ist das wichtigste. Aber es geht immer nur um die Einnahmen von heute.Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte.
Die Fragen zielten eben auch darauf ab, inwiefern eine Nutzung des Balkones möglich ist, bzw. wo groß die Beeinträchtigung ist. Es macht halt einen Unterschied, ob die Nutzung des Balkons nicht möglich ist, oder ob nur eine optische Beeinträchtigung vorliegt.
Ich habe in Deinem Beitrag immer nur etwas von Anrufen oder Telefonaten gelesen. Hast Du den Mangel denn schriftlich (am Besten mit Fristsetzung zur Beseitigung) angezeigt?
ZitatEs wechselte die Hausverwaltung
Das ist ein wichtiger Punkt! Wenn die Verwaltung gewechselt wurde, sind mündliche Absprachen hinfällig.Zitat1. Ich möchte ab sofort die Kaltmiete bis zur Erledigung um 25 % senken.
Siehe oben: Schriftlich den Mangel anzeigen und Frist setzen. Ob nun eine Minderung möglich ist (und in welcher Höhe) vermag ich nicht zu beurteilen.Zitat2. Dazu möchte ich aber spätestens ab Juli die Stube renovieren. Was habe ich hier für Möglichkeiten, dass mir die Renovierung durch die Baumaßnahme nicht wieder zerstört wird?
Wenn der Mangel bis dahin nicht abgestellt ist: Keine! Das Wasser wird dann immer noch durchlaufen.
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Und so will ich es machen: Ich schreibe der Verwaltung einen Brief, in dem ich den Mangel und die gesamte Historie darstelle. Dann setze ich denen eine Frist bis zum 1. 7. Und wenn sie bis dahin mit der Baumaßnahme nicht begonnen haben, werde ich den Mietpreis senken und eventuell die Reparatur selbst veranlassen. Hierfür werde ich mir wahrscheinlich einen Anwalt nehmen.
Nochmals danke für die Unterstützung. -
Berlin-Mieter:
"Ich schreibe der Verwaltung einen Brief, in dem ich den Mangel und die gesamte Historie darstelle. Dann setze ich denen eine Frist bis zum 1. 7."
- Den Brief bitte per Einwurfeinschreiben. Die Historie kurz und tabellarisch."Und wenn sie bis dahin mit der Baumaßnahme nicht begonnen haben, werde ich den Mietpreis senken und eventuell die Reparatur selbst veranlassen. Hierfür werde ich mir wahrscheinlich einen Anwalt nehmen."
- Letzteres würde ich wohl auch machen, und zwar unbedingt einen mit Tätigkeitsschwerpunkt Miet- und Immobilienrecht.
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