Und so will ich es machen: Ich schreibe der Verwaltung einen Brief, in dem ich den Mangel und die gesamte Historie darstelle. Dann setze ich denen eine Frist bis zum 1. 7. Und wenn sie bis dahin mit der Baumaßnahme nicht begonnen haben, werde ich den Mietpreis senken und eventuell die Reparatur selbst veranlassen. Hierfür werde ich mir wahrscheinlich einen Anwalt nehmen.
Nochmals danke für die Unterstützung.
Beiträge von Berlin-Mieter
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Es geht mir hierbei nicht ums Geld. Aber wie kann man eine Verwaltung dazu bewegen, einen Mangel zu beseitigen, der über Jahre hin von den verschiedensten Gutachtern als dringend reparaturbedürftig eingestuft wird. Natürlich kann man den Balkon noch betreten, nur eben nicht barfuß. Aber bei Regen nässt es in die Stube rein.
An Ihrer Reaktion erkenne ich, dass ich genau an den richtigen Knöpfen drehe. Ich glaubte immer, die Werterhaltung ist das wichtigste. Aber es geht immer nur um die Einnahmen von heute. -
BGB § 536 und 536a.
Hier finden Sie die rechtliche Grundlage für Ihr weiteres vorgehen. Den Rest ergoogeln Sie im Internet.
Da gibt es viele, wenn auch gegensätzliche, Antworten.
Die Entscheidung nimmt Ihnen hier niemand ab. Hier kann nur auf das bestehende Recht hingewiesen werden.Danke, diese Möglichkeit werde ich nutzen.
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Hallo,
ich bin eher gemütlich, und so konnte es dazu kommen: mit der Familie, meiner Frau und zwei Kindern, bewohne ich eine Zweieinhalb-Zimmerdachgeschoßwohnung. Es handelt sich um ein aufgesetztes Dachgeschoss. Von der Stube geht es über eine Balkontür auf den Balkon. Vor ca. drei Jahren war der Boden des Balkons so desolat, dass er größere Blasen und Risse bildete. Bei stärkerem Regen kam die Nässe in die Stube. Das meldete ich der Hausverwaltung. Die schickten einen Fachmann, der das ganze fotografierte und eine Maßskizze anfertigte. Er meinte, das müsse unbedingt gemacht werden. Doch nichts geschah. Es wechselte die Hausverwaltung, es wechselten die Baufirmen. Unter weiteren Anrufen kamen immer wieder neue Fachleute mit den gleichen Ergebnissen. Letztes Jahr Herbst hieß es: „Vor dem Winter geht da nichts.“ Dieses Jahr im Frühling erklärte man mir, dass die Aufträge über die Jahreswende gelöscht werden. So löste ich einen neuen aus. Und wieder kam ein Fachmann und sagte er gibt es weiter. Anfang Mai dann rief ich wieder an. Nun erklärte man mir, wir haben uns von dieser Baufirma getrennt und schicken ihnen einen neuen Sachverständigen. Auf den warte ich noch immer. Da alle übereinstimmend betonten, dass es sich hierbei um eine größere Baumaßnahme handelt, habe ich die fällige Renovierung der Stube immer wieder zurückgestellt.
Nur platzt mir der Kragen.
Kann ich das machen?
1. Ich möchte ab sofort die Kaltmiete bis zur Erledigung um 25 % senken.
2. Dazu möchte ich aber spätestens ab Juli die Stube renovieren. Was habe ich hier für Möglichkeiten, dass mir die Renovierung durch die Baumaßnahme nicht wieder zerstört wird?
Bitte geben Sie mir hierfür einen Hinweis.
Meine Nachbarin hat im Übrigen das gleiche Problem. Sie ließ es privat auf eigene Kosten provisorisch versiegeln.
Mit freundlichen Grüßen
ein Berlin Mieter -
4. Was ist angenehmer, wenn der Vermieter die von euch geschriebene Kündigung mit aller Macht durchzieht, oder ihr schwingt die Farbrolle?Hallo Mainschwimmer und Bernie,
danke für Eure Antworten. Und das war es, was ich hören wollte. Offensichtlich gibt es da keine weiteren Möglichkeiten für mich. Und das ist OK so. Im Grunde bin ich sowieso davon ausgegangen, die Wohnung noch mal überzupinseln. Nur wollte ich keine blöden Fehler machen. Immerhin. den Mietvertrag ändern, das ist schon nicht mehr so trivial. Und außerdem: ich denke, ich muss gar nicht so dankbar sein, denn der Vermieter weiß nach über 10 Jahren, was er an mir hat. Was nach mir kommt ist erst mal offen.
Aber das ist auch nicht meine Frage gewesen.
Ich mache das jetzt so fertig und suche mal in Ruhe weiter.
Es grüßt ein Berlin-Mieter -
Hallo allerseits!
Soll ich's machen, oder gibt es noch was anderes?
Das ist passiert:
Ich wohne seit über 12 Jahren mit Familie in dieser Wohnung ohne Probleme, aber nun wird der Wohnraum eng.
Ich suchte und fand eine neue Wng., die ich in 3 Monaten hätte beziehen können. Aber in meienem alten Mietvertrag stand: "nach 10 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 1 Jahr". So rief ich an und fragte, ob ich schneller rauskäme", "nein" war die Antwort.
OK, ein Jahr. Ich schrieb die Kündigung und da es bereits der 2. des Monats war und ich nicht 13 Monate warten wollte, schrieb ich: "...so schnell wie möglich..." und dachte an 12 statt 13 Monate.
Die Antwort: Kündigung angenommen zum Monatsende in 2 Monaten (quasi 3 M.).
Tja, meine Wunschwng. war schon weg und ich in Not. Nun bat ich: die Kündigung bitte zurückziehen. Die wiederum: "Ok, wenn Sie folgendes akzeptieren: Alle Schönheitsreparaturen zahlt der Mieter."
In meinem Vertrag jetzt steht: alle x-Jahre muss renoviert werden. Ich hörte, dass soll nichtig sein und so muss ich nicht zwingend alles machen usw.Meine Frage von oben: sollte ich das unterschreiben oder gibt es da noch irgendetwas besseres für mich? Oder ist das im Grunde OK so?
Bitte antwortet möglichst schnell, da ich ein Limit gesetzt bekommen habe, das leider im Osterurlaub bereits verstrichen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Berlin-Mieter
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