Hauptmieter lässt maßgefertigten Rollo nicht an Nachmieter verkaufen

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe, ich bin hier im richtigen Subforum gelandet. Es geht um Folgendes:

    Meine Freundin wohnt aktuell in einer WG zur Untermiete, der Mietvertrag ist mit der Hauptmieterin geschlossen worden, also nicht direkt mit dem Vermieter.
    Da es in den Zimmern keine Rolläden gab, hat meine Freundin sich einen Rolladen für ihr (deckenhohes) Fenster maßfertigen lassen, der sich einfach auf das Fenster drauf klemmen lässt. Da meine Freundin jetzt für einige Zeit ins Ausland geht, hat sie die Wohnung gekündigt. Die Rolläden möchte sie gerne an den Nachmieter verkaufen und dies auch in die Anzeige schreiben, dass die Rolläden übernommen werden müssen.

    Hier stellt sich allerdings die Hauptmieterin quer. Ihre Argumente sind, zum Einen, dass sie sich bei einem Auszug ihrerseits und somit Auflösung der WG um die Entfernung der Rollos kümmern müsste (was meiner Meinung nach nicht stimmt, da der Nachmieter die Rollos kauft und sich deshalb bei Auflösung der WG / eigenem Auszug darum kümmern muss, sehe ich das richtig?), und zum Anderen, dass sie ja die Hauptmieterin ist und sich nicht rechtfertigen braucht.

    Ist das so rechtens? Immerhin sind es nicht irgendwelche Rollos, sondern diese wurden extra für das Fenster gefertigt. Gibt es da eine rechtliche Grundlage, mit der sie argumentieren könnte?

    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank schon einmal im Voraus!

    Liebe Grüße :)

  • Deine Vermieterin kann Dir nicht untersagen Dein Eigentum einem evtl. Nachmieter zu verkaufen, vorausgesetzt dieser möchte sie.

    Rechtliche Grundlage? Die Rollos sind Dein Eigentum und damit kannst Du machen was Du willst.

    Wenn die WG aufgelöst wird oder ein Untermieter auszieht kann die Vermieterin verlangen das dieser sein Eigentum mit nimmt.

  • Danke für die schnelle Rückmeldung. Das Problem ist, dass die Hauptmieterin die Anzeige schaltet und sich alleine um den Nachmieter kümmert, meine Freundin also gar nicht die Chance hat, mitzuteilen, dass die Rollos übernommen werden müssen. Sie untersagt es ihr also nicht direkt, aber indirekt eben auf diese Weise schon.

    Sorry, wenn ich das im ersten Post nicht klar genug machen konnte.

  • Das die Rollos gegen Bezahlung übernommen werden können, kann man den Interessenten doch bei der Besichtigung sagen.

    Zitat

    meine Freundin also gar nicht die Chance hat, mitzuteilen, dass die Rollos übernommen werden müssen

    Müssen muß der Nachmieter gar nichts.

  • Das die Rollos gegen Bezahlung übernommen werden können, kann man den Interessenten doch bei der Besichtigung sagen.

    Wie schon gesagt, die Hauptmieterin will sich alleine um den Nachmieter kümmern und legt die Besichtigungen dann auch meistens so, dass meine Freundin nicht da ist. Meine Freundin hat also gar nicht die Chance zu sagen, dass die Rollos übernommen werden können.

    Müssen muß der Nachmieter gar nichts.

    Nein im Prinzip natürlich nicht, aber sie möchte gerne in die Anzeige schreiben, dass sich nur melden braucht, wer die Rollos übernimmt. Da es in Frankfurt in Uni-Nähe und ein ziemlich gutes Preis/Leistungsverhältnis ist, sollte das auch absolut kein Problem darstellen. Aber wenn ich das richtig verstehe, hat sie da kein Recht drauf, das zu verlangen?

  • Zitat

    und legt die Besichtigungen dann auch meistens so, dass meine Freundin nicht da ist.

    Aber Hallo! Ohne den Mieter (Deine Freundin) hat die Vermieterin nichts in dem Zimmer zu suchen.

    Zimmer abschließen oder sogar Schließzylinder austauschen.


    Zitat

    Aber wenn ich das richtig verstehe, hat sie da kein Recht drauf, das zu verlangen?

    Zu verlangen das der Nachmieter die Rollos kauft? Nein das hat sie nicht. Ebenso wenig kann sie Verlangen das die Vermieterin das in die Anzeige schreibt.

  • Ebenso wenig kann sie Verlangen das die Vermieterin das in die Anzeige schreibt.

    Genau das meinte ich, schade. Ist wohl ziemlich üblich, aber wenn sie da kein Recht drauf hat, kann man wohl nichts machen in der Hinsicht.

    Vielen Dank auf jeden Fall für deine hilfreichen Antworten, ich werde das einmal so weiterleiten!

  • Vielen Dank auf jeden Fall für deine hilfreichen Antworten, ich werde das einmal so weiterleiten!


    ... und im Grunde genommen ist dies m.E. noch nicht einmal Mietrecht...

  • ... und im Grunde genommen ist dies m.E. noch nicht einmal Mietrecht...

    Wir wollten uns einfach gerne einmal informieren, ob es da irgendwelche rechtlichen Dinge gibt, die wir als Argumentationsgrundlage hinzuziehen können, da sie sich mit gutem Zureden nicht überzeugen lässt. Da wir uns in dem Bereich leider überhaupt nicht auskennen, wollten wir euch als Experten hinzuziehen. Anitari hat (leider) nur bestätigt, was ich mir schon gedacht habe, nämlich, dass wir da herzlich wenig machen können.

  • Also einfach mal kurz:
    Da Ihr nicht die Vermieter seid sondern Euer Vermieter der Vermieter ist, habt Ihr auch keine Möglichkeit auf das Vertragsverhältnis einzuwirken. Der Vermieter genießt Vertragsfreiheit und kann als Mieter nehmen, wen ER möchte und auch WIE er möchte. D. h., er kann mit dem Nachmieter ganz andere Vertragskonditionen vereinbaren, als er mit Euch hatte.
    Er kann von Euch sogar verlagen, dass Ihr in die Wohnung eingebrachte Gegenstände wieder entfernt, somit auch das Rollo.
    Ihr habt keine rechtliche Möglichkeiten einen bestimmten Nachmieter zu stellen oder zu suchen. Es wäre stets nur ein Entgegenkommen des Vermieters, auf dass es jedoch keinen Rechtsanspruch gibt.

    Andererseits müsst ihr den Vermieter aber auch noch keinen Schlüssel für Besichtigungen geben. Das wäre ein Entgegenkommen Eurerseits. Ihr dürft die Wohnung bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses "exklusiv" nutzen.

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