Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin hier im richtigen Subforum gelandet. Es geht um Folgendes:
Meine Freundin wohnt aktuell in einer WG zur Untermiete, der Mietvertrag ist mit der Hauptmieterin geschlossen worden, also nicht direkt mit dem Vermieter.
Da es in den Zimmern keine Rolläden gab, hat meine Freundin sich einen Rolladen für ihr (deckenhohes) Fenster maßfertigen lassen, der sich einfach auf das Fenster drauf klemmen lässt. Da meine Freundin jetzt für einige Zeit ins Ausland geht, hat sie die Wohnung gekündigt. Die Rolläden möchte sie gerne an den Nachmieter verkaufen und dies auch in die Anzeige schreiben, dass die Rolläden übernommen werden müssen.
Hier stellt sich allerdings die Hauptmieterin quer. Ihre Argumente sind, zum Einen, dass sie sich bei einem Auszug ihrerseits und somit Auflösung der WG um die Entfernung der Rollos kümmern müsste (was meiner Meinung nach nicht stimmt, da der Nachmieter die Rollos kauft und sich deshalb bei Auflösung der WG / eigenem Auszug darum kümmern muss, sehe ich das richtig?), und zum Anderen, dass sie ja die Hauptmieterin ist und sich nicht rechtfertigen braucht.
Ist das so rechtens? Immerhin sind es nicht irgendwelche Rollos, sondern diese wurden extra für das Fenster gefertigt. Gibt es da eine rechtliche Grundlage, mit der sie argumentieren könnte?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Liebe Grüße 