Rückerstattung von Miete/Nebenkosten aufgrund falscher Angaben des Vermieters?

  • Hallo werte Forum-Mitglieder!

    Ich brauche bitte Euren Rat bei folgender Miet-Angelegenheit:

    Vor zweieinhalb Jahren wurde unter Zeitdruck des Mieters ein Mietvertrag abgeschlossen, der eine Wohnung mit 67qm beinhaltet. Allerdings stehen die genannten 67qm nicht im Mietvertrag - die wurden vom Vermieter nur mündlich zugesichert. Mittlerweile ist jener Vertrag zum 01.09 gekündigt worden, da die neue Wunschwohnung gefunden ist. Der Mieter wohnt noch in der Wohnung, würde aber gerne eher aus dem Vertrag scheiden (neue Wohnung könnte eher bezogen werden).

    Vor einigen Tagen ist nun die diesjährige Nebenkosten Abrechnung durch einen externen Dienstleisters ins Haus geflattert - erstmalig - zuvor wurden die Nebenkosten (die sich zum Teil auf die Quadratmeterzahl beziehen) entgegen dem Willen des Mieters vom Vermieter auch nur mündlich genannt und letztendlich akzeptiert.
    Der Mieter ist allerdings hellhörig geworden und erinnert sich, dass der Vermieter ihm kurz nach dem Einzug ein Bauplan zukommen lassen hat. Aus dem Plan und eigenen Messungen geht nun hervor, dass die Wohnfläche tatsächlich nur ca. 45qm beträgt! Nach meiner Einschätzung klingt das nach völliger Verpeiltheit, oder Betrug auf seitens des Vermieters!

    Meine Fragen...

    1. Ist eine volle Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete und Nebenkosten "problemlos" möglich? Hätte der Mieter besser prüfen müssen (war zu dem Zeitpunkt gewissermaßen in einer Notsituation und auf diese Wohnung angewiesen)?

    2. Wenn eine Rückerstattung möglich ist....Muss er Fristen beachten?
    Der Mieter spielt mit dem Gedanken, die Forderung nach dem Auszug zu stellen, da man nicht einschätzen kann, wie der Vermieter darauf reagiert und evtl. bei der Kautionserstattung (ungerechtfertigte) Probleme machen könnte...nun...applaudieren wird er bei der Angelegenheit wohl kaum! ;)

    Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit - über Antwort und Tipps zur Vorgehensweise würde ich mich sehr freuen...

    Mit Ostwestfälischen Grüßen

    Weissglut

  • Hallo Weissglut,

    "Vor zweieinhalb Jahren wurde unter Zeitdruck des Mieters ein Mietvertrag abgeschlossen,"
    - Die äusseren Umstände halte ich hier für rechtlich unerheblich.

    "Mittlerweile ist jener Vertrag zum 01.09 gekündigt worden,"
    - Entweder zum 31.08. oder zum 30.09.

    "da die neue Wunschwohnung gefunden ist."
    - Hat grundsätzlich mit den bestehenden Mietverhältnis nichts zu tun.

    "Der Mieter wohnt noch in der Wohnung, würde aber gerne eher aus dem Vertrag scheiden (neue Wohnung könnte eher bezogen werden)."
    - Wen interessiert's ... rechtlich?

    "Aus dem Plan und eigenen Messungen geht nun hervor, dass die Wohnfläche tatsächlich nur ca. 45qm beträgt!"
    - Dann hat sich der VM wohl geirrt mit den 67m², sowas nennt man klassisches Büroversehen. Und DER Mieter, der nicht bemerkt, dass er nur 2/3 der zugesicherten Mietfläche hat,.... ich sage dazu mal nichts.

    "Nach meiner Einschätzung klingt das nach völliger Verpeiltheit, oder Betrug auf seitens des Vermieters!"
    - Haha...

    "1. Ist eine volle Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete und Nebenkosten "problemlos" möglich?"
    - Kommt auf den Vermieter an.

    "Hätte der Mieter besser prüfen müssen"
    - Ja.

    "(war zu dem Zeitpunkt gewissermaßen in einer Notsituation und auf diese Wohnung angewiesen)?"
    - Wen interessiert diese (entschuldige bitte) Ausrede?

    "Wenn eine Rückerstattung möglich ist....Muss er Fristen beachten?"
    - Weiss ich nicht.

    "Der Mieter spielt mit dem Gedanken, die Forderung nach dem Auszug zu stellen, da man nicht einschätzen kann, wie der Vermieter darauf reagiert und evtl. bei der Kautionserstattung (ungerechtfertigte) Probleme machen könnte...nun...applaudieren wird er bei der Angelegenheit wohl kaum! ;-)"
    - No comment.

    "über ... Tipps zur Vorgehensweise würde ich mich sehr freuen..."
    - Die gibt es kostenpflichtig bei einem Rechtsanwalt, denn dieser Berufsgruppe ist das Privileg der Rechtsberatung vorbehalten.

  • Berny, der letzte Beitrag ist selbst für deine Verhältnisse unterirdisch
    Weissglut
    zu 1. "Ist eine volle Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete und Nebenkosten "problemlos" möglich? Hätte der Mieter besser prüfen müssen (war zu dem Zeitpunkt gewissermaßen in einer Notsituation und auf diese Wohnung angewiesen)?"
    Könntest du denn gerichtsfest nachweisen, dass der Vermieter dir 67m² zugesichert hat? Bei einer mündlichen Zusage wird das schwer bis unmöglich. Was du lediglich zurückfordern könntest, wären die zu viel gezahlten Nebenkosten des letzten Jahres, da schriftlich festgehalten. Meiner Meinung nach könntest du die alten Abrechnungen auch noch fordern.

    zu 2. "Wenn eine Rückerstattung möglich ist....Muss er Fristen beachten?
    Der Mieter spielt mit dem Gedanken, die Forderung nach dem Auszug zu stellen, da man nicht einschätzen kann, wie der Vermieter darauf reagiert und evtl. bei der Kautionserstattung (ungerechtfertigte) Probleme machen könnte...nun...applaudieren wird er bei der Angelegenheit wohl kaum! ;-)"
    Der Mieter müsste m.W. nur die normale dreijährige Verjährungsfrist beachten und könnte abwarten bis er die Kaution zurückerhalten hat.

    In einem muss ich Berny allerdings Recht geben:

    Zitat

    Nach meiner Einschätzung klingt das nach völliger Verpeiltheit, oder Betrug auf seitens des Vermieters!


    Du wohnst 2 Jahre in einer Wohnung (in der dein Vermieter vermutlich nie gewohnt hat) und merkst nicht, dass du nur 45m² statt 67 zur Verfügung hast? Wer ist da verpeilt?

  • Berny, der letzte Beitrag ist selbst für deine Verhältnisse unterirdisch
    In einem muss ich Berny allerdings Recht geben:


    DU kannst mir weder Recht noch recht geben.

  • 1. Ist eine volle Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete und Nebenkosten "problemlos" möglich? Hätte der Mieter besser prüfen müssen (war zu dem Zeitpunkt gewissermaßen in einer Notsituation und auf diese Wohnung angewiesen)?

    Wenn Sie die erhöhte m²-Zahl nicht nachweisen können, wird es mit der Beweislast schwer bis unmöglich einen Betrug zu konstruieren.
    Vergessen Sie das!
    Es gibt eben noch Dinge, da klappt das mit der Rundum-Versorgungsmentalität nicht immer.
    Es erscheint mir einfach zu simpel, nach zwei Jahren festzustellen, das die Wohnung zu klein ist. Der Unterschied ist schon erheblich.
    Über Ihre wahren Gründe der Aufregung kann ich nur selbst spekulieren.

    Zitat

    2. Wenn eine Rückerstattung möglich ist....Muss er Fristen beachten?

    Sie haben ein Jahr nach Zugang der Abrechnung Zeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Der Rest ist gegessen.
    Ihnen bleibt also nur übrig die letzte Abrechnung zu monieren, indem Ihnen statt wie bisher 67 m² nur 45m² berechnet wurden. hahaha!

  • Danke für die Antworten!

    ...auch an Denjenigen, dessen Motivation hier zu schreiben mir sich nicht völlig erschließt!

    Okay! Ein Beweis wäre natuerlich hilfreich. Indizien (die Nebenkostenabrechnung und Zeugenaussagen) wäre wohl zu schwammig für einen ungewollten Schritt zu den Robenträgern.

    Man müsste, den Vermieter zum Beispiel in einem Briefverkehr zu der Bestätigung seiner damaligen Aussage bekommen - dann sehe es vermutlich anders aus, oder?
    Gut. Der betreffende Mieter hat auch keine Lust dieses gerichtlich zu lösen - wer hat das schon?

    Anbei eine kleine Anmerkung! Ich glaube schon, daß es gar nicht mal so wenige Situationen gibt, in denen selbst
    erfahrene Mitbürger offensichtlich über's Ohr gehauen werden. :)

  • Zitat

    Anbei eine kleine Anmerkung! Ich glaube schon, daß es gar nicht mal so wenige Situationen gibt, in denen selbst
    erfahrene Mitbürger offensichtlich über's Ohr gehauen werden.


    Persönlich sehe ich das jetzt nicht als Betrugsversuch und ich mag das 10%- Urteil des BGH gar nicht und zwar deshalb, weil ich noch nie einen Mieter/Mietinteressenten hatte, der sich für eine Wohnung aufgrund der Quadratmeterzahl entschieden hat. Jemand, der um die 70m² will, wird sich beim Anblick einer 45m² Wohnung schleunigst zurückziehen. Wohnungen werden angemietet, weil sie einem gefallen, weil man sich die Miete leisten kann, weil die Wohnung eine Badewanne hat, weil die Lage passt etc., aber nie aufgrund einer Quadratmeterangabe.
    Und wenn man als Vermieter absichtlich jemand bescheissen will, dann macht man es nicht so plump, sondern so, dass es nicht auffällt. Wer 10 Wohnungen hat und jeden Mieter um 3-5 Quadratmeter bescheisst ........... da kommt ein bisschen was zusammen.

  • Anbei eine kleine Anmerkung! Ich glaube schon, daß es gar nicht mal so wenige Situationen gibt, in denen selbst
    erfahrene Mitbürger offensichtlich über's Ohr gehauen werden. :)

    Schon möglich, allerdings ist es höchst merkwürdig, dass einem Mieter das Fehlen von 12m² Wohnfläche (so groß ist mein Arbeitszimmer) nicht auffällt.

    nochmal zum Verständnis:

    Zitat

    Der Mieter ist allerdings hellhörig geworden und erinnert sich, dass der Vermieter ihm kurz nach dem Einzug ein Bauplan zukommen lassen hat. Aus dem Plan und eigenen Messungen geht nun hervor, dass die Wohnfläche tatsächlich nur ca. 45qm beträgt!

    Also hatte der Mieter bereits kurz nach dem Einzug Kenntnis davon, dass die Wohnfläche nur 45m² beträgt?
    Warum soll dann ein Betrug vorliegen?
    Wurde dem Mieter das so mitgeteilt, ist selbstverständlich keine Rückforderung der gezahlten Miete möglich. Da hätte er wohl nicht erst nach 2,5 Jahren hellhörig werden sollen.

    Zitat

    zuvor wurden die Nebenkosten (die sich zum Teil auf die Quadratmeterzahl beziehen) entgegen dem Willen des Mieters vom Vermieter auch nur mündlich genannt und letztendlich akzeptiert.

    Was denn nun? War die Abrechnung entgegen dem Willen des Mieters oder wurden sie akzeptiert?
    Waren sie gegen den Willen, hätte ein schriftlicher Widerspruch erfolgen müssen. Der Mieter müsste hier prüfen, ob die Widerspruchsfrist von 12 Monaten schon abgelaufen ist. Wenn ja, Pech gehabt.

    Ich habe nur einen Tipp: Er soll bei der neuen Wohnung nachrechnen, ob die vertraglich vereinbarte Anzahl von Räumen tatsächlich so vorhanden ist. Nicht, dass er anstatt der vertraglich vereinbarten 4-Raumwohnung nur zwei Räume zur Verfügung hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wie es ausschaut sind die 67m² nicht einfach so mal eben zu beweisen. Auch nicht nach Auszug und Abwarten der Kaution. :rolleyes:

    Der Mieter hat ja nichtmal alte Nebenkostenabrechnungen, die irgendeine Fläche ausweisen. (Ob die noch einzufordern wären, weiß ich nicht.) Zudem hatte er, wie Leipziger82 ganz richtig bemerkt, kurz nach dem Einzug Kenntnis von den 45m².

    Wenn aber ein Mieter nichts fordern und auch nichts beweisen kann, so kann er dennoch (oder gerade deswegen) in Ruhe mit dem Vermieter drüber sprechen. Das Primärziel des Mieters ist hier, früher aus der Wohnung zu kommen. Vielleicht kann er den Vermieter ja zu einem Aufhebungsvertrag bewegen - z.B. auch durch die Erwähnung der unterschiedlichen Flächenangaben früher und heute, falls das beim Vermieter ein schlechtes Gewissen erzeugt.

  • Ich habe nur einen Tipp: Er soll bei der neuen Wohnung nachrechnen, ob die vertraglich vereinbarte Anzahl von Räumen tatsächlich so vorhanden ist. Nicht, dass er anstatt der vertraglich vereinbarten 4-Raumwohnung nur zwei Räume zur Verfügung hat.


    DER war guut!
    Allen Ernstes: Die Nummer mit den Bauplänen, wo dann der VM zu blöd, unwissend oder faul ist, die Wohnflächen noch ens nachzumessen um dann nach vorhandenen nicht eigens überprüften Angaben zu vermieten, ist garnicht neu.
    Viele VM sind da geschickter: Sie VEREINBAREN mit dem Mieter die Grösse der Wohnfläche, nach der bspw. die Betriebskosten abzurechnen sind.


  • Anbei eine kleine Anmerkung! Ich glaube schon, daß es gar nicht mal so wenige Situationen gibt, in denen selbst
    erfahrene Mitbürger offensichtlich über's Ohr gehauen werden. :)

    Ich kann Ihnen zustimmen. Wer gewinnen will muß auch verlieren können. Normalerweise ist man hinterher immer klüger.
    Ausnahmen bestätigen die Regel.

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