Beiträge von Weissglut

    Danke für die Antworten!

    ...auch an Denjenigen, dessen Motivation hier zu schreiben mir sich nicht völlig erschließt!

    Okay! Ein Beweis wäre natuerlich hilfreich. Indizien (die Nebenkostenabrechnung und Zeugenaussagen) wäre wohl zu schwammig für einen ungewollten Schritt zu den Robenträgern.

    Man müsste, den Vermieter zum Beispiel in einem Briefverkehr zu der Bestätigung seiner damaligen Aussage bekommen - dann sehe es vermutlich anders aus, oder?
    Gut. Der betreffende Mieter hat auch keine Lust dieses gerichtlich zu lösen - wer hat das schon?

    Anbei eine kleine Anmerkung! Ich glaube schon, daß es gar nicht mal so wenige Situationen gibt, in denen selbst
    erfahrene Mitbürger offensichtlich über's Ohr gehauen werden. :)

    Hallo werte Forum-Mitglieder!

    Ich brauche bitte Euren Rat bei folgender Miet-Angelegenheit:

    Vor zweieinhalb Jahren wurde unter Zeitdruck des Mieters ein Mietvertrag abgeschlossen, der eine Wohnung mit 67qm beinhaltet. Allerdings stehen die genannten 67qm nicht im Mietvertrag - die wurden vom Vermieter nur mündlich zugesichert. Mittlerweile ist jener Vertrag zum 01.09 gekündigt worden, da die neue Wunschwohnung gefunden ist. Der Mieter wohnt noch in der Wohnung, würde aber gerne eher aus dem Vertrag scheiden (neue Wohnung könnte eher bezogen werden).

    Vor einigen Tagen ist nun die diesjährige Nebenkosten Abrechnung durch einen externen Dienstleisters ins Haus geflattert - erstmalig - zuvor wurden die Nebenkosten (die sich zum Teil auf die Quadratmeterzahl beziehen) entgegen dem Willen des Mieters vom Vermieter auch nur mündlich genannt und letztendlich akzeptiert.
    Der Mieter ist allerdings hellhörig geworden und erinnert sich, dass der Vermieter ihm kurz nach dem Einzug ein Bauplan zukommen lassen hat. Aus dem Plan und eigenen Messungen geht nun hervor, dass die Wohnfläche tatsächlich nur ca. 45qm beträgt! Nach meiner Einschätzung klingt das nach völliger Verpeiltheit, oder Betrug auf seitens des Vermieters!

    Meine Fragen...

    1. Ist eine volle Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete und Nebenkosten "problemlos" möglich? Hätte der Mieter besser prüfen müssen (war zu dem Zeitpunkt gewissermaßen in einer Notsituation und auf diese Wohnung angewiesen)?

    2. Wenn eine Rückerstattung möglich ist....Muss er Fristen beachten?
    Der Mieter spielt mit dem Gedanken, die Forderung nach dem Auszug zu stellen, da man nicht einschätzen kann, wie der Vermieter darauf reagiert und evtl. bei der Kautionserstattung (ungerechtfertigte) Probleme machen könnte...nun...applaudieren wird er bei der Angelegenheit wohl kaum! ;)

    Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit - über Antwort und Tipps zur Vorgehensweise würde ich mich sehr freuen...

    Mit Ostwestfälischen Grüßen

    Weissglut

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