Hallo,
ich ziehe demnächst aus meiner Whg. aus.
Im Mietvertrag steht, dass ich die Fußleisten und Tapeten bei Auszug runternehmen muss.
Ich habe gehört, dass sich hier zwischenzeitlich die gesetzliche Lage geändert hat und ich das nicht mehr tun muss, auch wenn es vertraglich vereinbart ist. Jedoch finde ich keine konkreten Angaben insbesondere in Bezug auf die Fußleisten. Wer ist hier schlauer?
Darüber hinaus steht dort, dass ich die Wohnung fünf Tage vor Auszug übergeben muss.
Ist das rechtens???