Beiträge von MeinRecht

    Lass dir von deinem Vermieter die rechtliche Grundlage zu der verfrühten Übergabe der Wohnung zeigen. Nur sein Geschreibsel im Mietvertrag ist kein Gesetz oder höchstrichterliches Urteil, an das du dich halten musst.

    Und wenn dir die Meinungen hier im Forum nicht zusagen, dann frage die Damen oder Herren, die Ihre Rechtsberatung gegen Geld anbieten.

    Gehts auch freundlicher???? Ich habe lediglich eine Tatsache beschrieben, nämlich dass mir "üblich" nicht weiterhilft, wenn ich so meinem Vermieter gegenüber argumentiere! Wenn du nicht antworten willst, zwingt dich keiner dazu!

    Hallo MeinRecht,

    "Im Mietvertrag steht, dass ich die Fußleisten und Tapeten bei Auszug runternehmen muss."
    - Ist doch eine klare vertragliche Vereinbarung, oder? ja, aber nicht wenn sich die gesetzeslage geändert hat!

    "Ich habe gehört, dass sich hier zwischenzeitlich die gesetzliche Lage geändert hat und ich das nicht mehr tun muss, auch wenn es vertraglich vereinbart ist. Jedoch finde ich keine konkreten Angaben insbesondere in Bezug auf die Fußleisten."
    - Der Text des Fussleistenmitnahmegesetzes liegt mir z.Zt. leider auch nicht vor.

    "Darüber hinaus steht dort, dass ich die Wohnung fünf Tage vor Auszug übergeben muss. Ist das rechtens???"
    - Nein. Üblich ist am letzten Miet-Tag nach Terminabsprache. Und wichtig: Fertigt ein Übergabeprotokoll 2-fach an!


    "üblich" hilft mir nicht weiter! kann ich das irgendwo nachlesen, wo das gesetztlich geregelt ist? Mein vermieter wird auf diese Mietklausel bestehen, so wie ich ihn kenne und wenn ich keine rechtliche grundlage habe, muss ich mich an die vereinbarung halten!

    Hallo,

    ich ziehe demnächst aus meiner Whg. aus.

    Im Mietvertrag steht, dass ich die Fußleisten und Tapeten bei Auszug runternehmen muss.

    Ich habe gehört, dass sich hier zwischenzeitlich die gesetzliche Lage geändert hat und ich das nicht mehr tun muss, auch wenn es vertraglich vereinbart ist. Jedoch finde ich keine konkreten Angaben insbesondere in Bezug auf die Fußleisten. Wer ist hier schlauer?

    Darüber hinaus steht dort, dass ich die Wohnung fünf Tage vor Auszug übergeben muss.
    Ist das rechtens???

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