Nebenkostenabrechnung: Wasserverbrauch

  • Wieso dieses? Die Menge Abwasser ergibt sich doch aus der Menge des bezogenen Frischwassers.


    Nicht unbedingt, es gibt auch Kommunen, in denen man getrennte Wasserzähler anmelden kann, deren Verbrauch nicht als Abwasser gerechnet wird. (Mag hier unwahrscheinlich sein, gibt es aber.)

    "Wackelig" ist die Abrechnung m.E. auch, weil die Kostenarten in Nebenkostenabrechungen eindeutig und verständlich sein sollten. Die Kostenart "Wasser/Wasserbezug" lässt nicht erahnen, dass oder ob da Abwasser dabei ist. Im Gegenteil - es klingt wie die Kosten für den reinen Bezug des Frischwasser.

    Die Abrechnung ist zudem "wackelig", weil:

    Wo steht denn der Verbrauch? Wenigstens der Gesamtverbrauch des Hauses sollte da ja mal irgendwo stehen, damit eben solche Fragen gar nicht erst auftauchen, wieviel verbraucht sein könnte.

    Wo steht die Vereinbarung der Aufteilung nach Personen und Wohneinheiten? Im Mietvertrag ja angeblich nicht ...

    Wieso sind die Gesamtkosten der Heizungswartung 0,-- €, der Anteil von Feuerfee daran aber 123,59 €?

    Wo ist die Unterscheidung in der Berechnung für die Zeiträume, wo es (bis Oktober) 15 und (im Rest) 13 Personen waren?

    Wieso wird die Familie von Feuerfee nur mit 3 anstelle der wirklichen 4 Personen gerechnet?

    Wie kommt es zu dem Zufall, dass der Quotient von 3 zu 13 Personen exakt derselbe ist wie der von 105 m² zu 455 m²? :cool: (Ich enthalte mich hier weiterer Vermutungen, aber Einstein soll gesagt haben: "Gott würfelt nicht.")

    Diese Abrechnung schreit nach Einsichtnahme in die Rechnungsunterlagen.

  • Wobei die Gartenpflege gar nicht vereinbart ist.....und 900 € für 2x Rasen mähen im Jahr ist ja auch happig....na ja, man klammert sich an jeden Strohhalm...

    Steht zwischen Hauswart und Aufzug.

    Gartenpflege ist allerdings mehr als nur Rasen mähen.

    Punkt 10 § 2 der BetrKV

    die Kosten der Gartenpflege,

    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;


    Ist im Vertrag tatsächlich kein Umlageschlüssel vereinbart, muß der VM alle NK, Wasser und Müll, nach der Wohnfläche abrechnen.

    Wobei, ich hab mal nach Wohnfläche gerechnet, sich das nichts nimmt oder es wurde sogar nach Wohnfläche gerechnet.
    Die Gartenpflege würde danach sogar 57 € mehr kosten würde.

  • Wobei, ich hab mal nach Wohnfläche gerechnet, sich das nichts nimmt oder es wurde sogar nach Wohnfläche gerechnet.


    Das ergibt sich, weil:

    Wie kommt es zu dem Zufall, dass der Quotient von 3 zu 13 Personen exakt derselbe ist wie der von 105 m² zu 455 m²? :cool: (Ich enthalte mich hier weiterer Vermutungen, aber Einstein soll gesagt haben: "Gott würfelt nicht.")

  • Heute meldete sich die Vermieterin bei uns und meinte sie hätte alle Nebenkostenabrechnungen neu machen müssen, da die Nachbarn sich von unten gemeldet hätten das die Personenzahl falsch sei und wir ja mit 4 anstatt mit 3 sind. Wir müssten Änderungen doch mitteilen.....Hallooo?? Wir sind hier mit 4 Personen eingezogen! Sie könnte uns das normalerweise in Rechnung stellen, aber weil sie ja nett ist macht sie das nicht.....tzzz. Jetzt freu ich mich auf die "korrigierte" Abrechnung, wo wir noch mehr zahlen dürfen. Juhu.....

  • Jetzt freu ich mich auf die "korrigierte" Abrechnung, wo wir noch mehr zahlen dürfen. Juhu.....


    Dann kläre doch jetzt mal endgültig, ob nun die Aufteilung nach Personen irgendwo im Mietvertrag vereinbart ist oder nicht. Falls nicht, könntest Du dem Vermieter gleich mal sanft mitteilen, dass er nach Wohnfläche abrechnen muss (§556a BGB). Bei der Gelegenheit kannst Du ihm/ihr auch gleich die anderen Ungereimtheiten auf's Brot schmieren.

  • wie ist Punkt 3 zu verstehen?? Aber ich verstehe das nicht mit den Betriebskosten nach erfasstem Verbrauch?!


    Durch geeignete Messgeräte, bspw. Wasserzähler...

  • "....sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt....."

    Also kann sie da doch nach Personen abrechnen, auch wenn es nicht vereinbart ist???

  • "....sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt....."

    Also kann sie da doch nach Personen abrechnen, auch wenn es nicht vereinbart ist???


    Dem Satz nach muss sie das m.E. sogar. Jedenfalls dann, wenn man (für mich logisch) die dort wohnenden Personen eher als Verursacher sieht als die Wohnfläche.

    Ich weiß jetzt nur nicht, ob das dennoch auch nochmal extra im Vertrag zu stehen hat, dass also für Wasserverbrauchskosten eine personenzahlabhängige Aufteilung vorgenommen wird.

  • Dann freu ich mich ja schon auf die Post heute..... :(


    Ich kann den Trübsal zwar (teilweise) verstehen, aber helfen tut er nicht.

    Ich würde jetzt den Schrieb abwarten und dann mal schauen, was noch weiterhin alles "wackelig" an der Abrechnung ist. Ich habe dazu in #21 ja einiges geschrieben. Ganz besonders interessant ist die Tatsache, dass es bis Oktober ja 15 Personen im Haus waren. Das muss in der Abrechnung ja auch berücksichtigt werden.

    Also: Nicht nur passiv auf den eigenen Untergang warten, sondern auch aktiv werden und die Anregungen von hier aufnehmen - z.B. Rechnungseinsicht fordern bei der Vermieterin.

  • Anbei mal zum Vergleich beide Abrechnungen.

    Wir mussten für 2012 bereits für 2,5 Monate knapp 47 € nachzahlen.
    Hätte die Vermieterin nicht da bereits die Nebenkosten für 2013 erhöhen müssen, um nicht so einen Hammer vorgesetzt zu kriegen wie jetzt??

    Oder müssen wir als Mieter das tun??
    Im Nachhinein ist man immer schlauer....

    Aber man klammert sich ja nach wie vor an jeden Strohhalm...

    VG

  • Wir mussten für 2012 bereits für 2,5 Monate knapp 47 € nachzahlen.
    Hätte die Vermieterin nicht da bereits die Nebenkosten für 2013 erhöhen müssen, um nicht so einen Hammer vorgesetzt zu kriegen wie jetzt??

    Nein, muss er nicht. Eine Erhöhung der Vorauszahlung richtet sich immer nach einem Abrechnungsergebnis. Da es in der Abrechnung für 2012 nur eine Nachzahlung von knapp 50 € ergeben hat und es sich in dem Zeitraum auch um heizintensive Monate handelt, ist das wenig aussagekräftig.

    Ansonsten stelle ich fest, dass die Vorauszahlungen prinzipiell wohl zu niedrig angesetzt sind. Wenig überraschend, dass es da zu Nachzahlungen in dieser Höhe kommt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nun ja, heizintensiv oder nicht.....unsere Heizkosten zahlen wir an die Stadtwerke und nicht an den Vermieter. ..und da hatten wir sogar ein Guthaben, weil wir so sparsam sind! ;)

  • Wir mussten für 2012 bereits für 2,5 Monate knapp 47 € nachzahlen.
    Hätte die Vermieterin nicht da bereits die Nebenkosten für 2013 erhöhen müssen, um nicht so einen Hammer vorgesetzt zu kriegen wie jetzt??

    Oder müssen wir als Mieter das tun??


    Keiner muss, jeder hätte gekonnt.

    Viel interessanter ist, dass die durchschnittlichen monatlichen Vorauszahlungen in 2013 sogar weniger waren als in 2012. Wieso das?

  • ????? Will heißen???

    Du müsstest uns beantworten, warum die geleisteten Vorauszahlungen geringer geworden sind, bzw. ob tatsächlich weniger gezahlt wurde.

    Fakt ist, dass Ihr für 2012 im Schnitt 129,40 € im Monat gezahlt habt, im Jahr 2013 aber nur noch 93,00 €. Zumindest geht das aus der Abrechnung hervor. Hättet Ihr 2013 die Vorauszahlungen von 2012 geleistet, hätte das nur eine Nachzahlung von 155,04 € zur Folge gehabt.

    Habt Ihr weniger gezahlt, ist das im Zweifel aber belanglos. Die entstandenen Betriebskosten sind trotzdem zu zahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Leipziger82

    Hmmm, jetzt verstehe ich gar nichts mehr :-(((

    Vielleicht hat die Vermieterin sich irgendwie vertan??

    Wenn sie 2,5x93 genommen hätte wäre unsere Vorauszahlung 232,50 und wir hätten 137,76 ! für 2,5 Monate nachzahlen müssen.

    Spätestens da hätte sie doch dann merken müssen, das man mit den im Mietvertrag 93 EUR nicht hinkommen würde?!

    Haben nacher den Termin beim Mieterverein. Nehme beide Abrechnungen mal mit.

    Hat irgendjemand noch Anregungen was nachher mal angesprochen werden sollte??

  • Hat irgendjemand noch Anregungen was nachher mal angesprochen werden sollte??


    Außer den ganzen Punkten, die in anderen Postings schon erwähnt wurden? Nein, so auf Anhieb fällt mir erstmal nicht mehr ein.

    Vielleicht hat die Vermieterin sich irgendwie vertan??


    In dem Fall dann wohl zu Deinen Gunsten ...
    Sie scheint da sämtliche Zweien und Dreien vertauscht zu haben (statt 232 hat sie 323 geschrieben).

    Wenn sie 2,5x93 genommen hätte wäre unsere Vorauszahlung 232,50 und wir hätten 137,76 ! für 2,5 Monate nachzahlen müssen.

    Spätestens da hätte sie doch dann merken müssen, das man mit den im Mietvertrag 93 EUR nicht hinkommen würde?!


    Hätte, wenn und aber. Sie hat nunmal nicht die korrekten Zahlen genommen.
    Außerdem muss sie nicht die Nebenkostenvorauszahlungen anheben, sie kann. Ebenso wie Du auch.

    Außerdem: Merken können hättest Du den Irrtum (und die sich andernfalls ergebenden zu niedrigen Nebenkostenvorauszahlungen) in der Abrechnung 2012 ja auch. :)

    3 Mal editiert, zuletzt von AjaxMH (5. Juni 2014 um 15:11)

  • In dem Fall dann wohl zu Deinen Gunsten ...
    Sie scheint da sämtliche Zweien und Dreien vertauscht zu haben (statt 232 hat sie 323 geschrieben).

    Stimmt. Ist mir gar nicht so aufgefallen. Bei einer Vorauszahlung von insgesamt 232,50 € kommt Ihr auf die monatlichen 93,00 EUR.

    Da hat Euch der Vermieter knappe 100,00 EUR geschenkt. Vielleicht hätte der Vermieter dann angepasst, vielleicht aber auch nicht. Aber wie gesagt: Er muss nicht!
    Ihr habt da etwas gepennt: Die Summe aller Vorauszahlungen sind fast das erste, was ich in einer Abrechnung überprüfe.
    Da hättet Ihr stutzig werden müssen und die Vorauszahlungen anpassen können.

    Du solltest Dich nicht so auf die Vorauszahlungen versteifen. Ich erinnere mich ganz dunkel an ein Urteil, wonach der Vermieter theoretisch sogar eine Vorauszahlung von 0,01 EUR vereinbaren könnte. Ihr müsstet damit nur einverstanden sein.
    Da die Vorauszahlungen sicher im Mietvertrag benannt sind und ihr das unterzeichnet habt, gehe ich einfach mal davon aus, dass ihr damit einverstanden gewesen seid.
    Was anderes wäre es, wenn der Vermieter einen viel zu niedrigen Betrag ansetzt und gegenüber Euch versichert, dass die Kosten damit abgedeckt sind.

    Ich selbst mache das übrigens auch so. Meine Vorauszahlungen sind absichtlich extrem niedrig und ich zahle jedes Jahr einen hohen Betrag nach. Ich lege aber jeden Monat einen Betrag X zur Seite, bzw. zur Bank, um ein paar Zinsen dafür einzustreichen. Das ist zugegebenermaßen nicht viel, aber wie sagt man so schön: Wer den Cent nicht ehrt, ist den Euro nicht wert.

    Du kannst es drehen und wenden wie Du willst: Sind die Betriebskosten korrekt umgelegt, müsst Ihr diese auch zahlen. Vorauszahlungen hin oder her.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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