Mietvertrag mit Mindeslaufzeit - Kündigung?

  • Hallihallo,

    Ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass mir jemand helfen kann oder eine gute Idee hat wie ich mit meiner momentanen Situation umgehen soll.

    Im Oktober bin ich wegen des Studiums in eine andere Stadt gezogen. Da ich schnell was finden musste und nicht die Möglichkeit hatte oft zum Besichtigen hinzufahren, habe ich mich relativ schnell für eine 1-Zimmer-Wohnung entschieden, eine weitere Alternative hatte ich dann auch nicht mehr. Nach 4 Wochen hat sich der Vermieter dann auch mal (endlich!) bei mir gemeldet, ließ mich aber nur unter der Bedingung in die Wohnung, dass ich eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren akzeptiere. Von der Not getrieben habe ich unterschrieben und zog ein, von ihm gab es eine mündliche Zusicherung, dass ich bei eventuellem Studienwechsel/-abbruch so aus dem Vertrag kommen würde.

    Ich bin schließlich eingezogen und war schon geschockt, als ich dann die leere Wohnung gesehen habe. Sie war nicht gestrichen (obwohl vereinbart war, dass Decke und Wände gestrichen sein würden), die Fußleisten (wo vorher Möbel vor standen) waren entweder gar nicht vorhanden oder nur mit Tape rangeklebt, es waren Wasserflecken an den Wänden zu sehen und vieles mehr war nicht gerade im Top-Zustand. Der Vermieter hat dann ein paar Sachen machen lassen (was auch Wochen gedauert hat, bis er sich überhaupt um irgendwas gekümmert hat...). Im Winter war es extrem kalt in meiner Wohnung, trotz heizen, was mich schon hat stutzig werden lassen. Außerdem bildeten sich immer mehr Wasserflecken bei Regen in der Küche und im Wohnzimmer, wo der Vermieter aber auch nicht wirklich was gegen tat. Nun wurde beschlossen, dass die Außenwand neu isoliert werden soll (was mir natürlich gelegen kommt), die Bauarbeiten laufen nun seit ein paar Wochen. Folge davon war allerdings, dass meine Holzpaneele an der Decke Risse bildeten und der ganze Baustaub und -dreck in meine Wohnung rieselte (Dachgeschosswohnung, im Dachboden fingen die Arbeiten an). Zusätzlich fing es an in meine Wohnung reinzuregnen, Wasser lief aus der Decke an der Wand entlang und bildete ganze Pfützen. Nachdem ich den Vermieter benachrichtigt hatte kamen nur Aussagen wie "kommt nur durch die Bauarbeiten" und "da kann man nur abwarten und Tee trinken, ne?".

    Da das für mich keine angenehme Wohnsituation ist, würde ich nun gerne ausziehen. Ich überlege sogar (unabhängig von der Wohnung) wieder in meine Heimatstadt zurück zu ziehen und es fand ein Gespräch wegen eventueller Kündigung etc. statt. Mein Angebot war, dass ich zwischen August und Oktober die Wohnung verlasse und er dann die Möglichkeit hat, manches zu reparieren (da z.b. die Decke nicht reparierbar ist, solange ich da wohne) und passend zum neuen Semester einen neuen Mieter finden kann. Er möchte mich allerdings nicht vor Ende Dezember aus der Wohnung lassen.

    Wie kann man jetzt weiter vorgehen? Meine nächste Idee wäre, dass ich entweder die Kündigung für Ende Dezember unterschreibe und dann mit Mietminderung komme, oder erstmal dem Mieterschutzbund beitrete und mich dort unterstützen lassen. Ich habe auch Bedenken, dass er mir so oder so meine Kaution nicht wiedergeben wird, weil er das bei dem Vormieter auch nicht gemacht hat. Ich habe hier zwar keine Schäden verursacht o.Ä., aber so wie ich ihn kenne, wird er sich sonst was ausdenken. Eine andere Sache, worauf er sich wahrscheinlich einlassen würde, wäre, dass ich mich aus dem Vertrag rauskaufe, also ihm die Kaution überlasse und schon September ausziehe. Das wäre für mich allerdings finanziell schwierig.

    Mein Vermieter hat auch klar gesagt, dass er hier nicht groß was reparieren wird, da Studenten sich nicht anstellen sollen und auch unter schlechteren Bedingungen leben können, außerdem möchte er nur noch Studenten als Mieter, da diese nicht rechtlich gegen ihn vorgehen (mein Vormieter, sowie andere Mieter in anderen Häusern sind mit ihm im Rechtsstreit). Er hat außerdem noch Schlüssel von meiner Wohnung, die er mir immer noch nicht wieder gegeben hat und eine Heizkostenabrechnung habe ich auch nicht erhalten (ich kann mir gut vorstellen, dass ich nämlich was zurück bekommen würde...).

    Da ich noch jung bin, habe ich keine Erfahrungen mit solchen Dingen und würde mich deswegen über ein paar Meinungen freuen! Ich danke schon einmal im Voraus :)

  • Zitat

    Wie kann man jetzt weiter vorgehen?

    Mietvertrag raus suchen - nachsehen was genau dort zu Mindestlaufzeit steht - genauen Text hier posten oder die entsprechende Vertragsseite einscannen und als Bild hochladen (Namen und Adressen unkenntlich machen!) - auf weitere Antworten warten.

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    Das wären die relevanten Stellen im Mietvertrag!

  • Hierbei handelt es sich offensichtlich um ein befristetes Mietverhältnis. einen beidseitigen Kündigungsverzicht kann ich nicht erkennen.

    Ein befristetes Mietverhältnis ist an strenge Regeln gebunden.

    § 575 BGB Zeitmietvertrag
    (1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit

    1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
    2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
    3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will

    und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

    (2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.

    (3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

  • Hierbei handelt es sich offensichtlich um ein befristetes Mietverhältnis. [/I]

    Wen dem so wäre müßte da stehen und endet am ... und nicht läuft mindestens ...

    Zudem müßte ein Grund für die Befristung genannt sein.

    Sprich es trifft Abs. 4 § 575 zu

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    Das wären die relevanten Stellen im Mietvertrag!

    Aus meiner Sicht ist die Vereinbarung unwirksam. Es ist weder eine wirksame Befristung noch ein wirksamer gegenseitiger Kündigungsverzicht erkennbar.

    Somit wäre der Vertrag unbefristet und jeder Zeit mit der gesetzlichen Frist kündbar.

    Heißt für Dich das Du jetzt, wenn Deine Kündigung spätestens am 4.6.14 beim Vermieter ist, zum 31.8.14 kündigen kannst.

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    Das wären die relevanten Stellen im Mietvertrag!

    Diese wenigen Worte sind kein Kündigungsausschluss, da hat sich der Vermieter selbst ins Bein geschossen. Also ist dieser Vertrag ein ganz normaler unbefristeter Mietvertrag, der mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann.

  • Hierbei handelt es sich offensichtlich um ein befristetes Mietverhältnis. einen beidseitigen Kündigungsverzicht kann ich nicht erkennen.[/I]

    Entschuldigung: statt "offensichtlich" muß es heißen "scheinbar". Aber eben nur auf den ersten Blick.

  • Entschuldigung: statt "offensichtlich" muß es heißen "scheinbar". Aber eben nur auf den ersten Blick.

    Auch scheinbar ist offensichtlich falsch.

  • Auch scheinbar ist offensichtlich falsch.


    Der war guut...:D

    Und nun zu unserem Früchtchen: Wenn Du JETZT nachweislich mit eigener(!!) Unterschrift "zum nächstmöglichen Termin" (diese Formulierung genügt!) ODER eben zum 31.08.2014 kündigst und der Schrieb bis zum spätestens 4.6. mittags im Empfängerbriefkasten ist (Zeugen mitnehmen!) oder unter seiner Wohnungstür durchgeschoben, ist Deine Kdg rechtlich in trockenen Tüchern.

  • Schon einmal vielen Dank für die Antworten! Sollte ich das in die Kündigung mit reinschreiben, dass der Vertrag so nicht gültig ist? Bzw. was könnte er denn machen, wenn er anderer Meinung ist? Sollte ich das rechtlich noch einmal überprüfen lassen?

    Einmal editiert, zuletzt von Fruechtchen93 (31. Mai 2014 um 10:20)

  • Sollte ich das in die Kündigung mit reinschreiben, dass der Vertrag so nicht gültig ist?


    Können natürlich, müssen nicht.

    Zitat

    Bzw. was könnte er denn machen, wenn er anderer Meinung ist?


    Da fragen Sie ihn selbst. Mir sind hier keine Hellseher bekannt.

    Zitat

    Sollte ich das rechtlich noch einmal überprüfen lassen?

    Können natürlich schon, müssen aber nicht.

  • Schon einmal vielen Dank für die Antworten! Sollte ich das in die Kündigung mit reinschreiben, dass der Vertrag so nicht gültig ist? Bzw. was könnte er denn machen, wenn er anderer Meinung ist? Sollte ich das rechtlich noch einmal überprüfen lassen?

    Der Vertrag ist nicht ungültig, nur die Klausel mit der Mindestmietzeit. Das diese unwirksam ist muß nicht in der Kündigung stehen.

    Wenn der VM anderer Meinung ist könnte er auf Unwirksamkeit der Kündigung klagen.

    Prüfung durch Fachleute, Anwalt für Mietrecht oder Mieterbund, ist immer gut.

    Hier tun ja nur Laien ihre Meinung kund.

  • Also meine Idee wäre jetzt, dass ich Montag zum Mieterschutzbund laufe und hoffe, dass die mich direkt beraten können, wenn ich die Anmeldegebühr gleich mitbringe. Dann würde ich das mit denen durchsprechen und sonst einfach die Kündigung schreiben und per Einschreiben losschicken! Ich berichte auf jeden Fall was sich da noch tut

  • Also meine Idee wäre jetzt, dass ich Montag zum Mieterschutzbund laufe und hoffe, dass die mich direkt beraten können, wenn ich die Anmeldegebühr gleich mitbringe. Dann würde ich das mit denen durchsprechen und sonst einfach die Kündigung schreiben und per Einschreiben losschicken! Ich berichte auf jeden Fall was sich da noch tut


    Per Einwurfeinschreiben!

  • Zitat

    Also meine Idee wäre jetzt, dass ich Montag zum Mieterschutzbund laufe

    Vorher aber die Kündigung schreiben und als Einwurfeinschreiben bei der Post aufgeben. Denn die Kündigung muß spätestens am Mittwoch im Briefkasten des Vermieters sein, ansonsten ist sie erst zum 30.9.14 wirksam.


    Zitat

    und hoffe, dass die mich direkt beraten können,

    Optimist. Soweit ich immer höre und lese wartet man dort 1 - 3 Wochen auf einen Termin.

  • Per Einwurfeinschreiben!

    Das meinte ich auch... :)

    Gut, ich kenne mich mit dem Mieterschutzbund bis jetzt noch nicht aus, dann werde ich mich morgen einfach wegen einer Mitgliedschaft erkundigen und die Kündigung vorher fertig machen!

  • Ich habe mich jetzt entschlossen, am Montag erstmal zum Mieterschutzbund zu gehen und selbst, wenn ich nicht sofort eine Beratung bekomme, kann ich Mitglied werden. Da ich etwas bammel habe, dass der Vermieter mit Anwalt und Klagen kommt, wenn er die Kündigung nicht akzeptiert (bin Studentin ohne Rechtsschutzversicherung o.Ä. und kann mir einen Anwalt nicht leisten), würde ich die Kündigung auf nächsten Monat verschieben, dann habe ich mehr Informationen und bis dahin auf jeden Fall eine Beratung gehabt.

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