Renovierung im Mietvertrag

  • Hallo,

    nehmen wir einmal an ein Mieter hat in seinem Mietvertrag folgendes zur Renovierung stehen:

    Wäre dies dann dann so in Ordnung ?

  • Teil a) ist in Ordnung. Ab Teil b) ist meine Meinung, da Teil b) nur die aufweichung hat, dass die Abstände KÜRZER sein könnten, also zugunsten des Vermieters, aber keine Aufweichung zugunsten des Mieters, dass die Abstände auch länger sein könnten, dass iese Quotenklausel / Abgeltungsklausel somit unwirksam sein dürfte.

    Ein Summierungseffekt gilt hierbei jedoch nicht, so dass die laufenden Schönheitsreparaturen wegen der gültigen Klausel a) zu leisten sind, aber eben bei Auszug keine Abgeltungszahlung stattfinden muss.

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