Wohnungstür des Nachbarn streichen

  • Hi zusammen, ich bin zwar neu hier im Forum aber bei meinem Vermieter kann es gut sein, dass ich zum Dauergast werde.
    Folgendes hat sich zugetragen.
    Wir haben vor einiger Zeit unseren Schlüssel in der Wohnung vergessen und einen Schlüsseldienst gerufen um die Wohnung zu öffnen. Dieser hat dabei ein paar Kratzer an der Tür hinterlassen die wir nun ausbessern müssen.
    Unser Vermieter hat jetzt ohne unser Wissen einen Maler kommen lassen um einen Kostenvoranschlag zu machen, was ich erst mal noch nicht zu schlimm finde. Dieser Maler meinte dann aber wohl, dass er die ganze Tür lackieren muss und dabei nicht 100% die gleiche Farbe der Tür wiederherstellen kann sondern diese leicht abweichen kann.
    Daraufhin will mein Vermieter jetzt, dass ich die Tür von unserem Nachbarn ( gegenüber im Flur) auch noch neu streichen lassen muss, damit das Gesamtbild des Hausflurs einbehalten bleibt ( der Maler bekommt die Farbe nicht mehr hin, da die Tür 13 Jahre alt und schon leicht vergilbt ist ). Ich bin kein Jurist aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich den Anstrich der Tür des Nachbarn auch zahlen muss und habe das jetzt natürlich erst mal abgelehnt worauf mir mit rechtlichen Schritten gedroht wurde.

    Ich hoffe es gibt hier einige Experten für Mietrecht die mir ihre Meinung zu dem Fall schildern können.

    Schon mal 1000 Dank im Voraus

    Paul

  • Ich denke nicht, dass der Vermieter das verlangen kann. Deine Türe wahrscheinlich schon, wenngleich ich auch da leichte Zweifel habe, ob ein Richter nicht sagen würde, der Vermieter muss leichte Farbnuancen in einer Tür akzeptieren, so dass nur das betreffende Quadrat der Tür neu gestrichen wird.

    Die Nachbartür... das riecht danach, als ob der Vermieter billig renovieren will und Dir die Kosten aufhalst.

  • Nein, Sie müssen nur für den Schaden aufkommen, welchen Sie selbst verursacht haben.
    Achten Sie bei der folgenden Rechnung auch darauf, das Sie nur den Zeitwert ersetzen müssen.

    Im übrigen kann der Vermieter keinen Auftrag ohne Ihr Wissen auf ihre Kosten erteilen.
    Da Handwerker teuer sind, würde sich sogar ein Anwalt lohnen.

    Weisen Sie das Ansinnen zurück und bestellen Sie selbst den Maler, könnten Sie auch noch was von der Steuer absetzen.

  • Andreas:

    "Die Nachbartür... das riecht danach, als ob der Vermieter billig renovieren will und Dir die Kosten aufhalst"
    - bzw. aufhalsen will. Das sehe ich auch so.

    Kolinum:

    "Nein, Sie müssen nur für den Schaden aufkommen, welchen Sie selbst verursacht haben."
    - Jein. Hie war es jedoch der in seinem Autrag handelnde Schlüsseldienst, womit der VM nun nichts zu tun hatte.

    "Im übrigen kann der Vermieter keinen Auftrag ohne Ihr Wissen auf ihre Kosten erteilen."
    - Richtig.

    "Weisen Sie das Ansinnen zurück und bestellen Sie selbst den Maler, könnten Sie auch noch was von der Steuer absetzen."
    - Naja, das wäre dann wohl die Nummer mit den haushaltsnahen Dienstleistungen, jedoch wollen wir uns hier nicht auf das Steuerberater-Parkett begeben...

  • Schon mal vielen Dank für die Antworten. Es geht mir wirklich nur um die Tür vom Nachbarn. Meine eigene Tür werde ich bezahlen, da ich da ja für den Schäden verantwortlich bin. Ich werde auf jeden fall selbst noch einen Maler beauftragen der mir einen Kostenvoranschlag machen soll.
    Ich bin echt mal gespannt, ob mir da noch ein rechtlicher Streit deswegen bevorsteht. Ist zwar mehr als sinnlos für 200 Euro oder was so ein Anstrich kostet vor Gericht zu ziehen aber allein aus Prinzip sollte man ihn nicht mit sowas durchkommen lassen.

    gruss

  • Genauso würde ich es tun. Die meisten unseriösen Forderungen beruhen auf den Prinzip, ein Versuch kann nicht schaden.


    Genauuuu - nach dem Motto: "Ooch, das tut mir aber leid, war sicherlich ein Büroversehen meiner Mitarbeiterin."

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