Hallo,
habe meine Abrechnung (Nachzahlung) von 2012 erst am 24. Februar 2014 erhalten da meine Vermieterin die Nachberechnung der Grundsteuer Anfang Janauar (7.1) bekam lt. Kopie. Zusätzlich waren noch Rechnerische Fehler in der Abrechnung gegen die sofort nach eingang der Abrechnung ich Einspruch eingelegt habe. Die Korrektur bekam ich jetzt am 20.5.
Meine Frage hätte Sie mir denoch Fristgerecht zum 31.12 die Abrechnung zukommen lassen sollen immerhin hatte Sie doch eine Zahl des Grundsteuerbeitrags von den Jahren zuvor und dann Anschließend die Nachberechnung von der Grundsteuer in Rechnung stellen. Ich weiss jetzt nicht wie ich reagieren soll ![]()
Vielen Dank für die Hilfe.