Höhe der Kosten des Rechtsstreits

  • Mein Vermieter reicht vorzeitig Räumungsklage zum 30.04.2014 beim Amtsgericht ein. Ich bin zum 30.04.2014 aus der Wohnung ausgezogen. Der Vermieter erklärt die Hauptsache für erledigt und fordert, dass mir die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden. Ich habe diesem Antrag widersprochen.

    Habe nun einen Brief vom Amtsgericht mit einem Termin zur Güteverhandlung zum 19.08.2014 erhalten.

    Weiterhin enthält das Schreiben einen Vergleichsvorschlag:
    1. Die Parteien sind sich einig, dass sich der Rechtsstreit erledigt hat.
    2. Die Kosten des Rechtsstreits und dieses Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

    Meine Fragen hierzu:
    1. Wenn ich auf diesen Vermittlungsvorschlag eingehe, ist der Termin am 19.08.2014 dann hinfällig?
    2. Muss bei diesem Vergleich der Vermieter und ich die eigenen Anwaltskosten selbst tragen oder werden diese auch aufgeteilt?
    3. Der Streitwert beträgt 3.600 €. Wie hoch fallen dann die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs aus?

  • Das ist kein Mietrecht sondern Zivilrecht.

    Es KANN so aussehen:
    durch den außergerichtlichen Vergleich wird das Verfahren aufgehoben. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert und nach dem Aufwand, den das Gericht hatte.
    Der einfache Satz wäre da bei ungefähr 110,00 EUR, im schlimmsten Fall wohl 320,00 EUR. Da es aber kein Verfahren geben dürfte, sollten sich die Gerichtskosten niedriger halten.
    Jeder trägt nur seine eigenen Anwaltskosten. Wie hoch diese sind, kann ich nicht sagen, da das RVG nichtmal von den meisten ReNos verstanden wird.

    Aber wie gesagt: Das hier ist kein Jura-Forum. Wenn Du schon einen Anwalt hast, sollte der dir auch sagen können, was Du zahlen musst.

  • Ich werde nie wieder einem Vergleich zustimmen, denn ich hatte mal die Erfahrung gemacht, dass die Gerichts- und Anwaltskosten unerwartet hoch ausfielen. Kann und will jetzt nicht mit Details dienen, denn die Geschichte ist ~11 Jahre her.

  • Ich werde nie wieder einem Vergleich zustimmen, denn ich hatte mal die Erfahrung gemacht, dass die Gerichts- und Anwaltskosten unerwartet hoch ausfielen. Kann und will jetzt nicht mit Details dienen, denn die Geschichte ist ~11 Jahre her.

    na, pauschalisieren würde ich das nicht... wir haben stets um die 10 laufende Verfahren, und rund ein Drittel endet immer mit einem Vergleich. Besonders wenn die Rechtslage zweifelhaft ist ist uns der Spatz lieber als die Taube auf dem Dach. Oder der Totalverlust.

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