Mein Vermieter reicht vorzeitig Räumungsklage zum 30.04.2014 beim Amtsgericht ein. Ich bin zum 30.04.2014 aus der Wohnung ausgezogen. Der Vermieter erklärt die Hauptsache für erledigt und fordert, dass mir die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden. Ich habe diesem Antrag widersprochen.
Habe nun einen Brief vom Amtsgericht mit einem Termin zur Güteverhandlung zum 19.08.2014 erhalten.
Weiterhin enthält das Schreiben einen Vergleichsvorschlag:
1. Die Parteien sind sich einig, dass sich der Rechtsstreit erledigt hat.
2. Die Kosten des Rechtsstreits und dieses Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Meine Fragen hierzu:
1. Wenn ich auf diesen Vermittlungsvorschlag eingehe, ist der Termin am 19.08.2014 dann hinfällig?
2. Muss bei diesem Vergleich der Vermieter und ich die eigenen Anwaltskosten selbst tragen oder werden diese auch aufgeteilt?
3. Der Streitwert beträgt 3.600 €. Wie hoch fallen dann die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs aus?