Hallo
Bräuchte Hilfe!
Sachverhalt: Probeentnahme Trinkwasser & Untersuchung auf Legionellen
Ich konnte den 1. angeküngigten Termin nicht wahrnehmen, da ich im Urlaub war. Wir waren 9 Tage weg. Im Briefkasten fand ich bei meiner Ankunft die schriftliche Ankündigung der Wasserprobe. War schon 1 Tag verstrichen! Ich konnte also auch nicht vorher bei der Firma bescheid geben, da ich das Schriftstück ja nicht lesen konnte(weil im Urlaub)
Haben dann 2. Termin ausgemacht & wahr genommen.
Jetzt habe ich eine Rechnung für den 2. Termin bekommen, in welcher auch Zusatzkosten auf mich(und 3 andere Mietparteien, welche nicht da waren) umgelegt werden.
Ich finde, dass ich die zusätzlichen Kosten nicht zu zahlen brauche, weil es mir beim ersten Termin gar nicht möglich war darauf zu reagieren.
Frage: Gibt es auch hier Fristen, welche die Firma einhalten muss mit der Ankündigung?
Habe mich beschwert bei der Verwaltung!
Dort wurde argumentiert: ich muss immer zugang gewähren- die Frist von einer Woche sei durchaus angemessen- ich muss die Zusatzkosten übernehmen- hier ist eine gewisse Wichtigkeit vorhanden für die Termine(weil ich die Fristen bei Warmwasserablesung ins Spiel gebracht hatte)
Habe erstmal Widerspruch eingelegt
Der Streitwert von 140 EUR ist die Anwaltskosten nicht wert...
Bin für Infos und Anregungen dankbar!
Danke Euch
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