Panikschloss Pflicht?

  • Guten Mittag,

    ich habe ein kleines Gewerbe mit 6 Mitarbeitern in einem Center in Düsseldorf. Wir haben unserere Räumlichkeiten einen einzigen Ausgang, der dementsprechend auch unser Notausgang ist. Dieser Notausgang hat kein Panikschloss, d.h. wenn wir nach Feierabend abschließen und sich noch eine Person innen befindet, kann sie nicht rauskommen.
    Das Problem ist, dass bei uns sehr viele Kundenkontakt gibt.
    Der Vermieter möchte ein solches Schloss nicht einbauen.
    Darf er den Einbau verweigern?

    Vielen Dank im Vorraus und Herzliche Grüße

  • In diesem Forum beschäftigt man sich hauptsächlich mit Mietrecht für Wohnraum, weil es auf diesem Gebiet viele Gesetze und Gerichtsurteile gibt.

    Ihr Problem liegt aber am Gewerbemietvertrag und da können eigentlich nur die Handwerkskammer oder die IHK Auskunft geben, je nachdem bei welcher Institution Sie Mitglied sind.

  • Hallo Moro,

    dies ist ein Forum für Mieter.
    Besser wird Dir hier geholfen: xxx.vermieter.foren-city.de
    (die xxx bedeuten www.)

    - Ach ja, das derzeitige Schloss gehört zur Mietsache. Bei Beendigung des Mietverhältnisses musst Du es wieder eingebaut zurückliefern. Zwischenzeitlich kannste natürlich dieses Panikschloss auf eigene Kosten einbauen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (5. August 2010 um 23:16)

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