Guten Mittag,
ich habe ein kleines Gewerbe mit 6 Mitarbeitern in einem Center in Düsseldorf. Wir haben unserere Räumlichkeiten einen einzigen Ausgang, der dementsprechend auch unser Notausgang ist. Dieser Notausgang hat kein Panikschloss, d.h. wenn wir nach Feierabend abschließen und sich noch eine Person innen befindet, kann sie nicht rauskommen.
Das Problem ist, dass bei uns sehr viele Kundenkontakt gibt.
Der Vermieter möchte ein solches Schloss nicht einbauen.
Darf er den Einbau verweigern?
Vielen Dank im Vorraus und Herzliche Grüße