Beiträge von mieter1987

    Hallo,
    mir wurde zum 31. Juli gekünidigt. In meinem Mietvertrag steht allerdings, folgendes:Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2011. Die Mietparteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 3 Jahren ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist damit erstmals nach Ablauf dieses
    Zeitraums am 30.04.2014 unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und der gesetzlichen
    Bestimmungen zulässig.
    Künidgung ist übrigens wegen Eigenbedarf, und vom Inhalt wohl gültig...

    Ist die Kündigung dann überhaubt gültig??

    Vielen Dank für eure Hilfe!!

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