nebenkostenabrechnung viel zu hoch????

  • hallo leute gleich mein erster beitrag und schon ein problem bei dem ich hilfe benötige

    hab heute meine nebenkostenabrechnung bekommen.
    meineserachtens viel zu hoch

    dort ist der posten Brenner und seperat der posten heizölverbrauch und betriebsstunden für den brenner aufgeführt alles seperat mit extremen kosten sowie das ww auch nochmal seperat.

    ich finde das alles viel zu hoch

    hab fotos von den abrechnungen beigefügt


    um hilfe bittend Heiko

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  • ......und was sagt Ihr Vermieter? Fragen Sie doch zu allererst mal die Person, welche Ihnen die Rechnung präsentiert., können Sie gern wiederkommen. Wenn dann noch Unklarheit besteht

  • den hab ich noch nicht darauf angesprochen aber ich würde erst gerne wissen ob das rechtens ist vor ich ihn darfauf anspech


    Du solltest Dir die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalunterlagen zeigen lassen. Dann müsste man auch wissen, welche Vereinbarungen im MV getroffen wurden, wv. Fläche das Haus, wv. Deine Wohnung hat.
    Übrigens: Dieses Forum ist kein BK-AbrPrüf-Forum, und Aussagen wie von Dir gebracht und andere - speziell wegen der Heizkosten - sind hier nicht seriös einzuschätzen (... unser HK-Thermostat stand ja immer nur auf 2 oder auf *)

  • Vor vermeintlicher Unwissenheit brauchen Sie sich nicht zu fürchten. Es ist schließlich Ihr Geld.
    Auf den ersten Blick kann ich keine Ungereimtheiten entdecken. Der "Brennerverbrauch" allerdings ist mir ebenso rätselhaft wie Ihnen.

  • Na, wie sagt der BGH so schön: Wenn ein Mieter die Abrechnung (bzw. eine Position der Abrechnung) nicht versteht, weil sie nicht verständlich erläutert wurde (z. B. auf einem Beiblatt), ist diese Position formell unwirksam.
    Wenn es sich um die Betriebes- und Heizkostenabrechnung 2013 handelt, darf der Vermieter aber noch bis 31.12.2013 eine korrigierte Abrechnung zukommen lassen.

    Ich KANN mir vorstellen, dass mit Brennerbetriebstunden der Heizungsstrom gemeint ist. Aber mangels Kenntnis des Hauses und der Abrechnungsunterlagen ist das nur eine Vermutung.

    Die Höhe eine Abrechnung ist noch kein Widerspruchsgrund. Gerade die Heizkosten sind in den letzten Jahren stark gestiegen.

    Meine Empfehlung:
    1. Rechnungseinsicht nehmen
    2. die entsprechenden Rechnungen kopieren lassen (das müssen Sie jedoch zahlen, wenn der Vermieter dafür Geld will... ca. bis zu 30 Cent pro Seite)
    3. prüfen, ob anhand der Rechnungen die Abrechnungspositionen nachvollziehbar sind.
    4. Wenn die Abrechnung dann nicht nachvollziehbar ist, widerspruch einlegen und ganz genau erläutern, was nicht nachvollziehbar ist.

    Umlagefähige Kosten, die angefallen sind, müssen i. d. R. auch vom Mieter gezahlt werden. Ausnahmen gibt es natürlich, z. B. Mehrwasser bei häufigen Wasserrohrbrüchen, zu hohe Zählerdifferenzen wegen ungenauer Zähler, wegen defekter Heizung zu hohe Verbräuche,...
    Jedoch liegt der Mieter in der Beweispflicht, dass eine ihm zu hoch erscheinende Position wirklich zu hoch ist.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass Du die Abrechnung zahlen musst, vorausgesetzt natürlich die inahltliche und formelle Wirksamkeit der Abrechnung, ist somit recht hoch.

  • Na, wie sagt der BGH so schön: Wenn ein Mieter die Abrechnung (bzw. eine Position der Abrechnung) nicht versteht, weil sie nicht verständlich erläutert wurde (z. B. auf einem Beiblatt), ist diese Position formell unwirksam.
    Wenn es sich um die Betriebes- und Heizkostenabrechnung 2013 handelt, darf der Vermieter aber noch bis 31.12.2013 eine korrigierte Abrechnung zukommen lassen.

    Ich KANN mir vorstellen, dass mit Brennerbetriebstunden die gelaufene KwH / MwH / o. Ä. gemeint ist. Aber mangels Kenntnis des Hauses und der Abrechnungsunterlagen ist das nur eine Vermutung.

    Die Höhe eine Abrechnung ist noch kein Widerspruchsgrund. Gerade die Heizkosten sind in den letzten Jahren stark gestiegen.
    Ich frage mich jedoch, wie die individuellen Verbräuche erfasst wurden...

    Meine Empfehlung:
    1. Rechnungseinsicht nehmen
    2. die entsprechenden Rechnungen kopieren lassen (das müssen Sie jedoch zahlen, wenn der Vermieter dafür Geld will... ca. bis zu 30 Cent pro Seite)
    3. prüfen, ob anhand der Rechnungen die Abrechnungspositionen nachvollziehbar sind.
    4. Wenn die Abrechnung dann nicht nachvollziehbar ist, widerspruch einlegen und ganz genau erläutern, was nicht nachvollziehbar ist.

    Umlagefähige Kosten, die angefallen sind, müssen i. d. R. auch vom Mieter gezahlt werden. Ausnahmen gibt es natürlich, z. B. Mehrwasser bei häufigen Wasserrohrbrüchen, zu hohe Zählerdifferenzen wegen ungenauer Zähler, wegen defekter Heizung zu hohe Verbräuche,...
    Jedoch liegt der Mieter in der Beweispflicht, dass eine ihm zu hoch erscheinende Position wirklich zu hoch ist.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass Du die Abrechnung zahlen musst, vorausgesetzt natürlich die inahltliche und formelle Wirksamkeit der Abrechnung, ist somit recht hoch.

  • den hab ich noch nicht darauf angesprochen aber ich würde erst gerne wissen ob das rechtens ist vor ich ihn darfauf anspech

    Der Verwalter/Eigentümer sollte die einzige Person sein, die Dir diese Abrechnung erklären kann. Unwissenheit ist in diesem Fall keine Schande. Wie sah denn die Abrechnung des Vorjahres aus? Es wäre ein guter Anfang, die Kosten des Vorjahres mit den aktuellen zu vergleichen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ob die Abrechnung zu hoch kann ich nicht sagen.

    Was ich sagen kann ist das sie unwirksam ist.

    Es fehlen nämlich einige Grundanforderungen.

    1. Gesamtkosten des Hauses
    2. Verteiler-/Umlageschlüssel
    3. Gesamtwohnfläche
    4. Wohnfläche der Wohnung
    5. In der Abrechnung steht nur Zeitraum 1.1. - 28.12.13. Korrekt müßte dort der Abrechnungs- und Nutzungszeitraum genannt sein.

    Weiterhin ist die Abrechnung der Heizkosten nicht korrekt. Diese muß nach der Heizkostenverordnung erfolgen.

    Außer Mieter und Vermieter wohnen gemeinsam in einem Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen.

  • Ob die Abrechnung zu hoch kann ich nicht sagen.

    Was ich sagen kann ist das sie unwirksam ist.

    Es fehlen nämlich einige Grundanforderungen.

    1. Gesamtkosten des Hauses
    2. Verteiler-/Umlageschlüssel
    3. Gesamtwohnfläche
    4. Wohnfläche der Wohnung
    5. In der Abrechnung steht nur Zeitraum 1.1. - 28.12.13. Korrekt müßte dort der Abrechnungs- und Nutzungszeitraum genannt sein.

    Weiterhin ist die Abrechnung der Heizkosten nicht korrekt. Diese muß nach der Heizkostenverordnung erfolgen.

    Außer Mieter und Vermieter wohnen gemeinsam in einem Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen.

    da hast Du vollkommen Recht! Wenn ich mir die beiden Fotos richtig angeschaut hätte, hätte ich mir den langen Doppelpost sparen können :(

  • Mein Posting überschneidet sich inhaltlich teilweise mit dem von antitari. Aber ich lasse es jetzt so stehen ...

    @nemesis91
    Ein paar Fragen (mit der Bitte um Antwort):
    1.) Ist das die ganze Abrechnung? Oder sind noch andere Blättchen dabei, die Du nicht eingescannt hast?
    2.) Das Haus sieht nicht gerade klein aus. Wieviel Wohnungen sind da drin?
    3.) Falls nur die Dachgeschosswohnung und der Rest: Wohnt der Vermieter in dem Rest?

    Du hast Nebenkostenvorauszahlungen geleistet, also gehe ich davon aus, dass (unabhängig von Frage 3) der Vermieter grundsätzlich abrechnungspflichtig ist. Ob er zudem auch gemäß Heizkostenverordnung abrechnen muss, hängt von Frage 3 ab.

    Wenn das alles an Abrechnungsunterlagen sind, folgendes:
    Die Wirksamkeit dieser Abrechnung zweifel ich an.

    • Die Herkunft des 35-prozentigen DG-Anteil ist nicht belegt. Es ist zu vermuten, dass das was mit den Flächen zu tun hat. Es muss aber klar ersichtlich sein, da die Wohnfläche der gesetzlich verordnete Aufteilungsschlüssel ist, wenn keine anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen greifen.


    • Falls nach HeizkV abgerechnet werden müsste, so ist das hier nicht geschehen, denn die Heizkosten sind nicht nach Verbrauch aufgeteilt.


    • Heizölverbrauch muss nornalerweise nach dem Abflussprinzip (First in, first out) ermittelt werden. Dazu gehört die Ermittlung von Ölrestmengen im Tank am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraums. Bei der Ermittlung der (Gesamt-)Heizölkosten ist dann das "älteste" Öl als verbraucht anzusehen (First in, first out) und dessen Preis aufzurechnen. Das könnten theoretisch sehr wohl Öllieferungen z.B. von vor 2 Jahren sein. Für eine Ermittlung der Heizölkosten sind also keinerlei Brennerbetriebsstunden und Brennerverbrauchsangaben und auch nicht der Literpreis des Öls erforderlich.

      In dieser Abrechnung ist überhaupt nicht ersichtlich, ob jemals Ölstände im Tank ermittelt wurden. Woher kommt die Angabe des Brennerverbrauchs - aus (hoffentlich korrekt) ermittelten Ölverbrauch pro Betriebsstunde oder aus der Bedienungsanleitung des Brenners? Wie wurde der der Literpreis des Öls ermittelt?


    • Der Stromverbrauch des Brenners wird hier nicht gemessen, sondern die Leistungsaufnahme des Brenners "pauschal" mit 0,54 kW angegeben. Die wird dann mit den Betriebsstunden multipliziert und wir kommen auf einen Stromverbrauch in kWh. Dieser wird hier mit einem Strompreis multipliziert, um auf die Kosten zu kommen. Wie wurde dieser Strompreis ermittelt? Der steht ziemlich sicher so auf keiner Rechnung, denn dafür schwankt der Strompreis im realen Leben viel zu sehr.

    Dass aus dem angegebenen Zeitraum nicht ersichtlich ist, ob das der Abrechnungs- und/oder Dein Nutzungszeitraum ist und warum das nicht ein Jahr ist, vergessen wir mal. Kann es sein, dass Du am 28.12. ausgezogen bist?

    Letzte Anmerkung:
    Du musst persönliche Daten unbedingt ausschwärzen, bevor Du Unterlagen hier einstellst.

  • 6. Die Summe der Vorauszahlungen fehlt auch.


    Auf dem ersten Bild (der kleine Papierschnippel), allererste Zeile.

  • Vor vermeintlicher Unwissenheit brauchen Sie sich nicht zu fürchten. Es ist schließlich Ihr Geld.
    Auf den ersten Blick kann ich keine Ungereimtheiten entdecken. Der "Brennerverbrauch" allerdings ist mir ebenso rätselhaft wie Ihnen.


    Schliesse mich an. Die gesamte HK_Abr. erscheint mir seltsam. Wichtig ist, zu wissen, ob es sich hier um ein 2-FH handelt, worin der VM eine Wohnung hat, denn dann bräuchte die HeizkVO nicht angewandt zu werden.

  • Mein Posting überschneidet sich inhaltlich teilweise mit dem von antitari. Aber ich lasse es jetzt so stehen ...

    @nemesis91
    Ein paar Fragen (mit der Bitte um Antwort):
    1.) Ist das die ganze Abrechnung? Oder sind noch andere Blättchen dabei, die Du nicht eingescannt hast?
    2.) Das Haus sieht nicht gerade klein aus. Wieviel Wohnungen sind da drin?
    3.) Falls nur die Dachgeschosswohnung und der Rest: Wohnt der Vermieter in dem Rest?

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    hallo leute

    1: ja ist die komplette abrechnung
    2: das haus hat 3 wohnungen UG die oma des vermieters EG: vermieter und OG ich
    3: ja der vermieter bewohnt quasi den rest da ug und eg als gemeinsame wohnung zählen

    ich hab in der wohnung fast genau 2 jahre gewohnt bis zum 28.12.13 daher auch der abrechnungszeitraum von 1.1.13-28.12.13

    im ersten jahr hatte ich lediglich eine nachzahlung von ein paar euro im ersten jahr war ich täglich und teilweise zu 2t in der wohung
    und in dem jahr von dem die abrechnung so hoch ist hab ich die wohung nur am wochenende bewohnt und im rest der zeit war die heizung immer aus.

    ansomnsten wurde nur das wihnzimmer beheizt auf max stufe 3 bei immer geschlossenen türen. ansonsten hab ich immer einen sehr geringen energieverbrauch. vom stromanbieter bekomm ich auch jedes jahr eine rückzahlung obwohl ich den geringstmöglichen abschlag bezahle

    zähler an der heizung gab es nicht.


    mit freundlichen grüßen heiko

    ps fals ich fragen übersehen hab oder noch andere frage anstehen einfach fragen

  • Zitat

    ich hab in der wohnung fast genau 2 jahre gewohnt bis zum 28.12.13 daher auch der abrechnungszeitraum von 1.1.13-28.12.13

    Dann ist das Dein Nutzungs- aber nicht der Abrechnungszeitraum.

    Warum die Abrechnung unwirksam und somit nicht erfolgt ist habe ich Dir ja in #10 erklärt.

    Mal davon abgesehen sind hohe Nachzahlungen für 2013 wegen dem langen und sehr kalten Winter nicht ungewöhnlich.

    Du kannst jetzt wie folgt verfahren:

    1. Der Abrechnung wegen formeller Fehler widersprechen und eine korrekte fordern.

    2. Da der VM nicht nach der Heizkostenverordnung abgerechnet hat, wozu er ab 3 Wohnungen verpflichtet ist, 15 % von den Heiz- und WW-Kosten abziehen und den Rest zahlen.

    3. Schweigen und wenn der VM irgend wann mal wegen der Abrechnung/Nachzahlung fragen/mahnen sollte antworten: "Welche Abrechnung? Ich habe keine (korrekte) bekommen."

  • was davon könnte ich dann mit 15% abziehen und warum ist die abrechnung nicht korrekt

    Post #10 lesen. Habe ich doch geschrieben.

    15 % von den Heiz- und WW-Kosten, habe ich auch geschrieben.

    Lesen und rechnen mußt Du schon selbst:mad:

    Zitat

    ps fals ich fragen übersehen hab oder noch andere frage anstehen einfach fragen


    Dann lies die übersehen Fragen bzw. Antworten gefälligst.

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