Gasverbrauch für Heizung von 2012 auf 2013 um 62% (für Gesamtobjekt)

  • Habe Anfang Mai die NK-Abrechnung für 2013 bekommen. Das Objekt ist ein Doppelhaus mit insgesamt 28 Wohneinheiten auf jeweils 4 Stockwerken. Gesamtwohnfäche rund 1300 Quadratmeter. Baujahr 1993. Im Sommer 2013 wurde die Gastherme komplett ausgetauscht.

    Der Gasverbrauch(Heizung ohne Warmwasser) betrug in 2012 rund. 160.000kwh. In 2013 lt. Abrechnung rund 260.000kwh Gas. Also eine Steigerung um 100.000kwh!

    Ich habe die letzten Tage versucht, mich in die Thematik etwas einzuarbeiten, und bin auf die sogenannten Gradtagzahlen und Heizgradtage gestoßen. Im Internet gibt es ein Tool von der IWU Darmstadt, mit dem man diese Größen für seinen eigenen Standort und gewünschten Zeitraum berechnen kann.

    Dabei bekomme ich einen Klimakorrekturfaktor von 9 bzw. 12% heraus, je nachdem ob mit Gradzahl oder Heizgradtagen gerechnet.

    Wenn ich den Verbrauch 2013 damit "klimabereinige", bleibt immer noch ein Mehrverbrauch von runden 70.000kwh. gegenüber 2012.

    Ein Energieberater der Verbraucherzentrale meinte auch, das ist unplausibel. War jetzt heute bei einem Anwalt für Mietrecht. Dieses "mehr" erscheint diesem auch viel. Er will jetzt erstmal noch die Original-Gasrechnungen des Lieferanten über den Vermieter anfordern und einsehen, ob da eine Unstimmigkeit zu erkennen ist.

    Mein Bauchgefühl sagt mir aber, das da wenig Ansatzpunkte zu finden sein werden.

    Und meine Berechnungen mit den Gradzahltagen/Heizgradtagen hat der Anwalt auch recht schnell zur Seite gelegt, da er meinte....ein Richter z.B. würde sowas selbstausgearbeitetes nie anerkennen, weil der sich mit sowas selbst nicht auskennt, und sich auch nicht darin einarbeitet. Ein Richter geht nur nach amtlichen Gutachten, wo unten ein Fazit und Stellungnahme steht, und richtet sich dann danach.

    Wie seht ihr das....wie soll bzw. kann dieser Mehrverbrauch sonst noch her resultieren?

    Einmal editiert, zuletzt von frankenmann (21. Mai 2014 um 18:50)

  • Wie seht ihr das....wie soll bzw. kann dieser Mehrverbrauch sonst noch her resultieren?


    Das wird Dir hier wohl niemand schlüssig beantworten können.
    Könnte ein technischer Fehler vorliegen? Ablesefehler?
    Da Du ja bereits Kontakt mit VZ + RA hattest, fehlt jetzt nur noch ein Gutachter...

  • Wie seht ihr das....wie soll bzw. kann dieser Mehrverbrauch sonst noch her resultieren?


    Nach wieviel Stunden soll die Aufzählung der Möglichkeiten enden ...? :p

    Im Ernst:
    Abwarten und Tee trinken. Vielleicht ist es sogar nur ein simpler Tippfehler. Die Abrechnung gemeinsam mit den ihr zugrundeliegenden Originalrechnungen zu prüfen, ist schonmal der erste richtige Schritt.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (22. Mai 2014 um 07:55)

  • Also mal kurzer Zwischenstand....
    Gasabrechnungen vom Vermieter angefordert, der hatte aber nur Buchungsübersichten der Hausverwaltung, und bzgl. Gasrechnung an den Verwalter verwiesen.
    Nun diese Gasabrechnungen vom Verwalter als Kopie angefordert...Frist dazu bis Mitte nächster Woche.
    Mal sehen, ob dann was daraus zu ersehen ist.

  • Das wird Dir hier wohl niemand schlüssig beantworten können.
    Könnte ein technischer Fehler vorliegen? Ablesefehler?
    Da Du ja bereits Kontakt mit VZ + RA hattest, fehlt jetzt nur noch ein Gutachter...

    Mal sehen, was die Gasabrechnungen sagen, die ich demnächst hoffentlich habe....
    Gutachter....wäre eine Möglichkeit in der nächsten Stufe.....der kostet aber sicher ne Menge Kohle, und das kann ich mir derzeit nicht erlauben.

  • Update:
    Das Ganze zieht sich....über Anwalt vom Hausverwalter(mit Zustimmung des Vermieters) die Gasrechnungen angefordert. Diese sind jetzt da (allerdings unvollständig, die Anlagen mit den Verbrauchsmengen usw. fehlen). Da muss nochmal nachgefasst werden.(Anwalt letzte Woche selbst im Urlaub, also gehts erst diese Woche weiter).

    Herauslesbar aber trotzdem:
    Mitte 2012 wurde der Gaslieferant gewechselt.
    Der Altlieferant hatte einen Monatsabschlag i.H. von 1200 Euro(für das Gesamtobjekt). In dessen Endabrechnung Mitte 2012 kam zu einer Rückerstattung von rund 600 Euro.
    Der neue Lieferant hatte einen Abschlag von 1100 Euro festgesetzt für das 2. HJ 2012...Minimale Nachzahlung von rund 150 Euro am Jahresende 2012.

    Was nun das große Fragezeichen für mich ist...:
    Obwohl mit 1100 Euro Abschlag und nur 150 Euro Nachzahlung fast eine "Punktlandung" hingelegt wurde, wurde der neue Abschlag für das Folgejahr 2013 auf 1822,-- Euro mtl. festgesetzt....Steigerung des Abschlags um fast 66%.....?????

  • Was nun das große Fragezeichen für mich ist...:
    Obwohl mit 1100 Euro Abschlag und nur 150 Euro Nachzahlung fast eine "Punktlandung" hingelegt wurde, wurde der neue Abschlag für das Folgejahr 2013 auf 1822,-- Euro mtl. festgesetzt....Steigerung des Abschlags um fast 66%.....?????


    Die Änderung des Abschlagbetrags müsste sich eigentlich schlüssig nachrechnen lassen. Wenn es keine rechnerischen Gründe geben sollte, müssten andere Gründe aufgeführt sein, denn m.W. darf auch ein Gasversorger die Abschlagszahlungen nicht einfach so per Pi mal Daumen hochschrauben.

    Wofür auch immer die veränderte Abschlagszahlung ein Indiz sein mag - war nicht eher das Thema, wie der Vermieter auf die Höhe des Gasverbrauchs der Immobilie gekommen ist?

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