Habe Anfang Mai die NK-Abrechnung für 2013 bekommen. Das Objekt ist ein Doppelhaus mit insgesamt 28 Wohneinheiten auf jeweils 4 Stockwerken. Gesamtwohnfäche rund 1300 Quadratmeter. Baujahr 1993. Im Sommer 2013 wurde die Gastherme komplett ausgetauscht.
Der Gasverbrauch(Heizung ohne Warmwasser) betrug in 2012 rund. 160.000kwh. In 2013 lt. Abrechnung rund 260.000kwh Gas. Also eine Steigerung um 100.000kwh!
Ich habe die letzten Tage versucht, mich in die Thematik etwas einzuarbeiten, und bin auf die sogenannten Gradtagzahlen und Heizgradtage gestoßen. Im Internet gibt es ein Tool von der IWU Darmstadt, mit dem man diese Größen für seinen eigenen Standort und gewünschten Zeitraum berechnen kann.
Dabei bekomme ich einen Klimakorrekturfaktor von 9 bzw. 12% heraus, je nachdem ob mit Gradzahl oder Heizgradtagen gerechnet.
Wenn ich den Verbrauch 2013 damit "klimabereinige", bleibt immer noch ein Mehrverbrauch von runden 70.000kwh. gegenüber 2012.
Ein Energieberater der Verbraucherzentrale meinte auch, das ist unplausibel. War jetzt heute bei einem Anwalt für Mietrecht. Dieses "mehr" erscheint diesem auch viel. Er will jetzt erstmal noch die Original-Gasrechnungen des Lieferanten über den Vermieter anfordern und einsehen, ob da eine Unstimmigkeit zu erkennen ist.
Mein Bauchgefühl sagt mir aber, das da wenig Ansatzpunkte zu finden sein werden.
Und meine Berechnungen mit den Gradzahltagen/Heizgradtagen hat der Anwalt auch recht schnell zur Seite gelegt, da er meinte....ein Richter z.B. würde sowas selbstausgearbeitetes nie anerkennen, weil der sich mit sowas selbst nicht auskennt, und sich auch nicht darin einarbeitet. Ein Richter geht nur nach amtlichen Gutachten, wo unten ein Fazit und Stellungnahme steht, und richtet sich dann danach.
Wie seht ihr das....wie soll bzw. kann dieser Mehrverbrauch sonst noch her resultieren?