Guten Abend,
mein Vermieter hat mir etwa 18.30 Uhr eigenmächtig die Stromversorgung unterbrochen. Ich dachte bis jetzt, er demonstriert nur seine "Macht", aber er zieht es wohl wirklich durch. Er hatte dies am Dienstag mündlich angekündigt (Ankündigung war auch Wasser, aber das läuft noch), wenn ich nicht einen unbestimmten Betrag über 100 € überweise. Ich zahle seit geraumer Zeit keine Miete, da er unverschämte Zahlungen verlangt und ich keinerlei Möglichkeit habe seine Verbrauchsangaben meinerseits zu prüfen. Was mache ich nun, soweit ich weiß darf er es nicht einfach abstellen? Polizei? Warten bis morgen und auf eine öffentliche Stelle gehen (welche)? Ich wohne in Erzhausen in Hessen (Darmstadt-Dieburg).
Strom abgestellt (eigenmächtig vom Vermieter)
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Lotti -
19. Mai 2014 um 21:37 -
Erledigt
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Warten bis morgen und auf eine öffentliche Stelle gehen (welche)?
Bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts beantragen, zwecks Vermeidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250t€ sofort die unterbrochenen Versorgungen wieder herzustellen.
Der wird Augen machen... und Du bitte hier weiter berichten. -
Ich zahle seit geraumer Zeit keine Miete, da er unverschämte Zahlungen verlangt und ich keinerlei Möglichkeit habe seine Verbrauchsangaben meinerseits zu prüfen.Da sie Mietzahlungen grundsätzlich verweigern, muß man sich nicht wundern, wenn die Firma zurückschlägt.
Pack schlägt sich, Pack verträgt sich. -
Zitat
Ich zahle seit geraumer Zeit keine Miete, da er unverschämte Zahlungen verlangt
Wer oder was hier unverschämt ist wäre noch zu klären.
So einem unverschämtem Mieter hätte ich schon lange fristlos gekündigt.
ZitatWas mache ich nun
Zahlen Sie Ihre Miete/n!!!

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Ich zahle seit geraumer Zeit keine Miete, da er unverschämte Zahlungen verlangt und ich keinerlei Möglichkeit habe seine Verbrauchsangaben meinerseits zu prüfen.
Mit "Zahlungen verlangt" meinst Du Nebenkostennachzahlungen?Falls ja: Auch wenn die Nebenkostenabrechnungen und die Verbrauchsangaben darin nicht schlüssig sein sollten, darfst Du Miete und Nebenkosten nicht in einen Topf werfen. Wie man mit fehlerhaften oder gar ungültigen Nebenkostenabrechungen umgeht, ist ein Thema; die komplette Verweigerung der monatlichen Mietzahlung ein ganz anderes! Falls also meine Annahme korrekt ist, hast Du Dich auch weder mit Ruhm noch mit Rechtmäßigkeit bekleckert.
Den Strom darf der Vermieter m.W. allerdings nicht abstellen.
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Den Strom darf der Vermieter m.W. allerdings nicht abstellen.
Das ist richtig. Bestenfalls kann er wenn die fristlose Kündigung wegen mehr als 2 BruttoMM Rückstand ausgesprochen wurde, Warmwasser abstellen. Hatte ich mal gelesen. -
Das ist richtig. Bestenfalls kann er wenn die fristlose Kündigung wegen mehr als 2 BruttoMM Rückstand ausgesprochen wurde, Warmwasser abstellen. Hatte ich mal gelesen.
Nicht nur das Warmwasser. Der Vermieter kann alle Versorgungen unterbrechen, bei denen er in Vorleistung geht, bzw. eine Umlage über die Betriebskostenabrechnung erfolgt (LG Berlin, Urteil vom 28.11.2006 - 65 S 220/06).
Strom geht hingegen nicht, wenn der Mieter mit dem Versorger einen separaten Vertrag geschlossen hat. -
Wenn der Strom in den Betriebskostenvorauszahlungen enthalten ist, darf der Vermieter diesen bei latentem Zahlungsverzug nur nach beendetem Mietverhältnis (z. b. fristl. Kündigung) abstellen. Genauso wie Wasser und Heizenergie. Dies hat das BGH entschieden.
Wenn der Mieter dafür eigene Verträge mit Versorgern hat, muss der Vermieter seine Finger davon lassen.
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Leipziger82:
"Der Vermieter kann alle Versorgungen unterbrechen, bei denen er in Vorleistung geht, bzw. eine Umlage über die Betriebskostenabrechnung erfolgt (LG Berlin, Urteil vom 28.11.2006 - 65 S 220/06)."
- Hier war die Ausgangsposition aber anders, Zitat: "Am 22. November 2006 sind die Verfügungskläger im Wege der Zwangsvollstreckung aus einem gegen sie am 08.09.2006 ergangenen Versäumnisurteil, gerichtet auf die Räumung und Herausgabe der Wohnung, des Besitzes an der Wohnung enthoben und die Verfügungsbeklagten in den Besitz eingewiesen worden."Strom geht hingegen nicht, wenn der Mieter mit dem Versorger einen separaten Vertrag geschlossen hat."
- Richtig.
Der BGH hatte übrigens mal entschieden, dass der VM die Versorgung einstellen darf, jedoch betraf das einen Gewerbe-MV. -
Bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts beantragen, zwecks Vermeidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250t€ sofort die unterbrochenen Versorgungen wieder herzustellen.
Der wird Augen machen... und Du bitte hier weiter berichten.Vielen Dank für die schnelle Antwort und Hilfe. Er ist nicht berechtigt dies zu tun und morgen versuche ich die EV zu erwirken (3. Versuch, da ich am Dienstag gleich nach der Arbeit zum nächstgelegenen Amtsgericht bin, aber da es ein anderer Zuständigkeitsbereich war 2. Versuch in dem richtigen Bereich, da eine Vorraussetzung die Aufforderung zur Stromfreigabe dem Vermieter gegenüber ist, wird es morgen hoffentlich klappen.
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..., wird es morgen hoffentlich klappen.
... und Du wirst weiterhin berichten...
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