Beiträge von Lotti

    Bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts beantragen, zwecks Vermeidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250t€ sofort die unterbrochenen Versorgungen wieder herzustellen.
    Der wird Augen machen... und Du bitte hier weiter berichten.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort und Hilfe. Er ist nicht berechtigt dies zu tun und morgen versuche ich die EV zu erwirken (3. Versuch, da ich am Dienstag gleich nach der Arbeit zum nächstgelegenen Amtsgericht bin, aber da es ein anderer Zuständigkeitsbereich war 2. Versuch in dem richtigen Bereich, da eine Vorraussetzung die Aufforderung zur Stromfreigabe dem Vermieter gegenüber ist, wird es morgen hoffentlich klappen.

    Guten Abend,
    mein Vermieter hat mir etwa 18.30 Uhr eigenmächtig die Stromversorgung unterbrochen. Ich dachte bis jetzt, er demonstriert nur seine "Macht", aber er zieht es wohl wirklich durch. Er hatte dies am Dienstag mündlich angekündigt (Ankündigung war auch Wasser, aber das läuft noch), wenn ich nicht einen unbestimmten Betrag über 100 € überweise. Ich zahle seit geraumer Zeit keine Miete, da er unverschämte Zahlungen verlangt und ich keinerlei Möglichkeit habe seine Verbrauchsangaben meinerseits zu prüfen. Was mache ich nun, soweit ich weiß darf er es nicht einfach abstellen? Polizei? Warten bis morgen und auf eine öffentliche Stelle gehen (welche)? Ich wohne in Erzhausen in Hessen (Darmstadt-Dieburg).

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