Bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts beantragen, zwecks Vermeidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250t€ sofort die unterbrochenen Versorgungen wieder herzustellen.
Der wird Augen machen... und Du bitte hier weiter berichten.
Vielen Dank für die schnelle Antwort und Hilfe. Er ist nicht berechtigt dies zu tun und morgen versuche ich die EV zu erwirken (3. Versuch, da ich am Dienstag gleich nach der Arbeit zum nächstgelegenen Amtsgericht bin, aber da es ein anderer Zuständigkeitsbereich war 2. Versuch in dem richtigen Bereich, da eine Vorraussetzung die Aufforderung zur Stromfreigabe dem Vermieter gegenüber ist, wird es morgen hoffentlich klappen.