Satschüssel

  • Hallo

    Im Haus sind 2 Mieter und der Vermieter.
    Der Vermieter und ein Mieter (Enkelin des Vermieters mit Freund) verfügen über einen Sat Anschluss.

    Bei uns ist ein Sat Anschluss vorhanden ,der aber nicht an den beiden vorhandenen Schüsseln angeklemmt ist.
    Kabel ist auch vorhanden.
    Wir wollen aber auch gerne einen Sat Anschluss der vom Vermieter mit Verweis auf den Kabelanschluss aber nicht genehmigt wird.

    Ist der Vermieter damit im Recht ,darf er einer Mietpartei den Sat Anschluss verweigern ?
    Danke für eure Hilfe

  • Ja, das darf er. Ihnen ist lediglich eine Anschlußmöglichkeit und, wenn diese nicht vorhanden ist, eine anderweitige Möglichkeit zur Nutzung von Funk und Fernsehen bereitzustellen. Mit einem Kabelanschluß ist diese gegeben.

  • Wenn der Vermieter es schaffen sollte, von seinem hohen Ross herabzusteigen, tauscht er das vorhandene Twin-LNB gegen ein Quad-LNB (Kosten ca. ab 12€, Opticum LQP 04 H Quad LNB f ) aus und kann sich dann an einem zufriedenen Mieter erfreuen.


    Wäre ich Mieter, wäre ich aber erst zufrieden, wenn auch ein Kabel vom LNB zu meinem Receiver führt. :p
    Normalerweise ist nämlich das Kabel bei solchen Ansinnen das Hauptproblem; und je nach vorhandener Installation und Entfernung/Lage des Receivers zur Satschüssel oftmals kein kleines.

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