Hallo zusammen,
zum Ende letzte. Jahres habe ich einen Mietvertrag geschlossen. Dieser sollte direkt zum Jahresbeginn starten. Jedoch würde dann beim Einzug ein sog. Wohnberechtigungsschein verlangt, dem ich nicht habe bzw. bekomme. Dies wurde sowohl in der Internetanzeige, als sich bei Besichtigung selbst bei Nachfragen meinerseits, welche Unterlagen benötigt werden, verschwiegen.
Nun könnte ich nicht wie geplant in meine erste Wohnung einziehen.
Ich war sehr bemüht eine Freistellung bei der Stadt herbeizuführen, jedoch musste der Antrag von Seiten des Vermieters gestellt werden.
Ende März Habe ich dann ein Brief bekommen, dass ich, falls ich es noch möchte, zum ersten April einziehen dürfte, da eine Freistellung erfolgt wäre (von der ich bis heute nichts gesehen habe).
Nun bin ich eingezogen und habe April und Mai ordnungsgemäß überwiesen.
Heute erhielt ich eine Mahnung mit dem Inhalt, dass nach Durchsicht der Buchungsbeträgen ein Rückstand aufzufinden ist, der Vermieter zur Kündigung berechtigt ist und berechtigt ist unabhängig der Mahnung die Forderung über einen Rechtsanwalt geltend zu machen.
Ich möchte auf keinen Fall einfach überweisen, dazu würde mir auch abgeraten, aber auch möchte ich nicht noch mehr Probleme.
Im Januar hatte ich bereits eine Mahnung, daraufhin hatte ich dort angerufen und gebeten doch bitte einziehen zu lassen. Daraufhin wurde mir entgegnet es müsste erst freigestellt werden.
Das war auch die einzige Mahnung, die klang aber auch nicht so offiziell.
Bitte um Rat.