Inwieweit bin ich zu Schönheitsreparaturen verpflichtet wenn dazu im Mietvertrag folgendes steht:
- Sollte bei Auszug eine komplette Renovierung noch nicht nötig sein, der tatsächliche Wohnungszustand aber trotzdem deutlich schlechter sein als beim Einzug, so ist eine dem Abnutzungsgrad entsprechende Auszugszahlung zu vereinbaren.
- Schönheitsreparaturen obliegen dem Mieter. Die müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen vorgenommen werden.
Ich wohne schon länger als 7 Jahre in der Wohnung. Die Mietvertrag ist einseitig vom Vermieter verfasst.
Hat jemand Ahnung wie die Rechtslage ist?