Beiträge von Babara Boehme

    Inwieweit bin ich zu Schönheitsreparaturen verpflichtet wenn dazu im Mietvertrag folgendes steht:

    - Sollte bei Auszug eine komplette Renovierung noch nicht nötig sein, der tatsächliche Wohnungszustand aber trotzdem deutlich schlechter sein als beim Einzug, so ist eine dem Abnutzungsgrad entsprechende Auszugszahlung zu vereinbaren.

    - Schönheitsreparaturen obliegen dem Mieter. Die müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen vorgenommen werden.

    Ich wohne schon länger als 7 Jahre in der Wohnung. Die Mietvertrag ist einseitig vom Vermieter verfasst.

    Hat jemand Ahnung wie die Rechtslage ist?

    Ich habe einen vom Vermieter selbst aufgesetzten Mietvertrag in dem zu Theama Tierhaltung steht: Untervermietung und Tierhaltung bedürfen der schriflichen Erlaubnis des Vermieters. Heißt das, ich muß für jeden Hamster die Erlaubnis einholen oder ist dieser Satzt ungültig, weil er allgemein die Erlaubnis fordert. Kann ich mir einfach eine Katze oder kleinen Hund anschaffen ohne diese Erlaubnis einzuholen?:confused:

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