Ich habe einen vom Vermieter selbst aufgesetzten Mietvertrag in dem zu Theama Tierhaltung steht: Untervermietung und Tierhaltung bedürfen der schriflichen Erlaubnis des Vermieters. Heißt das, ich muß für jeden Hamster die Erlaubnis einholen oder ist dieser Satzt ungültig, weil er allgemein die Erlaubnis fordert. Kann ich mir einfach eine Katze oder kleinen Hund anschaffen ohne diese Erlaubnis einzuholen?![]()
Katzenhaltung/Tierhaltung
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Babara Boehme -
14. Mai 2014 um 10:41 -
Erledigt
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Also, KLEINtierhaltung kann grundsätzlich nicht verbotenwerden (Hamster, der kleine gelbe Käfigadler, ...).
Bei Katzen und Hunden MUSS der Mieter um Genehmigung bitten, der Vermieter DARF die aber nicht ohne BERECHTIGTEN Grund verweigern.
Verweigert der Vermieter die Genehmigung und gibt keine wirklich dazu tauglichen Gründe an (z. B: Dobermann in 30 QM-Wohnung, man hat schon zig Katzen in der Wohnung, oder man kann sich gar nicht um das Tier kümmern, weil man den ganzen Tag arbeitet), dann muss man die Genehmigung einklagen.
Holt man sich erst die Katze oder den Hund, und fragt dann erst nach Erlaubnis (oder vergisst es gar), kann man gekündigt werden, u. U. sogar fristlos. -
Ich habe einen vom Vermieter selbst aufgesetzten Mietvertrag in dem zu Theama Tierhaltung steht: Untervermietung und Tierhaltung bedürfen der schriflichen Erlaubnis des Vermieters.Sie haben Glück! Da der Vermieter hier eine generelle Tierhaltung verboten. Ein solches Verbot ist ungültig.
Das entbindet Sie natürlich nicht von der Pflicht, bei der Haltung eines Hundes oder einer Katze den Vermieter um Erlaubnis zu bitten.Hier weiter:http://www.focus-immobilienverwaltung.de/news/artikel/a…rtrags-verboten
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Da der Vermieter hier eine generelle Tierhaltung verboten.
Falsch. Lies' noch mal das Startpostig! -
Ohne die Erlaubnis des VM darfst Du Hamster & Co., eben alles was in geschlossenen Behältnissen, Käfig z. B., gehalten wird halten.
ZitatKann ich mir einfach eine Katze oder kleinen Hund anschaffen ohne diese Erlaubnis einzuholen?
Da diese Tiere nicht in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, nein.
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Falsch. Lies' noch mal das Startpostig!
Hi Berny,
sorry, aber wenn erst die Erlaubnis zur Haltung eingeholt werden muss, gilt das wie ein Verbot, das "auf Antrag" aufgehoben werden muss... Und da die Tierhaltung nicht für eine bestimmte Gattung Zustimmungsbedürftig vereinbart wurde sondern für die generelle Tierhaltung, ist das wie ein generelles Verbot zu werten.Da musste ich mich auch erst vor Kurzem belehren lassen... Um unseren Firmenanwalt frei (seeeeehr frei) zu zitieren: Die Haltung an eine Genehmigung zu verknüpfen ist wie eine Verbot, wenn nichts beantragt wurde.
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Um unseren Firmenanwalt frei (seeeeehr frei) zu zitieren: Die Haltung an eine Genehmigung zu verknüpfen ist wie eine Verbot, wenn nichts beantragt wurde.
Wie schön, dass Euer Firmenanwalt nicht der Gesetzgeber ist. "sogut wie" und "quasi" etc. besagen rechtlich garnichts. -
Wie schön, dass Euer Firmenanwalt nicht der Gesetzgeber ist. "sogut wie" und "quasi" etc. besagen rechtlich garnichts.
nein, aber der BGH urteilt so. Wenn jede Haltung von der Zustimmung abhängig ist, ist das ein Verbot.
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Ich seh das genaus so!
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Ich seh das genaus so!
mit welcher Rechtsgrundlage (Aktenzeichen)? -
Verbote der Tierhaltung in Mietverträgen seien eine unangemessene Benachteiligung der Mieter, entschied der Bundesgerichtshof. Erforderlich sei vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall (Az. VIII ZR 168/12).
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Das Urteil ist identisch mit dem hier problematisierten Sachverhalt: Jede Tierhaltung muss genehmigt werden -> unwirksam:
Urteil > VIII ZR 340/06 | BGH - BGH zur Tierhaltung in Mietwohnungen < kostenlose-urteile.de -
Wenn aber die Klausel ungültig ist (sehe ich auch so), muss ja gar nicht mehr gefragt werden, sondern der Vermieter muss jedes Tier im Ernstfall aus der Wohnung klagen, oder?
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@AjaxMH
Eben nicht j e d e s Tier, sofern diese unter die sogenannten Kleintiere fallen, vor allen Käfiggehaltene.
Omi's Piepmatzel gehört auch dazu. -
@AjaxMH
Eben nicht j e d e s Tier, sofern diese unter die sogenannten Kleintiere fallen, vor allen Käfiggehaltene.
Omi's Piepmatzel gehört auch dazu.genau so ist es. So und nicht anders.
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@Kolinum und AndreasC1977
Jepp, das war mir klar, dass ein Vermieter gegen die Winzlinge gar nichts unternehmen kann.Mir ging es bei meiner Frage aber nicht darum, ob der Vermieter "jedes Tier" rausklagen könnte, sondern darum, ob der Mieter jetzt überhaupt noch (z.B. Hund oder Katze) anmelden muss und/oder Zustimmung einholen muss.
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nein, aber der BGH urteilt so. Wenn jede Haltung von der Zustimmung abhängig ist, ist das ein Verbot.
Der BGH hat geurteilt das ein generelles Tierhaltungsverbot unwirksam ist. Kleintiere dürfen, egal was im Mietvertrag steht, immer gehalten werden.
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@Kolinum und AndreasC1977
Jepp, das war mir klar, dass ein Vermieter gegen die Winzlinge gar nichts unternehmen kann.Mir ging es bei meiner Frage aber nicht darum, ob der Vermieter "jedes Tier" rausklagen könnte, sondern darum, ob der Mieter jetzt überhaupt noch (z.B. Hund oder Katze) anmelden muss und/oder Zustimmung einholen muss.
Die Zustimmung muß immer noch eingeholt werden. Nur darf der VM sie nicht mehr ohne plausiblen Grund verwehren.
Hier das Urteil in Klartext + Begründung.
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Die Zustimmung muß immer noch eingeholt werden. Nur darf der VM sie nicht mehr ohne plausiblen Grund verwehren.
Sorry, bis Seite 8 habe ich das Urteil sorgfältig gelesen, danach habe ich nicht mehr viel verstanden. Da steht also, dass bei gänzlich fehlender oder unwirksamer Tierhaltungsklausel eine Zustimmung beim Vermieter eingeholt werden muss?Wenn das so ist - welchen Sinn haben dann diese Klauseln noch? Ich habe den Eindruck, dass bisher ist in jeder Diskussion herausgekommen ist, dass der Vermieter gefragt werden muss, er aber nicht einfach so ablehnen darf. Wenn das sogar bei völlig fehlender Klausel auch der Fall ist, dann braucht man ja gar keine mehr.
Ich halte es für locker möglich, dass ich da irgendwo einen Gedankenfehler habe, finde ihn aber nicht.

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AjaxMH:
"Sorry, bis Seite 8 habe ich das Urteil sorgfältig gelesen, danach habe ich nicht mehr viel verstanden."
- So isses. Ist m.E. nur ein Vorwand, deren beträchtliche Einkommen zu rechtfertigen."Da steht also, dass bei gänzlich fehlender oder unwirksamer Tierhaltungsklausel eine Zustimmung beim Vermieter eingeholt werden muss?"
- Zumindest ratsam, um die Einkommen von Gutachtern, Rechtsanwälten und Gerichten nicht in's Uferlose wachsen zu lassen."Ich habe den Eindruck, dass bisher ist in jeder Diskussion herausgekommen ist, dass der Vermieter gefragt werden muss, er aber nicht einfach so ablehnen darf."
- Meine ich ebenfalls. -
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