Mietminderung wegen nicht fertigem Badezimmer

  • Hallo zusammen, wir sind am 01.05.2014 eine Etage höher gezogen der Vermieter ist der gleiche. Wir haben in eigenregie die Wohnung saniert. Also wir haben die Arbeitskraft gestellt der Vermieter das Material. Ausser das Badezimmer da habe ich gesagt das ich nur bis zu einem Betsimmten punkt mache. Der Vermieter war damit einverstanden und hatte gesagt das er die Badewanne, die Fliesen usw. was halt er machen sollte bis Samstag nach Ostern den 26.04.2014 fertig hat. Sodass wir das Bad dann ganz normal benutzen könnten. Jetzt mittlerweile haben wir ja schon den 13.05.2014 und er ist immer noch nicht fertig sodass wir ständig eine Etage tiefer gehen müssen auf Toilette und zum Duschen. Wenn man den Vermieter nach einem Termin fragt wann er denn denkt fertig zu sein kommt immer nur "kann ich Dir nicht sagen".
    Jetzt meine Frage kann ich dem Vermieter die sog. Pistole auf die Brust setzen und sagen bis dahin ist das Bad fertig oder ich werde die Miete um ...€ kürzen. Wenn ja um wie viel kann ich denn kürzen?
    Ich sage schon einmal vielen dank im Vorraus für die Antworten. Mit freundlichen Grüßen
    Sven

  • Gibt es irgendwas schriftliches darüber? Steht dazu was im Mietvertrag? Wenn es nur mündliche Absprachen sind, viel Spaß beim Beweisen, dass es so abgesprochen war!

    Gibt es was schriftliches, dann Frist setzen mit Androhung der Ersatzvornahme.

  • Also im neuen Mietvertrag der zum 01.05.2014 gilt steht drin Badezimmer mit Wanne usw. sonst leider nichts.

    Das genügt schon. Ihnen wurde ein Bad mitvermietet. Dieses Bad ist aber, ein Teil des gemieteten Objektes, ist nicht nutzbar. Ich würde eine Mietminderung durchführen, ansonsten baden Sie Weihnachten noch trocken.

    § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

  • Wenn man den Vermieter nach einem Termin fragt wann er denn denkt fertig zu sein kommt immer nur "kann ich Dir nicht sagen".


    Ich würde ihm auf die Sprünge helfen, indem ich ihm per Einwurfeinschreiben den Mangel beschreibe und ihn auffordere, ihn zeitnah zu beheben, um Mietminderungen zu vermeiden. Aud § 535 BGB hinweisen.

  • Und welche höhe von Mietminderung kann ich androhen bzw. im Ernstfall durchführen?

    Da solltest Du Dir fachlichen Rat holen. Es gibt x Urteile und Tabellen im Netz um wie viel man die Miete bei nicht nutzbarem Bad mindern könnte, aber alles Einzelfälle.

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