Vater in den Mietvertrag aufnehmen, dann selbst raus.

  • Hallo Forum,

    Folgende Situation: Ich wohne mit Frau in einer kleinen Zwei-Zimmer-Wohnung. Ich mit Ehefrau sind Mieter. Wir planen in weniger als einem Jahr in eine Stadt 200km weiter umzuziehen. Mein Vater (wohnt momentan 10km in so einer Art Pension) würde gerne meine Wohnung "übernehmen" (also sprich allein hier wohnen). Beim Vermieter habe ich mal gefragt ob das möglich ist. Blöderweise ist mein Vater Harz4-Empfänger und folglich will mein Vermieter nur ungern mit ihm was zu tun haben (ohne lange auf meine Situation einzugehen, sagte der Vermieter einfach "geht nicht").

    Frage:
    1. Kann ich meinen Vater mit in den Mietvertrag einbeziehen (es gab doch glaube ich so ein Gerichtsurteil, wo steht, dass Eltern nicht als Untermieter zählen und man beim Vermieter auch nicht fragen muss seine Eltern zu sich zu holen)? Muss das der Vermieter akzeptieren?
    2. Kann ich mit Ehefrau dann später aus dem Mietvertrag raus und meinen Vater alleine dort lassen? Muss das der Vermieter akzeptieren?

  • Hallo PsychoMantis,

    Mietrecht: Die Aufnahme von Familienangeh

    "Blöderweise ist mein Vater Harz4-Empfänger und folglich will mein Vermieter nur ungern mit ihm was zu tun haben"
    - Dein VM ist nicht verpflichtet, mit ihm einen MV abzuschliessen, wenn Du und Deine Frau gekündigt habt.

    "Kann ich meinen Vater mit in den Mietvertrag einbeziehen"
    - Nein, Ihr könnt ihn aber aufnehmen, siehe Link.

    "Kann ich mit Ehefrau dann später aus dem Mietvertrag raus und meinen Vater alleine dort lassen? Muss das der Vermieter akzeptieren?"
    - Nein, siehe meine erste Antwort.

  • Danke für die schnelle Antwort und für den Link. Da steht es ja alles ziemlich deutlich.
    Dann könnte ich ihn also theoretisch aufnehmen und paar Monate später umziehen, den Mietvertrag aber unverändert auf mich und meine Ehefrau weiter laufen lassen. Oder gäbe es da Probleme?

  • Das ist meiner Meinung nach nicht möglich.
    Denn: Der vermieter muss es dulden, wenn Deine Eltern in Deine Wohnung MIT einziehen. Ihr dürft einen gemeinsamen Haushalt führen.
    Da Du die Wohnung aber komplett Deinen Eltern überlässt, selber woanders hinziehst, führt ihr keinen gemeinsamen Haushalt. Somit darf der Vermieter dies verweigern.

  • So ist es eigentlich rechtlich klar formuliert wie du schreibst.
    Nur wie ist es in der Praxis? Ich bleibe ja im Mietvertrag und daher führe ich (laut Papier - Mietvertrag) immer noch ein gemeinsames Haushalt. Oder kommt der Vermieter paar mal vorbei und prüft, ob ich da bin?

  • Naja, wenn Dein Name nicht auf der Klingel steht, wird das irgendwann schon mal auffallen... und dann hast Du evtl. eine fristlose auf dem Tisch. Als Vermieter bekommt man das irgendwann mit. Und dann brennt die Hütte :D

    Abgesehen davon, dass Du Dich womöglich strafbar machst (Meldegesetz).
    Und je nach Region musst Du, wenn Du die Wohnung als Zweitwohnsitz behälst, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen.

    Und je nach Region bekommt der Vermieter Bescheid, wenn sich jemand aus seiner Wohnung ab- und anmeldet...
    Also ein seeeeeeeeehr dünnes Eis, auf dass Du Dich da bewegst.

    Und wenn der Vermieter keinen Harzer in der Wohnung haben will, dann hat das seinen Grund und sollte auch respektiert werden. Oder würdest Du wollen, dass Deine Mieter etwas gegen Deinen Willen machen?

    Ich weiß ja nicht, wie das bei Dir ist, aber wenn die Wohnung zu groß und zu teuer ist, würde die sich Dein Vater eh nicht leisten können, da das Amt ja nur bis zu einer gewissen Höhe die Miete trägt.

    Also sei FAIR und lass den Mist.


  • Und wenn der Vermieter keinen Harzer in der Wohnung haben will, dann hat das seinen Grund und sollte auch respektiert werden.

    An den Threadersteller: Wäre die Wohnung denn angemessen für einen ALG II-Empfänger oder lehnt er pauschal einen Arbeitslosen ab? Wenn letzteres der Fall ist, würden sich eine Vielzahl von Anwälten die Hände reiben. Ich verweise mal vorsichtig auf das AGG. Kommt natürlich auf den Wortlaut des Vermieters an, bzw. würde ich da mal (mit Zeugen) nachbohren.

    Ob das nun zielführend sein kann, ist eine andere Frage.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • ... Link. Da steht es ja alles ziemlich deutlich.
    Dann könnte ich ihn also theoretisch aufnehmen und paar Monate später umziehen, den Mietvertrag aber unverändert auf mich und meine Ehefrau weiter laufen lassen. Oder gäbe es da Probleme?


    Soo einfach stelle ich mir den Mechanismus nicht vor. Über allem sollte jedoch ein vorheriges Gespräch mit dem Vermieter stehen! Eine vorübergehende Aufnahme - auch länger als ein Besuch bleiben würde - sehe ich als unproblematisch an. Aber ein (im Endresultat) Mieterwechsel durch die Hintertür ist keine gute Sache. Habt Ihr schon mal beim VM vorgefühlt?

  • Nur wie ist es in der Praxis? Ich bleibe ja im Mietvertrag und daher führe ich (laut Papier - Mietvertrag) immer noch ein gemeinsames Haushalt.


    Du sagst es selbst: (Nur) Laut Papier.

    Dennoch dürftest Du die Wohnung zum Gebrauch an Deinen Vater überlassen. Allerdings nur, solange Du die sogenannte Sachherrschaft über die Wohnung behälst (klick hier). Das ist jedoch nicht der Fall, wenn Du komplett wegziehst.

    Wenn der Vermieter Angst hat, sein Geld nicht zu bekommen, biete Dich doch als Bürgen für Deinen Vater an. Vielleicht nimmt das dem Vermieter die Sorgen ...?

  • Also rein vom Jobcentertechnischen her ist die Wohnung billig genug und der Jobcenter würde sie locker zahlen. Das ist nicht das Problem. Der Vermieter hat da glaube ich keine Angst, er will nur das so haben, dass der eine Mieter (also ich & Frau) auszieht und der Vermieter dann selbst entscheidet wer die Wohnung kriegt (der Vermieter mag es also einfach nicht - so denke ich - wenn der Mieter einen Nachmieter bestimmt).

  • Es ist immer das Recht des Vermieters zu entscheiden, an wen er seine Wohnung vermietet und an wen nicht. Ein Mieter kann eh nicht "bestimmen", wer nach ihm einzieht. Das nur vorab ...

    Deine erste Theorie aus dem Eingangsposting war, dass er Deinen Vater wegen Hartz4 ablehnt. Deine jetzige Theorie klingt danach, als würde der Vermieter Deinen Vater einfach nur ablehnen, weil er sich übergangen fühlt. Deine verschiedenen Erklärungsversuche helfen (Euch) nicht so wirklich.

    Du weißt anscheinend nicht, was der Vermieter denkt und vorhat. Das muss er Dir auch nicht erklären, aber ich würde einmal in aller Ruhe und Freundlichkeit das (ausführliche) Gespräch mit ihm suchen. Normalerweise sollte ein Vermieter froh sein, so schnell einen Nachmieter zu finden, deren familiäres Umfeld (nämlich Euch) er sogar zuvor schon kennengelernt hat. Sollte der Vermieter irgendwelche Befürchtungen haben, die Ihr beeinflussen könnt, würde ich versuchen, die herauszufinden und zu zerstreuen.

    Irgendwelche rechtlichen Tricks (falls überhaupt möglich) gegen den Vermieter auszugraben, würde Deinem Vater das zukünftige Leben in der Wohnung wahrscheinlich auch nicht angenehmer machen.

  • An den Threadersteller: Wäre die Wohnung denn angemessen für einen ALG II-Empfänger oder lehnt er pauschal einen Arbeitslosen ab? Wenn letzteres der Fall ist, würden sich eine Vielzahl von Anwälten die Hände reiben. Ich verweise mal vorsichtig auf das AGG. Kommt natürlich auf den Wortlaut des Vermieters an, bzw. würde ich da mal (mit Zeugen) nachbohren.

    Ob das nun zielführend sein kann, ist eine andere Frage.

    Das AGG befasst sich nicht mit der finanziellen Lage eines Menschens. Man darf ohne Probleme sagen, dass man an Hartz-IV-Empfänger grundsätzlich nicht vermietet. Ein Vermieter kann nicht gezwungen sein, an Menschen ohne gefestigtem finanziellen Hintergrund zu vermieten.

    AGG:
    § 1 Ziel des Gesetzes
    Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

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