Also rein vom Jobcentertechnischen her ist die Wohnung billig genug und der Jobcenter würde sie locker zahlen. Das ist nicht das Problem. Der Vermieter hat da glaube ich keine Angst, er will nur das so haben, dass der eine Mieter (also ich & Frau) auszieht und der Vermieter dann selbst entscheidet wer die Wohnung kriegt (der Vermieter mag es also einfach nicht - so denke ich - wenn der Mieter einen Nachmieter bestimmt).
Beiträge von PsychoMantis
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So ist es eigentlich rechtlich klar formuliert wie du schreibst.
Nur wie ist es in der Praxis? Ich bleibe ja im Mietvertrag und daher führe ich (laut Papier - Mietvertrag) immer noch ein gemeinsames Haushalt. Oder kommt der Vermieter paar mal vorbei und prüft, ob ich da bin? -
Danke für die schnelle Antwort und für den Link. Da steht es ja alles ziemlich deutlich.
Dann könnte ich ihn also theoretisch aufnehmen und paar Monate später umziehen, den Mietvertrag aber unverändert auf mich und meine Ehefrau weiter laufen lassen. Oder gäbe es da Probleme? -
Hallo Forum,
Folgende Situation: Ich wohne mit Frau in einer kleinen Zwei-Zimmer-Wohnung. Ich mit Ehefrau sind Mieter. Wir planen in weniger als einem Jahr in eine Stadt 200km weiter umzuziehen. Mein Vater (wohnt momentan 10km in so einer Art Pension) würde gerne meine Wohnung "übernehmen" (also sprich allein hier wohnen). Beim Vermieter habe ich mal gefragt ob das möglich ist. Blöderweise ist mein Vater Harz4-Empfänger und folglich will mein Vermieter nur ungern mit ihm was zu tun haben (ohne lange auf meine Situation einzugehen, sagte der Vermieter einfach "geht nicht").
Frage:
1. Kann ich meinen Vater mit in den Mietvertrag einbeziehen (es gab doch glaube ich so ein Gerichtsurteil, wo steht, dass Eltern nicht als Untermieter zählen und man beim Vermieter auch nicht fragen muss seine Eltern zu sich zu holen)? Muss das der Vermieter akzeptieren?
2. Kann ich mit Ehefrau dann später aus dem Mietvertrag raus und meinen Vater alleine dort lassen? Muss das der Vermieter akzeptieren?
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