Beiträge von LukeZ

    Vielen Dank für die schnellen Antworten.
    In unserem Mietvertrag steht zwar der Punkt "Hausmeistertätigkeiten" unter dem Punkt Betriebskosten, doch ist dort außer diesem Namen weder eine Summe noch die genaue Tätigkeit beschrieben.
    Die Summe von 200€ wird meines Wissens nicht überwiesen, sondern dem Hausmeister von der Miete erlassen. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass es dafür keine Belege gibt.
    Werde abwarten wie der Vermieter sich dazu weiterhin äußern wird, da ich der Überzeugung bin, dass er weiß, dass er nicht im Recht ist.

    Gruß
    Lukas

    Guten Tag,
    wir haben dieses Jahr auf der Nebenkostenabrechnung 2013 eine, unserer Meinung nach, überhöhte Summe für den Hausmeister abgerechnet bekommen. Der Hausmeister ist ebenfalls eine Mieter des 8-Parteien-Hauses. Auf Nachfrage bei der Hausverwaltung ob es Rechnungen für die Tätigkeiten des Hausmeisters geben würde, wurde dieses verneint. Man würde ihn pauschal mit 200€ monatlich bezahlen. Darauf hin verlangte ich Einsicht in den Vertrag, welcher doch bestimmt zwischen Vermieter/Hausverwaltung und Hausmeister abgeschlossen worden ist. Es gebe einen wurde mir gesagt, aber dieser war an diesem Tag angeblich bei den Unterlagen des Vermieters und er natürlich nicht da. Aber man sicherte mir einen erneuten Termin zu, damit ich mir den Vertrag anschauen könnte. Nach zwei Wochen ohne jegliche Rückmeldung schrieb mir heute der Vermieter eine SMS ob ich denn schon die Nebenkosten bezahlt hätte. Ich schrieb zurück, dass ich diese abzüglich der Hausmeister-/Gartenpflegekosten bezahlt hätte, da es zu den besagten Posten keine Nachweise gibt. Darauf hin schrieb der Vermieter, dass es einen mündlichen Vertrag mit dem Hausmeister gäbe und dies ja in Ordnung wäre.

    Nun meine Frage.
    Ist es rechtlich in Ordnung, dass mein Vermieter uns Mietern die Kosten für einen Hausmeister umlegen darf, der weder einen schriftlichen Vertrag hat (abgesehen davon, dass ich mir nicht sicher bin, ob das nicht Schwarzarbeit ist) noch irgendwelche Nachweise vorlegen kann, welche Tätigkeiten er ausübt bzw. er sozusagen in Rechnung stellt?

    Mit freundlichen Grüßen
    Lukas

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