Meinen Eltern flatterte heute eine Abmahnung ins Haus ... Was tun ?

  • Hallo liebe Leute, nachdem ich mich meiner Ex Vermieter entledigt habe stand heute was anderes an der Tagesordnung:

    Meine Eltern bekamen heute eine Abmahnung und zwar geht es darum, dass sich meine Eltern damals angeboten haben gewisse Tätigkeiten zu erledigen (hierdurch 40€ Mietminderung), unter anderem Schnee schippen im Winter, Gartenpflege und Rasen mähen damals haben sie auch das Thema Hund angesprochen und das wäre alles kein Problem (der Vermieter damals schon: "Dann können Sie auch mit meinem Hund Gassi gehen...") also Hundehaltung war kein Problem.

    Meine Mutter hat ein paar mal Rasen gemäht, soweit also nichts verwerfliches dran der Vermieter ist ständig in den Garten und hat die Beete gemacht und Rasen gemäht, wenn der Rasen mal wieder 2 cm gewachsen ist. Der Vermieter kam NIE auf meine Eltern zu und hat mit den Beiden gesprochen wegen irgendwelcher Sachen, so wie Rasen mähen

    Letztendlich sieht es für meine Eltern so aus, dass der Vermieter einfach jemanden brauchte, der ihm solche Kleinigkeiten abnimmt. Dann sollten sie wohl auch keine Sachen im Keller auf den Boden stellen, da der Keller Feucht ist. Okay, der Keller ist echt voll gestellt und er hat ja da wohl auch Recht, aber das berechtigt nicht dazu eine Abmahnung zu Schreiben.

    Anbei zeige ich euch auch nochmal ein Bild von der Abmahnung
    Namen und Adressen sind entfernt worden und der Vorname meiner Mutter ist NICHT Beate !

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    achja die Miete beträgt z.Z. 365€ inkl. NK und abzüglich der 40€ "Hausmeistertätigkeiten"
    Ohne Mietminderung wären das also 405€, nach der Abmahnung wären das dann 415€ ohne begründete Mietsteigerung ...
    was könnt ihr dazu sagen? wie sollten sich meine Eltern Verhalten ?
    Ist es überhaupt Rechtskräftig die Abmahnung ohne Einschreiben einfach in den Briefkasten zu werfen ?

    Bevor ich es vergesse ... im Mietvertrag stehen keine weiteren "Mündlichen Vereinbarungen" drin da steht halt nur drin, was drin zu stehen hat, namen miete adresse und sowas, auf dem Extra Zettel steht auch nichts weiter drauf ausser den Vermietungen, die zum Gegenstand dazu gehören(Schlüssel Klopapierhalter und sowas ...)

    Ich habe gesagt, erstmal Widerspruch einreichen an einen Anwalt wenden und Hilfe vom Mieterschutzbund einholen.

    Danke für eure antworten !

    Einmal editiert, zuletzt von Lycaner85 (11. Mai 2014 um 21:22)

  • Lycaner85:

    "nachdem ich mich meiner Ex Vermieter entledigt habe ..."
    - Nix verstehe.

    "Meine Eltern bekamen heute eine Abmahnung ... der Keller ist echt voll gestellt und er hat ja da wohl auch Recht, aber das berechtigt nicht dazu eine Abmahnung zu Schreiben."
    - Weshalb denn nicht? Dann schafft doch Ordnung und nehmt ihm den Wind aus den Segeln.

    "Ich habe gesagt, erstmal Widerspruch einreichen an einen Anwalt wenden und Hilfe vom Mieterschutzbund einholen."
    - Alle drei Aktionen auf einmal?

  • Zitat

    nachdem ich mich meiner Ex Vermieter entledigt habe

    Wie jetzt?


    Zitat

    achja die Miete beträgt z.Z. 365€ inkl. NK und abzüglich der 40€ "Hausmeistertätigkeiten"
    Ohne Mietminderung wären das also 405€, nach der Abmahnung wären das dann 415€ ohne begründete Mietsteigerung ...

    Wo bitte ist da eine Mieterhöhung?

    Deine Eltern sind den vereinbarten Pflichten, wofür sie monatlich 40 € bekommen haben, nicht bzw. nur unzureichend nachgekommen.

    Jetzt hat der Vermieter den "Hausmeister" halt entlassen. Ergo hat er auch keinen Anspruch mehr aus Entlohnung.

    Zitat

    Ist es überhaupt Rechtskräftig die Abmahnung ohne Einschreiben einfach in den Briefkasten zu werfen ?

    Das wäre sie auch wenn der VM sie unter der Wohnungstür durch geschoben hätte.


  • Meine Eltern bekamen heute eine Abmahnung und zwar geht es darum, dass sich meine Eltern damals angeboten haben gewisse Tätigkeiten zu erledigen (hierdurch 40€ Mietminderung), unter anderem Schnee schippen im Winter, Gartenpflege und Rasen

    Die Frage ist doch, ob die Eltern die Vereinbarungen eingehalten haben? Wurde im vergangenen Jahr tatsächlich nur 3-4x Rasen gemäht?
    Das wäre etwas wenig. Wenn der Vermieter schon beim Mähen beobachtet wurde, hätte ich ihn bei dieser Gelegenheit schon angesprochen und gefragt, warum der das tut.

    In dem Schreiben steht, dass es im April bereits eine mündliche Ankündigung der Tätigkeitsentbindung gegeben hat. Wie war die Reaktion der Eltern darauf? Keine?
    Ich bekomme den Eindruck, dass diese Abmahnung nicht notwendig gewesen wäre, wenn die Kommunikation mit dem Vermieter funktioniert hätte und mündliche Vereinbarungen (insbesondere Keller) auch eingehalten worden wären.
    Auf der anderen Seite muss der Vermieter auch nicht mit Deinen Eltern sprechen. Werden Vereinbarungen gebrochen, kann er abmahnen.

    Bevor ich mit dem Anwalt vor der Tür des Vermieters stehe, würde ich versuchen, das persönliche Gespräch mit ihm zu suchen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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