Erster Monat mietfrei und jetzt doch zahlen?

  • Hallo zusammen, ich brauche mal euren Rat. Wir ziehen im Moment zu dritt in eine Wohnung ein. Wir kennen den Vermieter. Er ist ein Bekannter aber nicht im engen Freundeskreis.

    Die Wohnung war recht kurzfristig zu vermieten da er das Kündigungsdatum der Vormieter nicht richtig im Kopf hatte. Ende Februar haben wir mündlich zugesagt. Die Wohnung war ab Ende April frei. Er hatte uns da gesagt das wir den ersten Monat geschenkt bekommen und nur die Nebenkosten zahlen müssen. Jetzt hat er gestern Abend mitbekommen das ich schon hier schlafe. (Ich bin der erste von uns 3 und habe mein Zimmer schon rübergeräumt).
    Er hat seinen Laden unten im Haus und war gegen halb 12 noch da als meine Freundin kam und hat mich dann zu sich gerufen.
    Er sagte das geht nicht das wir schon da schlafen weil wir keine Miete zahlen. Daraufhin habe ich gesagt das er uns das so nicht gesagt hat und wir ja die Nebenkosten zahlen und ich dann davon ausgehe das es egal ist ob ich hier renoviere oder renoviere und auch hier schlafe. Und wer braucht schon einen ganzen Monat zum renovieren und zieht dann genau vom letzten auf den ersten des Monats um...

    Er sagte jetzt wir sollen entweder wieder raus oder schon ab Mai miete zahlen. Dazu habe ich dann nichts mehr gesagt, nur das wir darüber nochmal reden müssen.

    Hatte wohl einen schlechten Tag oder so...

    Fakt ist. Wir sollen für Mai die kompletten Nebenkosten zahlen damit er die nicht für den Monat an der Backe hat. Fakt ist auch das ich zur Zeit alleine hier wohne weil die anderen beiden noch im Urlaub bzw. noch nicht fertig mit ihren Zimmern sind.
    Dazu hat er es immernoch nicht geschafft uns den Mietvertrag zu geben. Bis jetzt ist also alles nur mündlich passiert. Schon vor über einem Monat wurde gesagt er ist so gut wie fertig.

    Wir hatten auch Anfang April seine Frau angerufen (Sie macht anscheinend das schriftliche alles) und gefragt ob wir den Mietvertrag auch ab 1.5 machen können. Deswegen weil 2 von uns dann Wohngeld beantragen könnten. Da sagte sie es würde nicht mehr gehen, das ist alles schon in die Wege geleitet.

    Ich sehe das jetzt so: Entweder bekommen wir dann auch einen Mietvertrag ab 1.5, oder wenn er drauf besteht das hier niemand schläft, zahlen wir nicht die kompletten Nebenkosten. Wasser z.B. wird pauschal abgerechnet.

    Ich kann jetzt auch schlecht mein Bett und was ich so brauche wieder zu meinen Eltern schleppen...

    Danke für alle Antworten!

    Einmal editiert, zuletzt von Julian0o (10. Mai 2014 um 08:45)

  • Was sollen wir denn antworten? Was da mit dir und dem Vermieter abgeht hat doch mit Mietrecht nichts zu tun, das ist doch alles nur dummes Geschwätz ohne einen Beweis.

  • Zitat

    Trotzdem hätte ich mir einen Rat gewünscht


    Sollste haben, bitteschön! Wer sich von Anfang an nicht alle Versprechungen schriftlich geben lässt und nur auf Geschwätz des Vermieters baut, muss sehen, wie er aus der Sache rauskommt.

  • Gibt es für den Vermieter denn rechtlich irgendwelche Unterschiede ob hier jemand schläft oder nicht? Versicherungstechnisch oder sowas?

    Für mich hat er nicht klar gesagt das wir hier im Mai nur renovieren dürfen. Stimmt schon das wir uns das hätten schriftlich geben lassen sollen, aber er kommt ja noch nichtmal mit dem Mietvertrag in die Pötte.

    Ich denke ich werde ihm sagen wir zahlen die Nebenkosten nur wenn wir hier auch schon "wohnen" dürfen. Wenn er das nicht will, dann zahlen wir ganz normal ab 1.6 Miete inkl. Nebenkosten. Vorher nicht.
    Dann gehe ich auch den offiziellen weg und zahle nur das was wir dann schriftlich haben. Man muss sich ja nicht alles gefallen lassen. Er hat genauso wenig was schriftlich von uns wie wir von ihm. Und das wir wieder ausziehen und er sich neue Mieter suchen muss, will er sicher auch nicht.

  • Zitat

    Man muss sich ja nicht alles gefallen lassen. Er hat genauso wenig was schriftlich von uns wie wir von ihm.


    Völlig falscher Ansatz! Ihr wollt die Wohnung, er muss wohl nicht unbedingt vermieten.

    Zitat

    Und das wir wieder ausziehen


    Ausziehen könnt ihr erst nach einer schriftlichen Kündigung, frühestens zum 31.08., denn ihr habt einen mündlichen Mietvertrag, der vor dem Gesetz genau so bindend ist wie ein schriftlicher.

  • Klar muss er sie vermieten. Er hat uns ein paar mal gesagt wie froh er ist das wir sie so kurzfristig nehmen und das er nicht mit großem Aufwand andere Mieter suchen muss. Und das er lieber an Leute vermietet die er kennt.
    Keiner will eine leerstehende Wohnung. Dadurch kommt kein Geld rein und die Nebenkosten muss er dann selber tragen.

    Wenn das ein mündlicher Mietvertrag ist, dann gillt der für mich auch ab 1.5. Nur das im ersten Monat keine Miete anfällt, sondern nur die Nebenkosten.

    Er hat es uns so gesagt: "Den Mai schenke ich euch die Miete, ihr müsst nur die Nebenkosten zahlen!"
    Der schriftliche Mietvertrag soll dann wohl ab 1.6 gelten. Den gibt es aber noch nicht.

  • Zitat

    dann gillt der für mich auch ab 1.5. Nur das im ersten Monat keine Miete anfällt,


    Quatsch, das sind Nebenabsprachen, die erst durch Schriftform gültig werden. Ein mündlicher Mietvertrag besteht aus der Nennung des Mietbeginns, des Mietzinses und der Übergabe der Schüssel.

    Also müsst ihr zusehen, dass ihr die Versprechungen, die euch gemacht wurden, schriftlich gemacht werden.

  • Ok, also da wir ab 1.5 die Schlüssel haben, sind wir seit dem auch Mieter? Dann wäre es ja so das er dann auch die Miete fordern könnte. Also werde ich dem wohl nachgehen müssen wenn er meint hier darf noch keiner schlafen oder?

    Mit der Nennung des Mietbeginns ist das so eine Sache. Er sagte halt wir können ab 1.5 rein. Mietbeginn machen wir dann im Vertrag ab 1.6.

    MfG

  • Mainschwimmer:Ein mündlicher Mietvertrag besteht aus der Nennung des Mietbeginns, des Mietzinses und der Übergabe der Schüssel.

    Wenn Sie uns hier definitiv diese 3 Punkte nennen, dann sind Sie Mieter und dürfen dort auch schlafen.

    Ordnen Sie erst mal diese 3 Dinge und dann sehen wir weiter. Ich habe keine Lust, hier mit Gerüchten, leeren Versprechungen und Wunschvorstellungen mein Gehirn weiterhin anzustrengen. Wenn Sie hier Hilfe brauchen, sollten Sie schon ein Mindestmaß an klaren Informationen liefern.

  • Für mich ist der 1.5 der Mietbeginn. Wir haben die Schlüssel und wissen was wir zahlen sollen.
    Für unseren Vermieter sind wir anscheinend noch nicht Mieter sondern nur sein Renovierungsunternehmen das gleichzeitig auch noch so nett ist und die Nebenkosten bezahlt.

    Wie gesagt. Entweder stellt er uns einen schriftlichen Mietvertrag zum 1.5 aus, damit 2 von uns auch Wohngeld für den 1.5 beantragen können, oder ich schlafe halt den Rest des Monats bei meiner Freundin und wir zahlen auch nur Strom und Gas. Denn Abwasser & Müllabfuhr z.B. können wir nicht in Anspruch nehmen.

    Davon abgesehen haben wir ja schon gefragt ob wir den Mietvertrag zum 1.5 machen können, das wurde abgelehnt weil wohl schon alles bei dem Unternehmen ist was den Mietvertrag erstellt.

    Aber ich sehen schon, das ist hier eher eine moralische Frage und nix was mit Recht zu tun hat. Unter den Umständen wird einem anscheinend nicht geholfen/geraten.

  • Julian0o,

    Ihr habt die (Schlüssel der) Mietsache zum 01.05. bekommen und damit einen mdl. MV abgeschlossen. Alles andere müsst Ihr beweisen.
    Die Erfahrung (in diesem Forum) zeigt, dass Mietverhältnisse unter Bekannten/Verwandten/WGs oftmals in die Hosen gehen.

  • Einen Teil der hier getroffenen Aussagen zum mündlichen Mietvertrag sehe ich etwas anders:
    Man kann m.E. nahezu alles auch mündlich vertraglich vereinbaren. Man hat dann einen mündlichen Vertrag geschlossen - mit welchen Nebenabreden auch immer. Der gilt. Aber im Streitfall beweisbar ist davon dann meist immer nur sehr wenig.

    Hier kann der Vermieter zumindest nicht alles pauschal bestreiten, denn er hat die Wohnungsschlüssel ja herausgerückt. Aber die Sachen mit den Nebenkosten für April (nicht alles nutzbar) muss ja irgendwie auch beweisbar zu Papier gebracht werden, eben weil es in einer späteren Nebenkostenabrechnung zu berücksichtigen ist.

    Eine Vereinbarung, dass man einen Monat lang da schon ohne Kaltmiete (aber mit Nebenkosten) reinkann, ist, zumindest auf dem Land von Privat zu Privat, nicht selten. Gerade wenn die Wohnung vom zukünftigen Mieter aufgehübscht wird, bietet sich das an. Darum verstehe ich den Vermieter auch nicht, dass er da einen Aufstand macht, weil Du da auch schon pennst.

    Dazu kommt, dass er selbst nicht in die Socken kommt, um endlich den Mietvertrag fertig zu machen.

    Und ja, deshalb bist Du, @Julian0o, in dieser derzeitigen Lage tatsächlich nur der Renovierungskünstler des Vermieters und hast im Prinzip nichts in der Hand, das Dich überhaupt dazu legitimiert, in der Wohnung Farbe an die Wand zu kleistern.

    Ich würde nicht allzuviel Geld und Mühen investieren, bevor ich das nicht schriftlich habe, dass ich da Mieter bin oder werde.

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