hallo,
mein Vermieter will Modernisierungskosten umlegen. Die Modernisierungen wurden auf und nach meinen Wünschen von Vm durchgeführt, dass dies zu einer Erhöhung führen würde war mir klar, wurde aber nie explizit ausgesprochen. Schriftlich vereinbart war auch nichts. Ich bestreite die Umlegungsfähigkeit der Kosten ja auch nicht.
Allerdings ist im Mietvertrag ausdrücklich festgehalten, dass eine Mieterhöhung erst nach einer Frist erfolgen kann; diese Frist läuft im Sommer 2015 aus. Der Wortlaut: "Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Miete für den Zeitraum von 2 Jahren nicht erhöht wird" (Formularvordruck des DMB).
Kann der Vm dennoch die Kosten der (von mir ja gewünschten) Modenisierungen schon jetzt umlegen?