Videogegensprechanlage besonderes Ausstattungsmerkmal - nicht vorhanden

  • Guten Tag.
    Meine Frage:
    In meinem Mietvertrag, ca. 6 Jahre alt, ist folgender Passus: "In dieser Nettokaltmiete ist jeweils ein Zuschlag von 7,74 Euro für die Videogegensprechanlage als besonderes Ausstattungsmerkmal enthalten."
    Während meiner Mietzeit gab es aber nie eine Videogegensprechanlage. Sondern nur eine ganz normale Gegensprechanlage.
    Kann ich die angefallenen Auslagen nun zurückfordern?

  • Hallo Skyterra,

    da die Klausel das Vorhandensein einer Videosprecheinrichtung impliziert, ansonsten wäre der Zuschlag ja nicht erhoben worden, muss Du natürlich beweisen, dass eine solche Anlage nicht verbaut ist.
    Meiner Meinung nach entspricht in einem solchen Fall der Mietgegenstand nicht der vertraglichen Vereinbarung und der Zuschlag kann zurückgefordert werden. Wahrscheinlich greift aber auch hier die Verjährung von drei Jahren.
    Ich empfehle hier eine professionelle Rechtsberatung.


  • In meinem Mietvertrag, ca. 6 Jahre alt, ist folgender Passus: "In dieser Nettokaltmiete ist jeweils ein Zuschlag von 7,74 Euro für die Videogegensprechanlage als besonderes Ausstattungsmerkmal enthalten."
    Während meiner Mietzeit gab es aber nie eine Videogegensprechanlage.


    Das ist ja goil, dass Du das jetzt schon bemerkst...
    Meinem Vorredner schliesse ich mich an.

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