Beiträge von skyterra

    Guten Tag.
    Meine Frage:
    In meinem Mietvertrag, ca. 6 Jahre alt, ist folgender Passus: "In dieser Nettokaltmiete ist jeweils ein Zuschlag von 7,74 Euro für die Videogegensprechanlage als besonderes Ausstattungsmerkmal enthalten."
    Während meiner Mietzeit gab es aber nie eine Videogegensprechanlage. Sondern nur eine ganz normale Gegensprechanlage.
    Kann ich die angefallenen Auslagen nun zurückfordern?

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