Kosten Nebenkostenabrechnung

  • Hallo @ all,

    ich habe folgendes Problem bzw. Frage:

    Und zwar wohne ich jetzt seit knapp 3 Jahren in meiner Wohnung - bis vor 7 Monaten noch mit meinem Mann zusammen (dann Trennung). Da wir seit Einzug noch keine NK-Abrechnung bekommen haben, habe ich den Vermieter darauf angesprochen bzw. angeschrieben das ich gerne die Nebenkosten-Abrechnungen für die entsprechenden Kalenderjahre seit Einzug hätte (vor allem angesichts der Tatsache das die Nebenkosten jetzt um 50 % erhöht werden sollen und ich dies gerne nachvollziehen möchte).

    Als Antwort bekam ich das das bis jetzt ja immer irgendwie "ausgegangen wäre" nur das letzte Jahr und dieses Jahr deutlich mehr Verbrauch ist. Aber wenn ich eine NK-Abrechnung haben möchte, würde er sie anfertigen lassen. Kostenpunkt für mich: 400,00 € !

    Nun meine Frage ob das überhaupt so rechtens ist die Kosten für die Anfertigung der Abrechnung auf den Mieter umzulegen da ich mich damit nicht wirklich auskenne.

    Danke bereits im voraus

    Bine

  • Eben auf die Schnelle:

    • Der Vermieter kann Dir dafür keine Rechnung ausserhalb von Nebenkostenabrechnungen präsentieren.
    • Er ist zur Erstellung von Nebenkostenabrechnungen verpflichtet, wenn Nebenkostenzahlungen im Mietvertrag vereinbart sind (http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html).
    • Wenn, dann kann er umlegbare und im Mietvertrag vereinbarte Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung ansetzen.
    • Kosten für die Erstellung von Nebenkostenabrechnung sind Verwaltungskosten und sind nicht umlegbar.
    • Kosten für die bei einer Abrechnungsfirma beauftragten Erstellung einer (zur Nebenkostenabrechung gehörenden) Heizkostenabrechnung sind umlegbar. Siehe dazu auch hier (klick).
    • Nachzahlungen für Nebenkostenabrechnungen, die verfristet sind (Abrechnungsfrist für den Vermieter), müssen nicht mehr geleistet werden. (Ebenfalls §556 BGB).

    Ich finde den Vermieter knuffig. :rolleyes: Du hast ein Anrecht auf die Nebenkostenabrechnungen, brauchst aber für verfristete Abrechnungen eh nix mehr nachzahlen (während Dir Guthaben noch zustehen würde!) und Dein Vermieter schwitzt nun ein wenig ... ;)

  • Hallo Bine,

    ich kenne natürlich Deinen Mietvertrag nicht.
    Werden Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart oder Betriebskostenpauschalen? Oder wird eine Bruttoendmiete vereinbart?

    Wenn Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart sind, MUSS der Eigentümer von Gesetz wegen schon jährlich abrechnen. Verwaltungskosten darf er NICHT auf den Wohnraummieter umlegen (im freifinanzierten Wohnraum).
    Siehe § 566 BGB

    Ich empfehle den Gang zum Mieterverein oder Mietrechtsanwalt. Eine Rechtsberatung kostet vielleicht 80 Euro. Um Ärger zu vermeiden kann man das ja mal investieren.

  • Ich würde ihn schriftlich mit Termin auffordern, für die vergangenen Abrechnungszeiträume eine Abrechnung zu erstellen.
    Sollte er das nicht tun, können Sie die Nebenkostenvorauszahlungen bis zum Zugang der Abrechnungen aussetzen.
    Aber nach Zugang sofort zahlen. Wie schon gesagt, kostenlos.
    Manche Mitmenschen brauchen so was.

  • Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten :)

    @ AjaxMH & Andreas: Nebenkosten werden in dem Mietvertrag separat aufgeführt - also da steht Miete .... € dann Vorauszahlung auf die Betriebskosten für Heizung / Warmwasser und die übrigen Betriebskosten gemäß §2 Betriebskostenverordnung .... € .

    Okay - dann werde ich das mal als Brief schreiben und per Einschreiben schicken - damit es net heißt es hätte niemand was bekommen :). So wie sich das ganze entwickelt ist es wahrscheinlich keine blöde Idee damit zum Mieterschutzbund oder dergleichen zu gehen da ich mal davon ausgehe das es ganz sinnvoll ist die NK-Abrechnungen (wenn ich sie dann bekomme) prüfen zu lassen.

  • So wie sich das ganze entwickelt ist es wahrscheinlich keine blöde Idee damit zum Mieterschutzbund oder dergleichen zu gehen da ich mal davon ausgehe das es ganz sinnvoll ist die NK-Abrechnungen (wenn ich sie dann bekomme) prüfen zu lassen.

    Mieterschutzbund wäre meiner Meinung nach eine blöde Idee. dann lieber zu einem fähigen Fachanwalt.

    Die Geschichte mit den 400,00 EUR für die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung finde ich erheiternd. ich habe ja schon vieles erlebt, aber sowas noch nie.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Okay - dann werde ich das mal als Brief schreiben und per Einschreiben schicken -


    Wohlgemerkt: Per Einwurfeinschreiben. Du kennst den Unterschied zum Einschr. mit Rückschein??

  • Okay - dann kuck ich mich gleich mal nach nem Anwalt um. Wusste gar nicht das die die Abrechnungen auch prüfen können.

    Jups den Unterschied kenne ich :) Einwurf bekommt er ob er mag oder net^^ Übergabeeinschreiben könnt er ja immer noch ablehnen etc. :)

    Hab noch was im Mietvertrag gefunden - aber soweit ich das verstehe ist das nur ein zusätzlicher Paragraph in dem sonstiges - wie eben die aufgeführten Punkte - vereinbart werden kann. Und da habe ich ja nur die zusätzlichen Stellplätze drin stehen.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

  • Rechtlich 100%-ig sicher sind Einschreiben, egal in welcher Form, auch nicht. Die besagen nur, dass ein Umschlag transportiert wurde. Der Inhalt wird damit nicht belegt.
    Wenn der Vermieter im Ort wohnt: Mit einem Zeugen, der den Inhalt bezeugen kann, persönlich den Brief zustellen, auf einer Kopie die Zeit und das Datum der Zustellung notieren, die Art der Zustellung (persönliche Übergabe, Einwurf in den persönlichen Briefkasten des Empfängers...) sowie alle Zeugen und selber unterschreiben.
    Bei einer persönlichen Übergabe kann man probieren, ob der Empfänger bereit ist, den Empfang zu quittieren... meistens wird das aber verweigert... verständlicherweise.
    Lebt der Verwalter nicht vor Ort, kann man auch das Schreiben per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das kostet ca. 9,80 € (kann sich natürlich inzwischen geändert haben).

  • Hab noch was im Mietvertrag gefunden - aber soweit ich das verstehe ist das nur ein zusätzlicher Paragraph in dem sonstiges - wie eben die aufgeführten Punkte - vereinbart werden kann. Und da habe ich ja nur die zusätzlichen Stellplätze drin stehen.


    Korrekt.

    ((Und diese Zeile ist unnützes Gefasel, weil die Kiste mindestens 10 Zeichen pro Antwort verlangt.)) :p

  • DasBinchen0112,

    Versicherungsschutz kann m.W. nur in Gewerbe-MVs rechtssicher verlangt werden.
    Ein Text "2 KFZ-Stellplätze im Innenhof". besagt garnichts.

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