Beiträge von DasBinchen0112

    Okay - dann kuck ich mich gleich mal nach nem Anwalt um. Wusste gar nicht das die die Abrechnungen auch prüfen können.

    Jups den Unterschied kenne ich :) Einwurf bekommt er ob er mag oder net^^ Übergabeeinschreiben könnt er ja immer noch ablehnen etc. :)

    Hab noch was im Mietvertrag gefunden - aber soweit ich das verstehe ist das nur ein zusätzlicher Paragraph in dem sonstiges - wie eben die aufgeführten Punkte - vereinbart werden kann. Und da habe ich ja nur die zusätzlichen Stellplätze drin stehen.

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    Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten :)

    @ AjaxMH & Andreas: Nebenkosten werden in dem Mietvertrag separat aufgeführt - also da steht Miete .... € dann Vorauszahlung auf die Betriebskosten für Heizung / Warmwasser und die übrigen Betriebskosten gemäß §2 Betriebskostenverordnung .... € .

    Okay - dann werde ich das mal als Brief schreiben und per Einschreiben schicken - damit es net heißt es hätte niemand was bekommen :). So wie sich das ganze entwickelt ist es wahrscheinlich keine blöde Idee damit zum Mieterschutzbund oder dergleichen zu gehen da ich mal davon ausgehe das es ganz sinnvoll ist die NK-Abrechnungen (wenn ich sie dann bekomme) prüfen zu lassen.

    Hallo @ all,

    ich habe folgendes Problem bzw. Frage:

    Und zwar wohne ich jetzt seit knapp 3 Jahren in meiner Wohnung - bis vor 7 Monaten noch mit meinem Mann zusammen (dann Trennung). Da wir seit Einzug noch keine NK-Abrechnung bekommen haben, habe ich den Vermieter darauf angesprochen bzw. angeschrieben das ich gerne die Nebenkosten-Abrechnungen für die entsprechenden Kalenderjahre seit Einzug hätte (vor allem angesichts der Tatsache das die Nebenkosten jetzt um 50 % erhöht werden sollen und ich dies gerne nachvollziehen möchte).

    Als Antwort bekam ich das das bis jetzt ja immer irgendwie "ausgegangen wäre" nur das letzte Jahr und dieses Jahr deutlich mehr Verbrauch ist. Aber wenn ich eine NK-Abrechnung haben möchte, würde er sie anfertigen lassen. Kostenpunkt für mich: 400,00 € !

    Nun meine Frage ob das überhaupt so rechtens ist die Kosten für die Anfertigung der Abrechnung auf den Mieter umzulegen da ich mich damit nicht wirklich auskenne.

    Danke bereits im voraus

    Bine

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