Beiträge von Milchschnitte

    Hallo zusammen,

    ich wohne seit 01.08.2011 in meiner Wohnung und habe bisher keine Betriebskostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten.

    Ich habe ihn nun bereits drei mal schriftlich per E-Mail dazu aufgefordert, die Abrechnungen von 2011 und 2012 vorzulegen (für 2013 hat er ja noch ein wenig Zeit).

    Seine Antwort auf meine 1. Anfrage im Januar 2014 war, dass er die beiden Abrechnungen fertig hat und mir je ein Guthaben zusteht. Er würde mir die Abrechnungen demnächst zukommen lassen. Doch bisher tat sich nichts, daher meine weiteren zwei E-Mails.

    Ich habe mich bereits durchgegoogelt und habe dabei auch etwas von Verjährung innerhalb von 3 Jahren (auch für den Mieter) gefunden.
    Ist Dies so?
    Wenn ja, ab wann zählen die 3 Jahre
    Ab 31.12.11 oder ab 31.12.12? (anhand des Beispiels von 2011)

    Kann der Vermieter die Abrechnung wirklich aussitzen und ich bekomme mein Guthaben nicht wieder?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen :)

    Liebe Grüße
    Sabrina

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