Hallo Leute,
ich bin am 30.04.2013 in meine Wohnung gezogen, also vor ein Jahr! Es erfolgte noch keine Abrechnung! Wann hat die Nebenkostenabrechnung zu erfolgen und ab wie vielen Tagen zu spät bin ich nicht mehr verpflichtet zu zahlen?
Hallo Leute,
ich bin am 30.04.2013 in meine Wohnung gezogen, also vor ein Jahr! Es erfolgte noch keine Abrechnung! Wann hat die Nebenkostenabrechnung zu erfolgen und ab wie vielen Tagen zu spät bin ich nicht mehr verpflichtet zu zahlen?
Für die Abrechnung der Betriebskosten aus 2013 hat der Vermieter Zeit bis zum 31.12.2014, wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist.
MaikWms:
"ich bin am 30.04.2013 in meine Wohnung gezogen, also vor ein Jahr!"
- Mietbeginn war wohl der 01.05.? Weshalb das "!"?
"Es erfolgte noch keine Abrechnung!"
- Braucht auch nicht. Weshalb das "!"?
"Wann hat die Nebenkostenabrechnung zu erfolgen und ab wie vielen Tagen zu spät bin ich nicht mehr verpflichtet zu zahlen?"
- Falls in dem Haus die Betriebskostenabrechnungszeiträume bspw. 01.05 . bis zum 30.04. des Folgejahres sind, hat der VM bis spätestens 30.04.2015 noch Zeit. Danach brauchste Nachzahlungen nicht mehr zu leisten.
Tut mir (nicht) leid, dass ich Dein Wunschdenken nicht unterstützen kann.
ZitatWann hat die Nebenkostenabrechnung zu erfolgen
Spätestens am 365. bzw. 366. Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes, wenn der Vermieter eine Nachforderung geltend machen will.
Zitatund ab wie vielen Tagen zu spät bin ich nicht mehr verpflichtet zu zahlen?
Ab Zugang der Abrechnung am 366. bzw. 367. Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes.
Wann ein Mieter innerhalb des Abrechnungszeitraumes ein- oder ausgezogen ist spielt keine Rolle.
Spätestens am 365. bzw. 366. Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes, wenn der Vermieter eine Nachforderung geltend machen will.
Auch, wenn er keine geltend machen will. ![]()
Auch, wenn er keine geltend machen will. ![]()
Er sollte.
Können kann er das auch später und wenn der Mieter sie nicht binnen 3 Jahren die Abrechnung einfordert muß er gar nicht.
Er sollte.
Können kann er das auch später und wenn der Mieter sie nicht binnen 3 Jahren die Abrechnung einfordert muß er gar nicht.
Müssen wir uns nicht drüber streiten ... ![]()
Aber über Nebenkosten ist per Gesetz ja jährlich abzurechnen. Das muss der Vermieter also tun. Dass im Falle von Zuwiderhandlung derselbe Paragraph auch gleich Konsequenzen benennt und auch andere Gesetze einspringen, steht ja auf einem anderen Blatt, tut der Abrechnungspflicht aber keinen Abbruch.
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